Hallo liebe Community,
ich hoffe, ich bekomme hier den ein oder anderen Tipp. Mein Anliegen ist ziemlich kompliziert:
Mein jetzt Ex und ich haben Anfang August einen Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung abgeschlossen, nachdem er mich ziemlich unter Druck gesetzt hat, damit ich unterschreibe. Der Mietvertrag war ursprünglich azf mindestens zwei Jahre festgelegt. Nach Einigung mit dem Vermieter (da ich mich getrennt habe, da er mich und mein Kind ziemlich terrorisiert hat mitten in der Nacht), haben wir nun nur eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Solange die Wohnung noch nicht vermietet ist, muss natürlich Miete bezahlt werden, die mein Ex erstmal übernimmt. Vor der Trennung war vereinbart, dass ich nicht für zwei Wohnungen Miete bezahlen kann, bis zur Kündigung meiner Wohnung auch nur meine Miete bezahle und mich ab Einzug in die neue Wohnung an den Kosten beteilige. Jetzt hat er wohl einen Anwalt aufgesucht, der die Mietzahlung zur Hälfte von mir einfordern soll. Der Brief des Anwalts ist wohl schon unterwegs. Bisher hab ich aber nocht kein Schreiben. Jetzt meine Frage: Kann er einfach so Miete von mir fordern, obwohl es anfangs anders vereinbart war? Die Kosten für doppelte Miete kann ich als alleinerziehende niemals decken. Helfen mir die Nachrichten in denen er mich beschimpft in irgendeiner Form da weiter? Ich hab auch eine Nachricht von ihm im Messenger, in der er zugibt, mich unter Druck gesetzt zu haben und dass er mich die ersten Monate finanziell unterstützt. Und, muss ich die Anwaltskosten von ihm auch tragen? Das wäre mein finanzieller Ruin.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Edit; Meiner Freundin hat er heute eine Nachricht geschrieben, dass er sich keinesfalls auf eine Ratenzahlung einlässt und mir das Konto gepfändet werden soll, sollte ich nicht freiwillig bezahlen.
-- Editiert von JayOn1 am 04.09.2019 20:39
-- Editiert von JayOn1 am 04.09.2019 20:55
-- Editiert von JayOn1 am 04.09.2019 21:02
Kann Ex rückwirkend Miete verlangen?
Hier klingt an, dass du womöglich den Mietvertrag mindestens mit-unterschrieben hast. Wie ist hier die Sachlage? Welche Personen haben als Mieter den Mietvertrag unterschrieben?Zitat :Mein jetzt Ex und ich haben Anfang August einen Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung abgeschlossen,
Wir haben ihn leider beide als Hauptmieter unterschrieben
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ok, dann hat er grundsätzlich Anspruch auf 50% der Miete (der Zahlungspflichten aus dem gemeinschaftlich eingegangenen Vertragsverhältnis) ... soweit du keine andere Abmachung beweisen kannst
Ich denke mal, du bist "freiwillig" gegangen? Falls er dich nachweisbar rausgeschmissen hätte, dir die Mitbenutzung der gemeinsamen Wohnung verwehren würde, wäre es wieder anders.
Würdest du noch in die gemeinsame Wohnung reinkommen?
Hat er die Schlüssel von dir zurückgefordert? oder hast du sie ihm freiwillig zurückgegeben?
(Falls er dir deinen Nutzungsanspruch nicht mehr ermöglicht, dann hätte er auch keinen Zahlungsanspruch)
Seine Nachrichten (egal in welcher Form, auch an andere) würde ich sammeln und sehr gut aufbewahren.
Pfänden kann er erst nachdem er ein vollstreckbares Urteil aus einer gewonnenen Zahlungsklage gegen dich vorliegen hat. Falls er soweit geht, dann könnte sein Verhalten, sein Druck-Ausüben möglicherweise Einfluss auf den Ausgang seiner Klage haben.
Wenn er soweit geht, dann wirst du aber auch einen Anwalt brauchen, um dich geeignet zu verteidigen.
Zunächst mal zahlt jeder seine Anwaltskosten selber.
Die Gerichtskosten muss der Kläger im voraus zahlen.
Erst am Ende, wenn ein Urteil gesprochen wurde, muss dann der "Verlierer" ggf. auch die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten zahlen.
Wie weit er geht oder den Ausgang seiner etwaigen Zahlungsklage wird man hier unmöglich voraussagen können - auch den "Wert" deiner gesammelten Beweise kann nur jemand einschätzen, der alles auf den Tisch bekommt.
Reagieren musst du erst, wenn du eine Nachricht erhältst, dass er eine Zahlungsklage gegen dich eingereicht hat, - oder wenn dir ein gerichtlicher Mahnbescheid zugeht.
Beantworte mal noch die Fragen, dann kann man weitersehen ...
Vielen Dank für die bisherigen Infos.
Sorry, hab vor lauter Aufregung die Hälfte vergessen zu erwähnen.
Der Mietvertrag galt ab 01. September. Da er aber vorher hier bei mir mitten in der Nacht einen riesigen Aufstand gemacht hat (den mein Kleiner leider mitbekommen hat), kam es nicht zum Einzug in die Wohnung. Auch er ist dort nicht eingezogen. Ob er einen Schlüssel hat, weiß ich nicht aber ich denke nicht. Die Vermieter leben im Ausland und ein Makler kümmert sich um alles.
Solange keine neuen Mieter gefunden sind, muss Miete bezahlt werden. Höchstens jedoch die drei Monate, die die Kündigungsfrist beträgt.
Sollte ggf. schon zum 01. Oktober neue Mieter einziehen, kann er von mir doch keine 50% der drei Monatsmieten verlangen? Deshalb verstehe ich den Gang zum Anwalt nicht.
Wenn dieses Schreiben eingeht, brauche ich erstmal nicht reagieren? Da ich mich rechtlich nicht auskenne, hat dies irgendwelche Nachteile für mich? Einen Anwalt kann ich mir beim besten Willen nicht leisten.
gut bzw. schlecht, dann fällt ein Strohhalm schonmal komplett weg (dass er dir die Nutzung verweigert)
Nein, dass kann er nicht. Er hat nur Anspruch auf deinen anteiligen Beitrag von dem, was er tatsächlich an den Vermieter gezahlt hat.Zitat :Sollte ggf. schon zum 01. Oktober neue Mieter einziehen, kann er von mir doch keine 50% der drei Monatsmieten verlangen?
Wie gesagt, solange nichts amtliches kommt, musst du nicht reagieren.
Das hat auch keinerlei Nachteile für dich. Blöder wäre es, wenn du irgendetwas unbedachtes äußerst, was er dann wieder gegen dich verwenden könnte.
Wichtig: sobald ein Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht oder ein Klageschreiben vom zuständigen Amtsgericht bei dir zugeht, musst du innerhalb der darin genannten Fristen reagieren!
Melde dich ggf. dann nochmal.
Möglicherweise ist alles nur "heiße Luft", leere Drohung > "ich gehe zum Anwalt" ist ja schnell mal daher gesagt
In der Zwischenzeit könntest du mal prüfen, ob du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, für den Fall, dass du dich gegen gerichtliche Schritte verteidigen musst, z.B.
https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Dass euch der Makler/Vermieter aus dem 2-Jahres-Vertrag freistellt und lediglich auf der 3-Monats-Kündigungsfrist besteht, ist übrigens sehr nobel. Zumindest da seid ihr beide mit einem blauen Auge herausgekommen.
Zitat :Und, muss ich die Anwaltskosten von ihm auch tragen? Das wäre mein finanzieller Ruin.
In meinen Augen ist das erstmal sein Problem.
gruß charly
Hallo, vielen dank schon mal für die bereits beantworteten Fragen.
Gestern kam das Schreiben vom Anwalt, der mich auffordert, 50% der drei Monatsmieten bis 27. September auf sein Konto zu überweisen (zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Obwohl es ja seun kann, dass die Wohnung viel früher vermietet wird und die drei Mieten gar nicht bezahlt werden müssen. Darf der Anwalt das jetzt schon fordern und hat dieses Schreiben für mich ggf. einen Vorteil, sollte es doch vor Gericht gehen?
Hatte noch nie etwas mit solchen Dingen (Anwalt und Gericht) zutun und bin jetzt natürlich verunsichert. Trotzdem nicht reagieren?
Weiß der Makler, dass ihr nicht einzieht?Zitat :und ein Makler kümmert sich um alles.
Hast du oder der Ex den Vertrag zur nächstmöglichen Frist gekündigt? Was schreibt denn jetzt der Makler?
Der Anwalt darf alles mögliche fordern.Zitat :Darf der Anwalt das jetzt schon fordern
Ob er es bekommt? Kommt drauf an.
Niemand weiß, ab wann der Makler die Wohnung vermietet und euch aus dem Vertrag entlässt.
Wie oben schon erwähnt, wurde uns seitens der Vermieterin eine Art "Sonderkündigungsrecht" von drei Monaten eingeräumt. Wir beide haben dann jeweils getrennt schriftlich gekündigt und von der Vermieterin auch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zum 31. November bekommen. In diesem Schreiben steht auch, dass der Makler bereits auf der Suche nach neuen Mietern ist. Wann da jedoch etwas passiert, weiß allerdings wirklich niemand.
Makler und Vermieter wissen, dass niemand von uns einzieht. Gehe auch nicht davon aus, dass mein Ex einen Schlüssel hat.
-- Editiert von JayOn1 am 08.09.2019 19:40
Zu Beginn eines Mietvertrages werden die erste Mietzinszahlung und mindestens ein Drittel der vereinbarten Kaution fällig.
Der Zahlungstermin ist nach dem Kalender bestimmt und damit bereits überschritten.
Folglich besteht aufgrund der Nichtzahlung Verzug.
Zitat :Gestern kam das Schreiben vom Anwalt, der mich auffordert, 50% der drei Monatsmieten bis 27. September auf sein Konto zu überweisen (zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen).
Hier drängt sich der Verdacht auf die Kombination aus Mietzahlung für September und Kautionsanteil nahezu auf, denn der Mietzins für Oktober und November ist noch nicht fällig.
Zitat :Vor der Trennung war vereinbart, dass ich nicht für zwei Wohnungen Miete bezahlen kann, bis zur Kündigung meiner Wohnung auch nur meine Miete bezahle und mich ab Einzug in die neue Wohnung an den Kosten beteilige.
Das impliziert, dass Dein Teil der Vereinbarung in der schnellstmöglichen Kündigung Deiner "alten"Wohnung besteht. Hast Du diesen Teil der Vereinbarung erfüllt, oder bist Du selbst insoweit vertragsbrüchig geworden, dass Du nicht gekündigt hast? In dem Fall wäre die Berufung darauf, dass nur der andere Teil, also der Ex, seine Vereinbarung zu erfüllen hat, wohl kaum durchsetzbar.
Man könnte auch darüber diskutieren, ob durch die Aufgabe der Tisch und Bettgemeinschaft nicht auch sämtliche internen Absprachen im Sinne eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage nichtig sind.
Zitat :Helfen mir die Nachrichten in denen er mich beschimpft in irgendeiner Form da weiter?
Vermutlich nicht, der Mietvertrag mit seinen finanziellen Folgen wäre Zivilrecht, Beschimpfungen könnten strafrechtlich relevant sein, würden aber nicht zur Befreiung von den zivilrechtlichen Folgen führen.
Zitat :Wenn dieses Schreiben eingeht, brauche ich erstmal nicht reagieren?
Dass ist allein Deine Entscheidung. ich tendiere grundsätzlich zu einer sachlichen Reaktion, aber man kann die Forderung /das Schreiben auch negieren. Ein richtig oder falsch gibt es da nicht.
Er hat Dich also mit vorgehaltener Waffe bedroht und gezwungen den Vertrag zu unterschreiben. Dann könntest Du den Vertrag tatsächlich anfechten. Wenn der Druck aber nur darin bestand, dich anderfalls zu verlassen, wäre es unerheblich.Zitat :Ich hab auch eine Nachricht von ihm im Messenger, in der er zugibt, mich unter Druck gesetzt zu haben und dass er mich die ersten Monate finanziell unterstützt.
Will sagen: was der eine als unbotmäßigen Druck empfindet ist für den anderen nur die Aufzaählung der Konsequenzen. Es wird im Zweifel also darauf ankommen, wie man (Frau) dem Druck hätte entgehen können.
Darum geht es hier auch garnicht. Hier wird nur der Anteil von Dir gefordert, zu dem Du dich vorher verpflichtet hast.Zitat :Die Kosten für doppelte Miete kann ich als alleinerziehende niemals decken.
Gerade als alleinerziehendes Elternteil sollte man sich noch mehr Gedanken über einzugehende Verpflichtungen machen. Sonst bewegt man sich sehr schnell im Bereich Eingehungsbetrug.
Berry
Die Miete wurde von meinem Ex bereits bezahlt. Deshalb besteht dem Vermieter gegenüber kein Verzug.
Es war mündlich (unter Zeugen) vorher abgesprochen, dass er die ersten Monate die Miete alleine übernimmt. Schriftlich habe ich dies als Nachricht bei Whatsapp. Weiß allerding nicht, ob mir das weiterhilft. Und es war darüber hinaus vereinbart, dass ich meine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt kündige, deshalb auch später in die neue Wohnung mit einziehe.
Leider war nicht vorauszusehen, dass er sich kurz vor dem geplanten Termin um 180 Grad dreht und mir plötzlich das Leben schwer machen will. Deshalb die Trennung und kein Einzug in die Wohnung.
Das Schreiben kam vom Anwalt meines Ex-Freundes, der tatsächlich 50% der Mietkosten für September, Oktober und November von mir fordert. Die noch nicht mal fällig sind.
-- Editiert von JayOn1 am 08.09.2019 21:44
Für alle 3 Monate?Zitat :Die Miete wurde von meinem Ex bereits bezahlt.
Du könntest dem Anwalt bzw. deinem Ex ja Ratenzahlung anbieten. Trotzdem.
-- Editiert von Anami am 09.09.2019 18:19
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