Kaminumbau war nötig Vermieter zahlt nicht

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaminumbau war nötig Vermieter zahlt nicht

Es wurde ein Kaminumbau nötig. Auffgrund von alterunsproblemem (Anschluss zu nah an der Decke, Wandfutter defekt da angesetzer Rost). Der Holzofen der dort steht ist ein privater und nicht Eigentum des Vermieters (Dieser hatte einen Ölofen dort zur Verfügung gestellt, der jedoch defekt ist). Laut meinen Rechtlichen wissen muss der Mieter für das Rauchrohr bis zum Anschluss aufkommen. Jedoch nicht für den umgesetzen Anschluss, der im alten Zustand nicht mehr zu benutzen war. Den Anschluss müsste Aufgrund von baurechtlichen Veränderungen der Vermieter tragen. Jedoch weigert er sich wegen den privaten Holzofen den Anschluss zu bezahlen, da er ja einen Ölofen dort hatte (Der mit diesen Anschluss auch nicht mehr funktioniert hätte). Der Kaminkehrer der den Umbau vorgenommen hat hat zwei Rechnungen vorbereitet, eine für das Rauchrohr und eine für den Umbau des Anschlusses. Der Vermieter möchte keine von beiden Tragen und beide auf den Mieter umwälzen. Ist das Rechtens und welche kosten muss der Vermieter nun privat tragen. Welche muss der Vermieter zahlen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Wurde der Vermieter im Vorfeld darüber informiert oder hat der Mieter eigenmächtig den Umbau veranlasst?

Signatur:

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#2
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vermieter wurde vom Ortansäsigen Kaminkehrermeister 2 mal schriftlich darauf hingewissen das der Anschluss erneuert werden muss. Der Grund hierfür war ein vorausgegangener Feuerwehreinsatz der wegen dem alten undichten Anschluss ausgelöst wurde (Brand an Anschluss kurz unter der Decke wegen austretenden Rauchgas). Der Vermieter regaierte auf beide Schreiben nicht und stellte sich tot. Aufgrund das die Wohnung mit den restlichen Öfen nur noch zu 50% heizbar ist, hat er wegen der extremen Kälte den Umbautermin mit den Mieter vereinbart da es nicht möglich sei den Mieter "frieren" zu lassen. Der Vermieter weigert sich aber zu bezahlen da ja ein privater Ofen benutzt wird, was jedoch nicht mit den "defekten" Anschluss zu tun hat, laut Vermieter jedoch ist das Schuld des Mieters ...

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Margodok):
Der Vermieter weigert sich aber zu bezahlen da ja ein privater Ofen benutzt wird, was jedoch nicht mit den "defekten" Anschluss zu tun hat, laut Vermieter jedoch ist das Schuld des Mieters ...

Nun erst mal sollte die Frage geklärt, wer hat den Holzofen in Betrieb genommen?
Hat dies ein Fachmann gemacht, so kann eine Beschädigung des Anschluss ausgeschlossen werden, vor allem da man eigentlich danach eine Abnahme der Feuerstätte durch den Bezirkskaminkehrer machen muss, welcher auch prüft.
Wenn man beides nachweisen kann, muss der Vermieter den Anschluss wohl bezahlen.

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#4
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Bezirkkaminkehrer hat nach Anschluss den Ofen für den Betreib freigegeben, da der defekt nicht sichtbar war und erst beim befeuern mit der zeit zum vorschein gab. Angeschlossen wurde er vom Mieter jedoch wie erwähnt in Betrieb wurde er erst nach abnahe durch den Bezirkkaminkehrer.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Margodok):
Angeschlossen wurde er vom Mieter jedoch wie erwähnt in Betrieb wurde er erst nach abnahe durch den Bezirkkaminkehrer.

Dann muss der Mieter den fachgerechten Einbau nachweisen, vor allem das er fachlich dazu in der Lage war. Denn durch das Einführen eines Abgasrohres entstehen schon gewaltige Hebelkräfte, und schon war ein Vorschaden produziert.
Vielleicht übernimmt auch die private Haftpflicht des Mieter die Kosten, man müsste halt mal nachfragen.

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#6
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Rohr selbst wurde damals vom Kaminkehrer in die Wand "gesteckt" nur der Ofen wurde vom Mieter ausgetasuscht nicht jedoch das Rohr. Das Rohr war seit 5 Jahren in Betrieb.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Margodok):
Das Rohr selbst wurde damals vom Kaminkehrer in die Wand "gesteckt"

Na ist das jetzt die Geschichte von Baron Münchhausen, zur Abnahme muss alles installiert sein.
Nebenbei wenn es so wäre, hätte sich der Kaminkehrer in einem fremden Gewerk betätigt, und wäre haftbar.
Und da ist mir kein Kaminkehrer bekannt wo so leichtfertig handelt, dafür gibt es Kamin / Ofenbauer. Denn eben ein physikalisches Problem ist, das Rauchrohr ist aus Metall, der Kamin aus Stein und Mörtel, Mörtel hat die schlechte Eigenschaft das bei Einwirkung von Kräften sich vom Metall trennt. Genau aus dem Grund erkennt der Kaminkehrer auch die Kräfte was ein Abgasrohr losreisen kann, und später tritt der Schaden auf.
So und nun, sollte es der Kaminkehrer gemacht haben, so gilt für Bauleistungen die Gewährleistung von 5 Jahren, und dazu muss man eine Rechnung vorlegen können, wo dies bestätigt.
Die normale Rechnung des Kaminkehrer lautet nämlich auch nicht ohne Grund, "Feuerstättenschau"
Hier mal der Leistungsbeschreibung der Feuerstättenschau:
http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on53321

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#8
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Rechnung von damals liegt dem Vermieter vor seltsam ist es das alle anschlüsse in diesem Haus vom Kaminkehrer und desen Gesellen gemacht wurden (Die Anschlüsse für die meisten! Öfen des Hauses wurden vor 5 Jahren wegen Branschutzbedingungen um 20 cm nach unten gesetzt ... nur 2 wurden es nicht da sie knapp noch in der Toleranz waren. Es gibt 4 Öfen pro Stockwerk.) und alle Öfen ebenfalls von diesen neu angeschlossen.
Zudem steht auf der Visitenkarten Kaminreinung sowie Ofenbau ... naja als Lügner lasse ich mich hier nicht hinstellen. Und sollte der Kaminkehrer einen Zwillingbruder haben der genau so aussieht wäre mir das durchaus aufgefallen!

-- Editiert von Margodok am 31.01.2017 19:45

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Lieber TE,

SIe sind aber pfiffig ....

#1

Zitat:
Wurde der Vermieter im Vorfeld darüber informiert oder hat der Mieter eigenmächtig den Umbau veranlasst?


berechtigte Frage ... Ihre Antwort

#2
Zitat:
Der Vermieter wurde vom Ortansäsigen Kaminkehrermeister 2 mal schriftlich darauf hingewissen das der Anschluss erneuert werden muss.


Das war aber nicht die Frage, die Frage war, ob SIE als Mieter den Eigentümer informiert haben. Und ganz offensichtlich haben Sie dies nicht getan, grober Patzer.

Sie haben eigenmächtig umgestaltet. Und da Sie Auftraggeber sind, haben SIe auch erst mal die Rechnungen zu zahlen. Ich würde als VM Sie auffordern den Originalzustand wieder herzustellen und zwar ziemlich zügig.

Im übrigen sehe ich das so wie 0815Frager ....

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#10
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich soll also einen zustand herbeiführen der laut feuerwehr und bezirkkaminmeister fast zum abbrennen des hauses geführt hat ... mmm ja das klingt schlüssig am besten zünde ich das haus auch gleich mit an ...Das mal nebenbei ... der Orginalzustand war ein fahrlässig laienhaft angebrachtes Wandfutter das von Außen nicht als Laienhaft anzusehen war und somit abgenommen wurde. Das es falsch montiert wurde war erst nach herausbrechen dieses sichtbar. Es musste dringen ausgetauscht werden (Schriftliche aussage eines Gutachters liegt mir vor!) deswegen wurde der Vermieter 2 mal schriftich darauf hingewissen das es ersetzt werden muss. Ich habe das Futter nicht angebracht damals! Bevor man hier Mist denkt da ich so etwas grundsätzlich Fachpersonen machen lasse!

-- Editiert von Margodok am 31.01.2017 19:54



-- Editiert von Margodok am 31.01.2017 19:56

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Margodok):
Die Rechnung von damals liegt dem Vermieter vor seltsam ist es das alle anschlüsse in diesem Haus vom Kaminkehrer und desen Gesellen gemacht wurden (Die Anschlüsse für die gesammten Öfen des Hauses wurden vor 5 Jahren wegen Branschutzbedingungen um 20 cm nach unten gesetzt ...) und alle Öfen ebenfalls von diesen neu angeschlossen.

Jedoch widerspricht dies dem Eingangspost mit Alter.
Das ist jetzt jedoch doch keine Antwort auf die Frage.
Wer hat das Abgasrohr beim Wechsel von Ölofen auf Holzofen angebracht?
Der Mieter hat doch selbst den Ofen gewechselt, und die Abnahme / Feuerstättenschau mit dem Kaminkehrer gemacht, und das war nicht vor 5 Jahren?
Also muss der Mieter wohl auch eine Rechnung von der Feuerstättenschau in Höhe von ca 50€ (das ist der Tarif) haben, wo dann zusätzlich der Anschluss berechnet wurde.
Hat man die Rechnung kann man gelassen zum Kaminkehrer gehen und den Schaden geltend machen, denn unter Umständen wäre dies sogar ein versteckter Mangel beim Einbau gewesen.
Jedoch genau das ist eben nicht glaubhaft, denn:
Zitat (von Margodok):
Der Vermieter wurde vom Ortansäsigen Kaminkehrermeister 2 mal schriftlich darauf hingewissen das der Anschluss erneuert werden muss.

Sorry ein Handwerker wird wohl kaum seinen eigenen Mangel anmahnen, wenn er tatsächlich das Abgasrohr angeschlossen hätte, oder ist der Kaminkehrer so vergesslich?
Ein neues Rauchrohr EK Großhandel ca 5 € Arbeit ca 30 min, wenn man als Handwerker merkt man müsste haften, macht man sich wegen dem Aufwand keinen Stress und behebt den Mangel. Also Kaminkehrer hinweisen das er die Arbeit des Anschluss Ofen selbst ausgeführt hat, und man ist aus der Sache heraus.
Und sollte man sich doch erinnern, das man doch selbst das Abgasrohr eingesteckt hatte, unverzüglich seine Haftpflicht informieren, sonst verweigert die Haftpflicht den Schaden zu regulieren, weil man Schuldhaft nicht sofort Meldung erstattet hatte.

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#12
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht hier nicht um das Rauchrohr! Dieses wurde bereits auf kosten des Mieters ersetzt! Was auch seine pflicht ist! 5€ für ein doppelwandiges 120 er Rohr auf 2 Meter mit 2 Bögen sind sehr unrelistisch ... aber egal darum geht es hier nicht. Es geht um das Kaminfutter (den anschluss des Kamins!) dieser wurde anfang des monats das erste mal! vom kaminkehrer verlegt und neu eingesetzt. (Das vor 5 Jahren betraf andere Räume der Wohnung! Und war eine Verteigung das ein Kaminkehrer das nicht darf. Die Rechnung für die Reperatur liegt den Vermieter vor!) Das dieses Kaminfutter defekt war fiel erst nach einen Brand auf und deswegen wurde es ersetzt. Wer dieses Futter verlegt hatte ist unklar da es keinerlei Rechnung dafür gibt! Genauso ist es unklar wann das war. Ich wohne seit 8 Jahren hier und an dem anschluss habe ich nie etwas gemacht! Zudem habe ich oben geschrieben das die MEISTEN anschlüsse ersetzt wurden vor 5 Jahren ...

-- Editiert von Margodok am 31.01.2017 20:10

-- Editiert von Margodok am 31.01.2017 20:12

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#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Margodok):
Ich wohne seit 8 Jahren hier und an dem anschluss habe ich nie etwas gemacht

Es geht immer noch um die Eingangsfrage, wer hat das Abgasrohr angeschlossen?

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#14
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Wie wäre es, wenn der Sachverhalt mal verständlich geschildert würde?
Hier versteht doch keiner was los ist...

Also: Von vorne anfangen, chronologisch abarbeiten und Hintergrundinformationen gleich mit angeben und nicht erst auf Nachfrage.

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#15
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Laut aussagen des Vermieters von einer Fachkraft ob das wirklich so war ist nicht nachvollziehbar der Mieter war es definitv nicht (Vormieter) und Rechnungen gibt es auch nicht. Zeugen sind vorhanden das es bereits am Kaminanschluss angebracht war und mit einem defekten Ölofen verbunden war als eingezogen wurde. Der Holzofen wurde ebenfalls von einer Fachkraft angeschlossen, dies war jedoch eine sehr kurze Arbeit von 5 Minuten (Anschlusshöhe und Rohrdurchmeser für Öl und Holzofen sind identisch gewesen) für die es keine Rechnung mehr gibt. Das Rohr wurde hierzu nicht aus dem Wandfutter gezogen oder in diesem bewegt. (Soweit ich das sagen kann da ich nur beobachter war)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ändert nichts an der Tatsache, dass Sie die Aufträge vergeben haben, die/den vorhandenen Ölofen ausgetauscht haben und deshalb auch erst einmal Rechnungsempfänger sind.

Desweiteren weiß ich nicht, ob diese Art der Beheizung auch mitversichert ist, ausgelegt ist es gewiss nur auf die Ölöfen, hier haben Sie eine nicht genehmigte Änderung vorgenommen.

Sie fingen den TE wie folgt an:

Zitat:
Es wurde ein Kaminumbau nötig. Auffgrund von alterunsproblemem (Anschluss zu nah an der Decke, Wandfutter defekt da angesetzer Rost).


Wer sagte denn, dass ein Kaminumbau nötig wäre, nach Ihren Schilderungen hätte man doch die Dinge wieder ins Lot bringen können ohne den Kamin umzubauen.

Zitat:
Der Holzofen der dort steht ist ein privater und nicht Eigentum des Vermieters (Dieser hatte einen Ölofen dort zur Verfügung gestellt, der jedoch defekt ist)


so ... und hier fängt Ihr Problem an. Sie haben ausgetauscht, ohne zu fragen ... das war ein grober Patzer (ich mein, ich habe das schon mal erwähnt) ... Sie hätten dem VM eine schriftliche Mängelanzeige schicken müssen bezgl. des defekten Ofens, dann evtl. eine Ersatzvornahme (sprich Defekte reparieren lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen), das alles aber vorher mit angemessener Frist ankündigen. All dies ist nicht geschehen, keine Ahnung was Sie da geritten hat, aber Sie werden auf den Großteil der Kosten sitzen bleiben, wenn nicht auf allen. Wäre es meine Wohnung, müssten Sie zurücbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Margodok):
Der Holzofen wurde ebenfalls von einer Fachkraft angeschlossen,

Sorry das ist doch nur ein herumreden um den heißen Brei, oben war es der Kaminkehrer bei der Abnahme , jetzt eine Fachkraft mit LKW Führerschein, wenn man Antworten will, sollte man bei der Wahrheit bleiben.
Also entweder wurde der Ofen von einer Fachkraft angeschlossen, welcher jetzt die Haftung übernehmen muss, oder man hat es privat ohne Rechnung selbst veranlasst, und trägt selbst die Kosten, bzw. die Haftpflichtversicherung.
Irgend welche Ratschläge kann man nur bei Tatsachen geben, sorry der Vermieter ist wohl in der Sache heraus, wenn man trotzdem versucht seinen Pfusch an den Vermieter ab zu wälzen, vor Gericht, wird ein Sachverständiger wohl dann eine Expertise abgeben, da bringt es nichts wenn man von Fachkräften reden will.
Entweder Fachkraft wo jetzt den Schaden bezahlt, oder eben selbst der Haftpflicht übergeben und sonst aus eigener Tasche bezahlen, alles andere wird wohl nichts außer Ärger bringen.
Doch ich rate mal, Anwalt beauftragen, und es aufs Gericht ankommen zu lassen, wenn man es nicht lassen kann.
Keiner hat Lust hier jede Minute eine anders Darstellung der Fakten zu lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Margodok
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe von Anfang an die Sachlage Richtig erklärt es wurde nur immer hinterfragt und ja die Fachkraft war der Kaminkehrer was logisch klingen sollte ... aber egal ich habe einen anwalt beauftragt der die akten laß und meine Fragen sind erledigt ich bekam recht danke für die nichthilfe ...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Margodok):
ich bekam recht

Ach, heute mittag wollte man noch wissen ob es rechtens ist ... und nun hat man schon recht bekommt?



Zitat (von Margodok):
danke für die nichthilfe ...

Wirre wiedersprüchliche Schilderungen ohne Struktur und eine Grammatik das es einem graust ...
Keine oder keine sinnvollen Anworten auf Nachfragen.
Was erwartet man? Ein Wunder?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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