Kameraüberwachung Mietwohnung auf Firmengelände

21. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Haarspalterin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kameraüberwachung Mietwohnung auf Firmengelände

Hallo zusammen.

Ich habe eine etwas knifflige Frage.

Ich wohne in einer Wohnung zur Miete, die als einzige Wohnung in einem Firmengebäude liegt.
Auf Grund von verschiedenen (sporadischen) Beschädigungen am Grundstück hat mein Vermieter jetzt auf dem
ganzen Grundstück Videokameras (inkl. Aufzeichnung) installieren lassen.

Das heißt, dass ab jetzt jede Bewegung auf dem Grundstück, wann ich komme und gehe, Besuch,
einfach alles aufgezeichnet und überwacht wird. Davon ist zwar nicht mein Eingang direkt betroffen, aber alle Zuwegungen dort hin, da die Wohnung auf der Rückseite des Gebäudes liegt und der komplette Einfahrtbereich überwacht wird.

Ich habe meinem Vermieter schon mal signalisiert, dass ich damit unglücklich bin, möchte aber
nochmal das Gespräch suchen und wüsste gerne ob mir hier jemand etwas zu der Rechtslage sagen kann.

Danke und viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Für solche Dinge benötigt der Vermieter die Zustimmung des Mieters.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ist das ein Gewerbegebiet, oder wie muß man sich das vorstellen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Haarspalterin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ist ein Gewerbegebiet, aber auf dem Grundstück selbst steht noch ein Einfamilienhaus und in der Nachbarschaft sind ebenfalls Wohnungen und Wohnhäuser.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich sehe da weniger ein Problem der Überwachung als ein Problem, wie lange was gespeichert ist. Darauf würde ich meine Energieen konzentrieren. Bei uns gibt es z.B. ein "gemischtes" Haus. Unten Gewerbe, Gelände auch gemischt, oben einige Wohnungen. Auch dort wurde wegen Vandalismus u.s.w. eine Überwachungskamera angebracht. Nach drei Tagen wurden die Daten eben eliminiert bzw. überspielt. Wurde vom AG bestätigt, dass das so okay ist.

Das Problem ist doch, dass auch die Versicherungen in so Gebieten Auflagen machen. Und ohne Versicherung geht es nun mal nicht. Und - mal ganz ehrlich - ich wäre, wenn ich so wohnen würde, froh, wenn Straftäter durch eine Kamera abgeschreckt würden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Haarspalterin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir reden aber hier nicht von irgendwelchem Vandalismus sondern davon, dass einer der Lieferanten der Firma im vergangenen Winter aus versehen in den Rasen gefahren ist und da ein Stück ausgebessert werden musste.

Also glaube ich nicht an irgendwelche Auflagen der Versicherung, wohl aber an Vergünstigungen.

Aber ich werde mal klären, wie lange die Daten gespeichert werden und wann aufgezeichnet wird.

Danke schon mal für Eure Antworten bisher.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Der Vermieter muss ein bereichtigtes Interesse nachweisen, das die Schutzinteressen des Mieters übersteigt.

Ein Stück rausgepulltes Stück Rasen in einem Zeitraum von 12 Monaten erfüllt das nicht.


Er wird dann die Zuwegungen zu Deinem Eingang entsprechend ausblenden müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sehe ich anders. Man muss ja nicht warten, bis was passiert. Und Versicherungen machen durchaus diese Auflage.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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