Kann ich den Untermietvertrag widerrufen?

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
quappo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich den Untermietvertrag widerrufen?

Also, ich habe gestern per Handschrift einen auf 3 Monate befristeten Untermietvertrag in einer WG unterzeichnet. Da ich schnell ein Zimmer finden muss, hatte ich mir das Ganze nicht richtig überlegt und aufgrund der zahlreichen Bewerber zugesagt und unterschrieben. Es hieß auch, ich kann mich nicht bei der Stadt anmelden, da die Vermietung keine weitere Untervermietung erlaubt. Nun brauche ich allerdings eine Anmeldung und würde den Untermietvertrag gerne wieder auflösen. Ist das in diesem Zusammenhang möglich? Da ja auch keine Zustimmung des Vermieters eingeholt wurde.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ein Widerrufsrecht sehe ich hier nicht. Aber wenn es doch sehr viele Bewerber gab, dürfte es doch möglich sein, mit dem Vermieter, wer immer das in dem Fall auch sein mag, einvernehmlich eine Stornierung zu vereinbaren.

Der Vermieter ist zur Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung verpflichtet. Könnte man im Zuge der Aufhebungsgespräche ja mit einfließen lassen um seine Motivation dazu zu erhöhen.

Ansonsten pacta sunt servanda.

Berry

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Du hast das Zimmer persönlich mit dem Vermieter (Hauptmieter) besichtigt und den Vertrag vor Ort unterschrieben.

Dann gibt es kein Rücktritts-/Widerrufsrecht. Außer es steht ausdrücklich im Vertrag. Was ich für sehr unwahrscheinlich halte.

Das der "Unter-Vermieter" keine Erlaubnis von seinem Vermieter zur Untervermietung hat ist irrelevant.

Ansonsten verweise ich auf die Möglichkeiten die Sir Berry erwähnt. ;)

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von quappo):
. Nun brauche ich allerdings eine Anmeldung


Na dann melden Sie sich an, wennn der VM (also der Hauptmieter) Ihnen die Wohnungsgeberbescheinigung verweigert, dann teilen Sie dies dem Einwohnermeldeamt mit.

Oder aber Sie versuchen, wie hier schon vorgeschlagen, das Problem mit dem VM (also dem Hauptmieter) zu klären, evtl. lässt er/sie Sie ja aus dem Vertrag.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Anmeldung bei der Meldestelle muss auch nicht der Eigentümer unterschreiben sondern dein Vermieter, also der Hauptmieter !!
Wie schon geschrieben wurde ist es ohne Bedeutung ob der Eigentümer dem Hauptmieter die Untervermietung erlaubt hat, davon hängt die Gültigkeit des Untermietvertrages nicht ab.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die Anmeldung bei der Meldestelle muss auch nicht der Eigentümer unterschreiben sondern dein Vermieter, also der Hauptmieter !!


[Klugsch...ermodus on] Der Wohnungsgeber [Klugsch...ermodus off]

-- Editiert von Anitari am 17.10.2018 11:07

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#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Zum Ende wurde es ja hier etwas klarer.


Du hast vermutlich einen Untermietsvertrag mit dem Hauptmieter gemacht.

Der Eigentümer, landläufig Vermieter genannt ist aus dem Spiel.

Der Hauptmieter ist dein Wohnungsgeber der muss dir die Bescheiningung ausstellen und unterschreiben.
Er ist dazu verpflichtet
Er wird sich als Wohnungsgeber ins Formular eintragen und ins andere Feld bei Eigentümer wird er eben den Eigentümer, also den " Vermieter "
eingetragen.
Unterschreiben muss nur der Wohnungsgeber, Hauptmieter, der mit dem du den Vertrag gemacht hast.

Der Eigentümer ist wie schon gesagt irrelevant.

Der Hautmieter hat gar keinen Grund dir das zu verweigern

Falls nicht ist das meines Erachtens ein Grunrd zur fristlosen Kündigung.

Dem Hauptmieter droht bei Weigerung sogar ein Ordnungsgeld.

Ob er das unterschreibt oder nicht, ist eigentlich für ihn auch egal.

Denn allein schon mit dem Untermietsvertrag riskiert er die fristlose Kündigung durch den Eigentümer, VM

Ich denke die Ursache des Problems liegt an der Unwissendheit des Hauptmieters.
Entweder klärst du ihn auf. Oder du setzt ihm eine Frist und kündigst dann fristlos,m falls er sich nicht bewegt. Falls du eh aus dem Vertrag raus willst brauchst du ihn auch nicht besonders groß aufzuklären.

Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung. Verweigerung einer Wohnungsgeberbescheinigung, zu der er verpflichtet ist

Das sollte reichen.



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 17.10.2018 12:43

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