Kann der Untermieter den neuen Hauptmieter verklagen?

3. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
mitlon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann der Untermieter den neuen Hauptmieter verklagen?

Guten Tag zusammen,

der aktuelle Hauptmieter (AH) hat die Wohnung gegenüber dem Vermieter (V) fristgerecht zum Monatsende gekündigt. Anfang des folgenden Monats gibt es einen neuen Hauptmieter (NH). Zwischen dem aktuellen Untermieter (U) und dem aktuellen Hauptmieter (AH) gab es allen Anschein nach sehr wenig Absprache. Die Nachricht, dass der Hauptmieter gekündigt hat und dass der Untermieter nun auch ausziehen muss (der neue Hauptmieter (NH) möchte einen anderen Untermieter), hat der Untermieter (U) somit erst recht spät erfahren.

Jetzt steht im Raum, dass vom aktuellen Untermieter (U) rechtliche Schritte gegen den neuen Hauptmieter (NH) eingeleitet werden soll.

Daher meine Frage, auf welcher Grundlage sollen rechtliche Schritte gegen den neuen Hauptmieter (NH) eingeleitet werden? Dieser kann doch nichts für diese Situation? Oder gibt es Grundlage, die dieses Vorgehen rechtfertigen?

Ich danke schonmal vorab für eure Hilfe, die Situation raubt wirklich schlaf und nerven.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Vertragspartner von U ist AH. Nicht NH. (Mietrechtliche) Forderungen sind ggü. AH zu stellen.

-- Editiert von maybemaybe am 03.03.2022 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von mitlon):
Jetzt steht im Raum, dass vom aktuellen Untermieter (U) rechtliche Schritte gegen den neuen Hauptmieter (NH) eingeleitet werden soll.
Welchen Anspruch beabsichtigt der aktuelle Untermieter (U) mit rechtlichen Schritten geltend zu machen?
(Dabei zunächst noch egal gegen wen dieser tatsächlich bestehen könnte oder nicht)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von mitlon):
Kann der Untermieter den neuen Hauptmieter verklagen?

Klar, die Anforderungen sind ja ausgesprochen niedrig: Klage formulieren, einreichen und Gerichtskosten bezahlen.



Zitat (von mitlon):
Daher meine Frage, auf welcher Grundlage sollen rechtliche Schritte gegen den neuen Hauptmieter (NH) eingeleitet werden?

Da wird man dann wohl abwarten müssen, was der Kläger anführt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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