Kann Vermieter auf Barzahlung bestehen?

21. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
tec
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Vermieter auf Barzahlung bestehen?

Hallo,

wir werden im Moment von unseren Vermietern mit ständig neuen absurden Vorwürfen überschüttet. Als meine Frau am letzten Samstag das Treppenhaus putzte, wurde sie von unserer Vermieterin beschimpft und beleidigt (Anlass war, dass sie angeblich das falsche Putzmaterial benutzt hatte). Für die Beleidigung möchten wir eine Entschuldigung.

Normalerweise müssen wir die Miete immer persönlich bei den Vermietern abgeben. Solange wir aber keine Entschuldigung bekommen haben, weigern wir uns, die Miete persönlich abzugeben. Wir wollen die Miete stattdessen überweisen, weil wir bei der Mietabgabe nicht wieder angegriffen werden wollen.

Unser Vermieter weigert sich nun, uns seine Bankverbindung zu geben und besteht auf der persönlichen Abgabe.

Kann er auf der Barzahlung (steht so im Mietvertrag) bestehen?

Viele Grüße
Tec

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Vermute, dass eine solche Klausel nichtig ist. Entscheidend muss ja sein, dass die Miete den VM pünktlich erreicht.

Vielleicht wisst Ihr ja, welche Bank/ Sparkasse der VM hat. Einfach mal dort hingehen und *die Kontonummer gerade nicht dabeihaben!*

Oder lasst Euch mal bei Eurer Bank beraten, welche Zahlungswege es noch gibt.
Die Post stellt natürlich auch gegen Gebühr zu. Das käme dann einer Barzahlung gleich.


http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2526452.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Warum sollte die Klausel nichtig sein?

Es verstößt gegen kein Gesetz, in einem Vertrag Barzahlung zu vereinbaren. An gültige Vertragsklauseln muss man sich nun einmal halten.

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