Kann ich die Kosten umlegen?

14. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Kann ich die Kosten umlegen?

Hallo zusammen, ich hätte mal wieder ne Heizungsfrage.

Situation: Mein Mieter hat ein Ladenlokal gemietet und nutzt dies als Tattoo Studio. Er hatte mich nun vor ca. 2 Monaten angesprochen, ob ein vorhandener kleiner Heizkörper gegen einen größeren ausgetauscht werden kann, er hätte einen Bekannten der diesen auch anschließen kann. Da ich noch einen alten großen Heizkörper hatte habe ich Ihm gesagt, dass die Stadtwerke erst den neuen Heizkörper mit einem Ablesegerät ausrüsten sollen und dann sein Bekannter diesen montieren soll. Nun waren heute die Stadtwerke da und haben ein Ablesegerät angebracht und am Wochenende sollte der eigentliche Umbau stattfinden. Leider fiel wohl erst heute seinem Bekannten auf dass die Rohre abgeändert werden müssen, was er mangels Presszange nun doch nicht kann, was mich nun davor stellt dass ich einen Heizungsmonteur bräuchte, der mir (aus Erfahrung) ca. 200€ für seine Dienste in Rechnung stellt.

Frage: Kann ich nun diese Kosten die vorher nicht geplant waren auf meinen Mieter umlegen, oder den Umbau auch verweigern?
Temperaturmäßig habe ich es nie als Problematisch empfunden, da eigentlich immer Bullenwarm in dem Ladenlokal war. Natürlich kann ich auch verstehen, dass bei einer Mindesttemperatur von 20°C es wohl nicht so doll ist sich tattoovieren zu lassen. Nur den Laden ist ja mal so von Ihm gemietet worden.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn die Heizung, so wie sie angemietet wurde, voll funktionstüchtig ist und auch die nötige Heizleistung bringt, gibt es für den Vermieter keinen Grund für einen Umbau. Wenn der Gewerbemieter dies trotzdem wünscht, kann man das machen, sollte aber eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass diese Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden, wer die Arbeiten beaufragt, dass der Mieter die Kosten dafür zu tragen hat und dass die Heizung bei Auszug so bestehen bleibt und keine Kostenerstattung durch den Mieter gefordert wird.

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