Guten Tag,
M ist Mieter
eines Häuschens mit kleinem gepflasterten Hof. V der Vermieter und E der Eigentümer des Hauses und des Grundstücks.
M hat auf dem Hof - ohne Erlaubnis des V oder E - einen ca 3x2 Meter großen Unterstand für Fahrräder und Gartenwerkzeuge errichtet. Dieser Unterstand ist fest mit dem Hofpflaster verbunden.
Der Unterstand ist notwendig um die Fahrräder und im Winter auch die Gartenmöbel vor der******rung zu schützen. Ein einstellen der Fahrräder und gartenmöbel im Haus ist nicht möglich.
Der Unterstand ist von anderen Mietern des Grundstückes kaum einsehbar, da er hinter einer großen Hecke steht.
Nun verlangt V mit Verweis auf einen Verstoß gegen den Mietvertrag den Rückbau des Unterstands innerhalb von 14 Tagen, da in unmittelbarer Nähe Bauarbeiten anstehen und der Unterstand im Weg steht. Zudem wurde M abgemahnt.
Kann V den Unterstand auch dann verbieten, wenn M den Unterstand aus der Nähe der Baustelle entfernt, auf Rollen stellt, an einen anderen Platz des Hofs stellt und beim Auszug wieder abbaut?
Mit freundlichen Grüßen
tobi_whong
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Kann Vermieter einen Fahrradunterstand verbieten?
21. August 2012
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Frage vom 21. August 2012 | 12:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann Vermieter einen Fahrradunterstand verbieten?
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#1
Antwort vom 21. August 2012 | 13:04
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:Das ist m.E.n. das hüpfende Komma.
von tobi_whong am 21.08.2012 12:52
Dieser Unterstand ist fest mit dem Hofpflaster verbunden.
Solange es mobil beweglich ist kannst du es dir hinstellen wo du willst, aber mit dem Hof fest verbinden geht imho über die übliche Nutzung eines Hofes als Stellfläche hinaus!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
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