hallo! als wir in unser mietshaus eingezogen sind, hat der vermieter immer gross rumgetönt, dass der vordere schornstein frei ist und wir einen kaminofen einbauen lassen können. nun wollten wir tatsächlich einen einbauen lassen und mussten feststellen, dass der vordere kamin gar nicht frei war, sondern der hintere. das ergibt schon mal mehr kosten für den einbau. als nächstes war dann das problem, dass der passende schornstein leider voller baumüll war und erst der schornsteinfeger kommen musste, um alles zu beseitigen. darüber werden wir eine grosse rechnung bekommen. ausserdem hat uns der schornsteinfeger darauf hingewiesen, dass wir den schornstein noch verlängern müssen, damit die gasheizung nicht die verbrauchte kaminluft anzieht... also nochmal kosten.
meine frage: was können wir vom vermieter an beteiligung erwarten? muss er sich an den kosten beteiligen oder ist das wirklich unsere alleinige sache? immerhin werten wir doch seine mietsache auf, wenn wir sein haus um einen kaminofen-anschluss bereichern...
würde mich über hilfreiche ideen/tipps zur weiteren vorgehensweise sehr freuen!
viele grüsse, katja
Kaminofeneinbau in Mietshaus. Aus eigener Tasche bezahlen?
30. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2005 | 19:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaminofeneinbau in Mietshaus. Aus eigener Tasche bezahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. August 2005 | 19:39
Von
Status: Praktikant (526 Beiträge, 226x hilfreich)
Hm, ich denke das so: Wenn ihr ein Haus ohne Kamin gemietet habt, habt ihr auch keinen Anspruch auf diesen. Ergo müsst ihr den Kamin plus alles andere, was dazu gehört, selbst zahlen.
Sonst könnte man ja z.B. auch den Vermieter fragen, ob der angemietete Garten groß genug für einen Swimming-Pool wäre und den Aushub und Einbau des Pools sowie diesen dem Vermieter in Rechnung stellen...
#2
Antwort vom 30. August 2005 | 19:56
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 72x hilfreich)
Hallo,
ich glaube auch, dass ihr nicht mit einer Kostenbeteiligung rechnen könnt.
Ich hätte eher Angst, dass hinterher der Rückbau nochmal so teuer wird. Denn es könnte ja auch kommen, dass er sagt, er möchte sein Objekt wiederhaben, wie er es übergeben hat...
Und jetzt?
Schon
266.974
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten