Kann Vermieter MVertrag ändern mit Selbstbeteiligung von ˆ100

26. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)
Kann Vermieter MVertrag ändern mit Selbstbeteiligung von ˆ100

Habe folgende Frage: Der Vermieter will den Mietvertrag ergänzen, es soll ein Passus rein der beheisst das Raparaturen unter ˆ 100 genrell vom Mieter getragen werden müssen. Kann der Vermieter so was machen, für welche Reparaturen in der Wohnung ist er verantwortlich?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Natürlich kann er das ändern, wenn ihr damit einverstanden seit. Diese Klausel besagt, dass ihr Kosten bis max. 100 Euro pro Defekt (?) selbst zu tragen habt (defekte Birnen, defekte Amaturne etc) Alles was über diese 100 Euro hinaus geht hat der Vermieter zu tragen.

Jetzt bin ich mir nicht sicher ob:
1. 100 Euro zu viel sind
und
2. es bei jedem Defekt selbst zu tragen ist oder ob es nur auf eine best. Summe im Jahr begrenzt ist.

Soweit ich weiss dürfen vertragliche Änderungen nur im beidseitigem Einverständnis geändert werden.

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Einseitig kann er den Vertrag natürlich nicht ändern, Ihr müsst schon damit einverstanden sein.
Wenn Ihr Euch damit einverstanden erklärt, dann würde ich Euch dazu raten, noch eine maximale Summe pro Jahr festzuhalten. Wir haben z.B. eine Klausel im Vertrag von 75 Euro pro Reparatur und maximal 250 Euro im Jahr.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen