Kann Vermieter vorschreiben, welche Firma Wartung an Etagenheizung durchzuführen hat?

1. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
asg2009
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Vermieter vorschreiben, welche Firma Wartung an Etagenheizung durchzuführen hat?

Hallo,

bei uns in einem Mehrfamilienhaus hat jede Wohnung eine Gas-Etagenheizung. Unsere Wohnung hat darüber hinaus einen Elektro-Boiler für Warmwasser, der gar nicht gewartet wird, obwohl die Wartung laut Anzeige des Boilers schon längst fällig ist.
Im Mietvertrag steht dass die Wartung der Gas-Etagenheizung sowie des Elektroboilers 1x jährlich durch den Mieter zu besorgen ist und wird durch Firma xyz durchgeführt.
Die Firma xyz ist die Sanitär und Heizung Firma des Vermieters selbst.

Meine Fragen:
1. Kann der Vermieter vorschreiben, welche Firma die Wartung der Anlagen durchzuführen hat, wenn wir als Mieter doch die Kosten der Wartung tragen (müssen?)?
2. Kann er eigene Firma als zu bestellende Firma einseitig bestimmen? Natürlich haben wir damals den Mietvertrag im Jahre 2000 so unterschrieben, aber ist es denn überhaupt rechtens?
3. Falls es rechtens sein sollte, dann sind wir ihm doch „ausgeliefert" und müssen jede Rechnung für die Wartung, egal wie hoch sie ist, begleichen. Was ist denn mit Vertragsfreiheit?
4. Wenn der Schornsteinfeger die einwandfreie Abgaswerte und demzufolge die gewährleistete Funktion der Heizungsanlage attestiert, sind wir denn trotzdem verpflichtet, die Wartung durchzuführen? Bzw. sind wir überhaupt verpflichtet, die Wartung durchzuführen?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzung und Hilfe.

Viele Grüße

PS: Wäre schön, falls ihr Verweise auf gesetzliche §§ und gerichtliche Urteile dazu zum Nachlesen angeben könntet.


-- Editiert von asg2009 am 01.09.2018 00:56

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von asg2009):
1. Kann der Vermieter vorschreiben, welche Firma die Wartung der Anlagen durchzuführen hat, wenn wir als Mieter doch die Kosten der Wartung tragen (müssen?)?


Ja, denn Wohnung und Therme sind sein Eigentum.

Zitat (von asg2009):
2. Kann er eigene Firma als zu bestellende Firma einseitig bestimmen?


siehe oben

Zitat (von asg2009):
3. Falls es rechtens sein sollte, dann sind wir ihm doch „ausgeliefert" und müssen jede Rechnung für die Wartung, egal wie hoch sie ist, begleichen.


Jein. Als Mieter habt ihr das Recht die Rechnung beim Vermieter einzusehen. Ich sag mal wenn die Wartung mehr als 150 € kosten soll würde ich das prüfen.

Zitat (von asg2009):
4. Wenn der Schornsteinfeger die einwandfreie Abgaswerte und demzufolge die gewährleistete Funktion der Heizungsanlage attestiert, sind wir denn trotzdem verpflichtet, die Wartung durchzuführen?


Das die Abgaswerte i. O. heißt noch lange nicht das die Anlage einwandfrei funktioniert.

Zitat:
Bzw. sind wir überhaupt verpflichtet, die Wartung durchzuführen?


Nein. Beauftragung der Wartung ist Sache des Vermieters, ihr als Mieter müßt, wenn vertraglich vereinbart, lediglich die Kosten tragen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Ich stimme Anitari zu. Eine vertragliche Vereinbarung, dass ihr die Wartung beauftragen müsst, ist unwirksam. Wesentlicher Grund dafür ist, dass ihr bei Selbstbeauftragung in die Haftung kommen würdet, falls irgendetwas mit den Geräten passiert.

Jetzt müsstest du erstmal schauen, was denn genau im Mietvertrag steht. Es ist erlaubt, wenn der Vermieter diese Dinge beauftragt und die Kosten bei der Betriebskostenabrechnung umlegt. Aber natürlich nur, wenn dies auch vereinbart wurde.

Unabhängig davon gilt bei allen Nebenkosten, dass diese wirtschaftlich sinnvoll sein müssen. Wenn hier also die Vermieterfirma selber eine Rechnung stellt, darf diese nicht wesentlich höher als üblich ausfallen.

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