Kann ich dem Vermieter meine Zeit berechnen?

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)
Kann ich dem Vermieter meine Zeit berechnen?

Hallo,

Ich habe mal eine Frage.
Kann ich meinem Vermieter meine Zeit beim Besuch von Handwerkern in Rechnung stellen?

Ich hatte nen Setzriss in einer Wand ( 2 Räume ), es kam eine Malerfirma raus, die 3 Termine brauchte um das zu erledigen.
1. Termin Tapeten runter und verputzen . 2 Std.
2. Termin tapezieren 1,5 Std
3. Termin , Handwerker kommt 1,5 std zu Spät, dann 1,5 Std zum streichen gebraucht.

Ich bin extra früher von der Arbeit gekommen damit die Ihre Arbeit erledigen konnten.
Dann wurden noch 2 500W Strahler zum ausleuchten verwendet und das alles zu meinen Lasten.

Danke schon einmal im vorraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Nein, kannst Du nicht.
Aus dem Mietvertrag ergibt sich die Nebenpflicht, dass Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen zu dulden sind. Du bist verpflichtet, für diese Arbeiten Zutritt zu Deiner Wohnung zu gewähren, wenn die Terminierung frühzeitig geschieht, bei Berufstätigen, soviel ich weiss 48 h vorher. Dazu gehören z.B. auch die Ablesedienste für die Verbrauchsmesser an den Heizungen.
Selbstverständlich kann das auch eine Person Deines Vertrauens sein, Du musst nicht persönlich anwesend sein.

Für die Stromkosten musst Du nicht aufkommen, Du musst aber den genauen Verbrauch nachweisen, d.h. zumindest den Vorher/Nachher Zählerstand kennen. Pauschal vergütet wird da nichts.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
AndreasC1977
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Als professioneller Hausverwalter stimme ich meinem Vorredner zu.

Das gehört mit zu den Nebenpflichten eines Mieters, es zu ermöglichen, dass Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Mieter ist ja auch nicht dazu verpflichtet selber zu Hause zu sein. Er kann einen Verwandten oder Bekannten (Nachbar, Freunde,...) bitten, "die Wohnung zu hüten".

Die Stromkosten muss der Vermieter ersetzen.
Jedoch muss der Mieter ihm genau vorrechnen können, wie sich der Erstattungsanspruch ergibt.
Im Zweifel kann man sich auch vergleichsweise auf eine Pauschale einigen, dies ist jedoch Kulanz des Vermieters.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Ich weiß ja nicht was du für den Strom bezahlst, aber willst du jetzt für den knappen € den Gang nach Canossa antreten?

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn Du durch die Verspätung des Handwerkers nachweislich Verdienstausfall hattest, kannst Du das dem Handwerker anhängen, nicht aber dem VM.

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