Kann man eine nebenkostenabrechnung für die letzten 3 Jahre verlangen?

17. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Niky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man eine nebenkostenabrechnung für die letzten 3 Jahre verlangen?

Hallo,
wie man unschwer erkennen kann, ich bin neu :-)die ganze Angelegenheit ist etwas komplexer, betrifft eigentlich auch nicht mich persönlich sondern einen sehr netten, älteren Herrn im stolzen Alter von 66Jahren (der mit Internet & Co leider nicht viel anfangen kann) und dem ich gerne helfen würde.

Er wohnte 5 Jahre in einer Einliegerwohnung zahlte Warmmiete zzgl. Nebenkosten.
Das alleine finde ich eigentlich schon nicht ok, aber nun gut.Das sah so aus das er monatlich
1.) XXX Miete zahlte
2.) XXX Betrag Strom
3.) XXX Betrag Wasser

Strom wurde immer am Ende des Monats "abgelesen" und mußte dann Bar gezahlt werden, er erhielt eine Quittung darüber.
Bei der Zahlung für Wasser weiß ich jetzt nicht so genau wie das ging aber darum geht es ja auch nicht unbedingt.
Wenn dann beim Vermieter die jährliche Stromrechnung ins Haus kam wurde das irgendwie geteilt(?) durch die Personen des Einfamilenhaus und ihm (der Einliegerwohnung).
Das allein ist doch schon nicht in Ordnung gewesen, oder täusche ich mich?
Wie auch immer, er wurde Rentner, er bekam ein Schreiben was er in Zukunft an Geld haben wird und sah ein das er sich die Wohnung nicht mehr leisten kann von dem was er bekommt. Er kündigte und zog noch in der Kündigungsfrist in eine andere Wohnung, mit dem Vermieter wurde abgemacht das er die Miete für die Kündigungszeit, in kleinen Raten monatlich abzahlen kann.
Nun hat er die erste Nebenkostenabrechnung der neuen Wohnung erhalten und obwohl er ja nun täglich zu Hause ist und sicher mehr Strom verbraucht als vorher als er noch arbeiten ging, um ein Zahlenbeispiel zu nennen, genaue Zahlen liegen mir leider im Moment nicht vor, vorher mußte er immer für 50qm monatlich zwischen 35 - 50 Euro zahlen, nun zahlt er für ebenfalls 45qm 100 Euro Jährlich.
Das machte ihn nun doch stutzig und bat mich um Hilfe, deswegen meine Frage, kann er beim ehemaligen Vermieter eine Detalierte Nebenkostenabrechnung o.ä. verlangen? Das hat er ja nie bekommen!

Tut mir Leid das es so viel Text geworden ist, ich hoffe ihr habt einen Tipp für mich wie ich ihm helfen kann.

LG Niky

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es kommt natürlich am entscheidensten darauf an, as im Mietvertrag steht. Wie waren die nebenkosten denn geregelt?

Meines Erachtens hat er zweimal gezahlt. Einnmal am Ende des Mobnats und dann nochmal am jahresende. das kann nicht sein. Wenn im Mietvertrag Nebenkostenabschläge vereinbart waren, dann kann er darüber eine Abrechnung verlangen. Kann der Vermieter eine solche nicht beibringen, können unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Abschläge zurückverlangt werden.
Ich würde auf jeden Fall auf einer Abrechnung bestehen.

Der Vermieter kann maximal 12 Monate nach dem Vertragsende eventuelle nachzahlungen geltend machen. Von daher kann da auch nicht mehr soviel passieren, allenfalls für das letzte jahr. Aber so wie ich das sehe, dürfte da wohl eher eine Rückzahlung zu erwarten sein. Die nebenkosten waren sicherlich nicht korrekt abgerechnet.

Ich würde aber empfehlen, die sache einem Anwalt zu überlassen. Der kennt alle Details und weiß, wie eine korrekte nebenkostenabrechnung auszusehen hat und wie man möglicherweise Geld zurück bekommt.


Dann noch etwas zum Strom. ich persönlich halte 50 Euro im Monat für zu viel, andererseits aber 100 Euro im Jahr für viel zu wenig. Bei 100 Euro im jahr besteht die Gefahr, daß am Jahresende die böse Überraschung kommt in Form einer dicken Nachzahlung. Sprechen Sie mal mit Ihrem Stromversorger. Die können auch zwischendurch mal den Verbrauch und die zu erwartenden Kosten prüfen.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.977 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen