Hallo,
wir werden im Moment von unseren Vermietern mit ständig neuen absurden Vorwürfen überschüttet. Als meine Frau am letzten Samstag das Treppenhaus putzte, wurde sie von unserer Vermieterin beschimpft und beleidigt (Anlass war, dass sie angeblich das falsche Putzmaterial benutzt hatte). Für die Beleidigung möchten wir eine Entschuldigung.
Normalerweise müssen wir die Miete
immer persönlich bei den Vermietern abgeben. Solange wir aber keine Entschuldigung bekommen haben, weigern wir uns, die Miete persönlich abzugeben. Wir wollen die Miete stattdessen überweisen, weil wir bei der Mietabgabe nicht wieder angegriffen werden wollen.
Unser Vermieter weigert sich nun, uns seine Bankverbindung zu geben und besteht auf der persönlichen Abgabe.
Kann er auf der Barzahlung (steht so im Mietvertrag) bestehen?
Viele Grüße
Tec
Kann Vermieter auf Barzahlung bestehen?
21. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2006 | 17:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Vermieter auf Barzahlung bestehen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juni 2006 | 18:03
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. Juni 2006 | 10:09
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Hallo!
Vermute, dass eine solche Klausel nichtig ist. Entscheidend muss ja sein, dass die Miete den VM pünktlich erreicht.
Vielleicht wisst Ihr ja, welche Bank/ Sparkasse der VM hat. Einfach mal dort hingehen und *die Kontonummer gerade nicht dabeihaben!*
Oder lasst Euch mal bei Eurer Bank beraten, welche Zahlungswege es noch gibt.
Die Post stellt natürlich auch gegen Gebühr zu. Das käme dann einer Barzahlung gleich.
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2526452.html
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Juni 2006 | 13:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Warum sollte die Klausel nichtig sein?
Es verstößt gegen kein Gesetz, in einem Vertrag Barzahlung zu vereinbaren. An gültige Vertragsklauseln muss man sich nun einmal halten.
Und jetzt?
Schon
268.182
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten