Kann Vermieter Räumpflicht einseitig festlegen?

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
küfi
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 10x hilfreich)
Kann Vermieter Räumpflicht einseitig festlegen?

Hallo,

weder in unserem Mietvertrag noch in der Hausordnung ist die Pflicht zur Schneeräumung genannt. Der Vermieter wünscht dies aber, kann er dem Mieter die Pflicht einseitig auferlegen?

Danke,
küfi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jever
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bei uns ist das so ähnlich. Im Mietvertrag wird bei der Räumpflicht, Strassenreinigung, Mülltonnen auf die Strasse stellen usw. auf die Hausordnung hingewiesen. Es wurde uns aber keine Hausordnung bei Einzug übergeben. Die Nachfrage bei Nachbarn ergab das es keine Hausordnung gibt.Wir erledigen zwar alles, müssten es wohl aber nicht? Kann mir jemand einen Rat bitte geben?

Gruss Jever

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#3
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Oben hat HeiCal gesagt, was dazu zu sagen ist.
Noch einmal:
wenn nichts im Mietvertrag steht, ist es Sache des Vermieters.

sollte es eine Hausordnung geben, so ist das was dort steht auch NUR dann bindend, wenn im Mietvertrag darauf hingewiesen wird, dass die Hausordnung TEIL des MIetvertrags ist,
Steht dort nichts ist auch die Hausordnung uninteressant.

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#5
 Von 
Jever
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch die Nachfrage beim Vermieter ergab das es keine Hausordnung gibt, aber im Mietvertrag auf die Hausordnung hingewiesen wird was die Pflichten angeht. Muss ich nun diese ganze Dinge machen oder nicht? Ich frage nur weil ich von einem Nachbarn (Eigentümer in einer WEG) den Anschiss bekommen hab, weil ich einmal in 10 Jahren vergessen habe zu kehren.

Gruss und danke für Antwort

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich denke das o.g. trifft zu, wenn nur eine Wohnung angemietet ist. Wenn ich aber ein freistehendes Einfamilenhaus anmiete, dann habe ich wohl schon die Pflicht mich auch um das Räumen zu kümmern, auch dann, wenn nichts geregelt ist.

-----------------
"Chylla"

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Chylla

Auch bei Anmietung eines EFH brauchst du nicht zu streuen, wenn es nicht ausdrücklich in deinem Mietvertrag steht.
Du kannst - aber du mußt nicht.

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