Kann man hier fristlos kündigen?

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Kann man hier fristlos kündigen?

Eine Freundin hat folgendes Problem:
Sie hat eine Wohnung in einem Haus mit zwei Wohneinheiten gemietet. Der andere Mieter ist die Mutter des Vermieters.
Anscheinend war es früher einmal ein Einfamilienhaus und wurde erst später aufgeteilt.
Da sich die Heizung in ihrer Wohnung befindet, steht im Mietvertrag ein Passus, dass ein Wohnungsschlüssel für Notfälle beim Vermieter verbleibt. Den genauen Wortlaut habe ich noch nicht.
Dieser Schlüssel wurde auch schon (mit ihr abgesprochen) für Heizungsreparaturen verwendet.
Jetzt hat sie allerdings diesen Schlüssel in ihrer Wohnungstür steckend vorgefunden, als sie von der Arbeit nach Hause kam.
Es stellte sich heraus, dass der Schlüssel bei der Mutter des Vermieters deponiert ist, und dass die Handwerker ein schon lange bestelltes Ersatzteil an diesem Tag eingebaut hatten. Diesmal war nichts abgesprochen. Ebenso stellte sich im Gespräch mit der Mutter heraus, dass diese bei einem Vormieter schon öfter in der Wohnung war um nach dem Rechten zu sehen, da dieser ja getrunken habe, bei ihr aber angeblich nie.
In der Nachbetrachtung sieht sie aber jetzt einige Zeichen, dass dem doch so war (nicht richtig verschlossene Schubladen, plötzlich verschlossene Türen, die nicht von Zugluft zugehen konnten, ...).
Ist hier eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Das Problem ist, dass sie schon einmal Stalkingopfer war. Der Stalker hatte sich trotz ausgetauschter Schlösser immer wieder Zugang zu ihrer Wohnung verschafft. Sie dachte, dass sie das alles verarbeitet hätte, aber dem ist wohl nicht so. Ein Verbleib in der Wohnung mit ausgetauschten Schlössern ist für sie keine Option.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Ein Verbleib in der Wohnung mit ausgetauschten Schlössern ist für sie keine Option.


Doch.

Und daher sehe ich nicht, wieso die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zumutbar wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Bei einer fristlosen Kündigung trägt man die Beweislast.

Also, wie ist das Beweisangebot, welche gerichtsfesten Beweise hat man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

keine:

Behauptungen Dritter über Vorgänger sind keine Begründung

Zitat:
Ebenso stellte sich im Gespräch mit der Mutter heraus, dass diese bei einem Vormieter schon öfter in der Wohnung war um nach dem Rechten zu sehen, da dieser ja getrunken habe, bei ihr aber angeblich nie.


Dass die VM jemals ohne Erlaubnis in der Wohnung war, lässt sich ebenfalls nicht belegen.

Ein Schlösseraustausch ist eine Sache von 5 Minuten und ein paar EUR.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Wenn sie das unbefugte Betreten der Wohnung durch den Vermieter beweisen kann, dann erfüllt das den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs, was wiederum zur fristlosen Kündigung durch den Mieter berechtigt.

Es wird aber schon dann schwierig, wenn die Vermieterin einfach dreist behauptet, sie habe die Mieterin über den Besuch des Handwerkers mündlich informiert. Aus diesem Grund ist eine fristlose Kündigung durchaus riskant.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich möchte klarstellen, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, ohne Erlaubnis die Wohnung des Mieters zu betreten. Hier hat der Mieter ja sogar den Vermieterschlüssel in der Tür steckend vorgefunden. Jeder beliebiege Besucher des Hauses hätte möglicherweise unbeobachtet die Wohnung betreten können. Das ist eine sehr massive Vertragsverletzung des Vermieters (bzw. des Beauftragten des Vermieters). Das kann schon eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Nur war hier dem Mieter ja bewusst, dass der Vermieter noch einen Schlüssel hat. Das steht ja im Mietvertrag. Damit hätte ein Mieter, der sehr sensibel auf solche ungebetenen Hausbesuche reagiert, den Schlüssel eh herausfordern oder den Schließzylinder wechseln sollen. Ganz im Gegenteil wurde hier offenbar dem Vermieter mindestens einmal die Verwendung des Schlüssel erlaubt. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint mir eine fristlose Kündigung tatsächlich nicht haltbar zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

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