Kampfhund

18. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Skowronneck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kampfhund

Ich hab da mal ne Frage;Wir sind mit unseren Mietern gemeinsam in ein zweifamilienhaus eingezogen wobei das Haus uns gehört und die anderen Mieter sind.Sie besitzen einen Am.staffort der eigentlich lieb ist aber meine Freunde die fast jeden Tag kommen wurden von dem Hund angeknurrt und haben schon von Haus aus Angst vor dem Tier.
Nun meine Frage;kann ich verlangen als vermieter das der Hund abgeschafft wird????

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Rechtlich gesehen m.E. schon - allerdings nur dann, wenn das Halten von Haustieren laut Mietvertrag verboten ist. Ansonsten könnten Sie Ihren Mieter ja evtl. bitten, dem Tier beim Freilauf einen Maulkorb anzulegen.
Übrigens merken Tiere ganz genau, wenn jemand Angst vor ihnen hat und fühlen sich dann überlegen. Wenn das Tier ansonsten brav ist, einfach ignorieren, dass es knurrt.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 89x hilfreich)

Ist doch gut, wenn der Hund auch Sie verteidigt.

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#3
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 53x hilfreich)

Was sagen denn die Besitzer dazu?

Gehen sie verantwortungsvoll mit dem Hund um oder nehmen sie dieses Verhalten "auf die leichte Schulter"?

Davon würde ich mein Vorgehen abhängig machen. Gerade Staffs habe es in diesen Zeiten sehr schwer. Vielleicht kann man dem Hund die Besucher ja richtig vorstellen, d.h. die Besucher bringen ihm mal was leckeres oder was zum spielen mit.

Gruß Don Camillo



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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#4
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 89x hilfreich)

Wenn der Hund auch die Freunde als zum Haus gehörig kennenlernt, sollte es keine Probleme mehr geben.

Merke: auch Hunde sind nur Menschen.

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#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Skowronneck,

Sie sollten zuerst den Mietvertrag dahingehend prüfen, ob Sie die Tierhaltung von Ihrer Zustimmung abhängig gemacht haben, evtl. sogar mit einer Widerrufsklausel. Bei entsprechenden Klauseln können Sie die Tierhaltung untersagen bzw. widerrufen.

Notfalls können Sie Ihrem Wunsch auch Nachdruck verleihen, indem Sie die Mieter auch Ihre erleichterte Kündigungsmöglichkeit gem. § 573 a Abs. 1 BGB hinweisen. Wenn Sie in einem selbst bewohnten Haus nur eine Einliegerwohnung haben und diese vermieten, müssen Kündigungen nicht mit einem berechtigten Interesse wie z.B. Eigenbedarf begründt werden. Es reicht hier der Hinweis, dass sich die Kündigung auf die v.g. Vorschrift stützt. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 weitere Monate.

MfG Gruwo

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#6
 Von 
Skowronneck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten.
Lieber Don Camillo,es ist leider so das wir mit unseren Mietern im krieg liegen und denen das völlig egal ist ob jemand angst hat oder nicht,zumindest bleibt der Hund nicht mehr allein auf dem hof,wir werden den Mietern eh kündigen,also nochmals Danke...

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#7
 Von 
white
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich interessiere mich sehr für da Thema "Kampfhunde" und deswegen hätte ich da eine kleine Fragen: Welche Gesetze gelten denn nun für diese Hunde? MÜSSEN z.B. alle Pit-Bulls einen Maulkorb tragen????

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#8
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 182x hilfreich)

@white

M.W. haben die Länder Kampfhundeverordnungen erlassen, die die Einzelheiten regeln. Pitbulls sind demnach gefährliche Hunde, die nur nach bestimmten Eignungstests gehalten werden dürfen. Die Maulkorbpflicht könnte bei bestandenem Eignungstest von der zuständigen Behörde als zusätzliche Auflage erteilt werden.

MfG Gruwo

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#9
 Von 
Mcruay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Einfach beim nächsten zuständigen Ordnungsamt melden. Der Hund zählt nicht nur einfach als gefährlicher Hund (Kampfhund) entsprechend des LHundG, sondern ist auch noch aggressiv.
Fragen Sie einfach mal den Mieter, ob er eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht hat, bzw. ob der Hund überhaupt gemeldet ist.
Ansonsten: Wenn eine Bedrohung durch den Hund ausgeht, kann dem Halter sehr schnell von dem zuständigen Ordnungsamt die Erlaubnis zum Halten des Tieres entzogen werden.

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#10
 Von 
Ingo Krieghoff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@white

Die Frage nach den aktuellen Verordnungen sollten Sie sich vielleicht durch die Mitglieder unserer Community, welche direkt in Ihrem Ort wohnen beantworten lassen.
Es gibt zwar für jedes Bundesland eine entsprechende Verordnung, jedoch werden diese von den Behörden unterschiedlich ausgelegt.
Es gibt keine (!!!) grundsätzliche Maulkorbpflicht mehr für Hunde. Dies kann jedoch zur Auflage, für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von als gefährlich eingestuften Hunderassen, gemacht werden.


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"Erst informieren, dann urteilen"

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#11
 Von 
Ingo Krieghoff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ white
Besuchen Sie uns mal: Forum - Kampfhund-online.de

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"Erst informieren, dann urteilen
www.kampfhund-online.de"

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