Kann mein Vermieter mich fristlos kündigen?

4. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann mein Vermieter mich fristlos kündigen?

Hallo!
Folgendes ist Sache:

Ich wohne seit ca. 1 Jahr in einer Mietwohnung mit angrenzender Dachterrasse.
Da ich auf Vollschicht arbeite, habe ich dementsprechend wenig Zeit, diese regelmäßig zu reinigen (das Unkraut aus den Fugen kratzen).

Letzten Donnerstag sprach mich meine Vermieterin darauf an, dass ich diese Dachterrasse "schnellstmöglich vom Unkraut befreien sollte", da sie sonst andere Maßnahmen ergreifen würde.
Wenn ich keine Zeit dafür hätte, solle meine Freundin (die auch ganztags arbeitet, nach der Meinung der Vermieterin aber faul ist), die nicht mit im Mietvertrag steht, dieses tun.

Bei der Reinigung der Dachterrasse am nächsten Tag, meine Freundin war anwesend, kam meine Vermieterin plötzlich hoch zu uns und beschimpfte meine Freundin zuerst als "Faul", dann nachdem meine Freundin sich wehrte(sie ist nicht ausfallend geworden), kamen noch Worte wie "Du bist dumm", "Du bist so ein faules Stück" und "unverschämtes Gör" dazu.

Darauf, dass ich daraufhin meine Vermieterin der Terrasse verwiesen habe, reagierte sie nicht weiter.
Sie meinte es wäre ihr Haus und sie könne zu jeder Zeit wohin auch immer sie will hingehen; auch auf die von mir mitgemietete Dachterrasse.
Zudem gab sie dabei zu, 2 Tage zuvor mit Freunden ohne meine Erlaubnis zur "Schadensbegutachtung" (Wegen dem Unkraut) auf der Terrasse gewesen zu sein.

Am Abend des gleichen Tages habe ich dann seitens der Vermieter einen Brief bekommen, in dem man mich zu einem Gespräch aufforderte.
Ich sollte ausdrücklich ALLEINE erscheinen.
Ich habe dieses ebenfalls schriftlich abgelehnt; Es könnte ja sein das mir bei einem Gespräch zu dritt schnell irgendwas in den Mund gelegt werden könnte, was ich nicht gesagt habe.

Heute sprach mich meine Vermieterin mit hämischem Ton darauf an, dass "diese Sache" jetzt andere Bahnen gehen würde(Anwalt).
Zudem soll sich meine Freundin bei ihr entschuldigen...

Kann meine Vermieterin da mit einem Anwalt irgendwas machen(Kundigung o.ä.).
Hat es meine Vermieterin zu interessieren, wann ich die Terrasse säubere?


Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)


Vlt. ist die Vermieterin juckig?
Immerhin hat sie an einen alleinstehenden jungen Mann vermietet, nun ist da noch ein Junghuhn aufgetaucht und sie ist jetzt sowas wie eifersüchtig!?

Es geht zudem wohl nicht ums Säubern der Terrasse sondern sie wird Angst vor Substanzschäden haben. Das Unkraut zerstört auf Dauer die Drainage unter den Platten wenn man das Unkraut nicht entfernt.

Wie ist sie denn auf die Terrasse gekommen, durch die Wohnung?


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-- Editiert mausino1 am 04.07.2012 21:35

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sebastian1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Meine Freundin war bei der wohnungsbesichtigung bereits dabei. Also niemand unbekanntes. Die Terrasse ist durch das Treppenhaus auf dem weg zu meiner Wohnungstür zu erreichen. Im Mietvertrag ist die Terrasse an mich vermietet.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)


Hallo,
die Vermieterin scheint wohl mit im Haus zuwohnen!?
Von einen Vermieterschreiben, was einen Mieter pauschal zum Rapport einbestellt, habe ich auch noch nie gehört.

Vlt. sollte man einfach deeskalierend vorgehen.
Das Ego pushen ist oft wenig hilfreich.
Eine Kündigung, wegen etwas Unkraut, wird wohl kaum möglich sein. Allerdings ist das schwierig, wenn das bereits auf so einer unprofessionellen persönlche Schiene läuft. Das mit "Faul" und Göre" meine ich.

Ich würde einfach erstmal abwarten ob ein Anwaltsschreiben kommt. Wenn kann da ja nur was zur Terrasse drinstehen, vlt. weitet sie das auf den Versuch einer Abmahnung aus.

Die Frage ist doch ob ihr da wohnen bleiben wollt, oder was Neues besser wäre.

Manchen steigt, auch wegen der Krise, "ihr Betongold" zu Kopf, sie wollen über ihr "kleines Reich herrschen".

Schreibt ihr doch einfach, via Einschreiben, das ihr euch die herabwürdigende und ehrverletztende Ausdrucksweise von ihr verbittet und zukünftig ausschliesslich die Kommunikation per Schriftform bevorzugt.

Oder eben einfach mal persönlich zu ihr hin.
Unterminiert oder nur kurz vorher durchrufen, -Schleimspur legen, nur dosiert, zieh was enges an, shirt oder Hemd, --nur bei guten Body, wirkt immer bei Frauen Ü45, bring einen kleinen Strauss mit.
Erzähl was von "guten Mieterverhältnis was du gerne beibehalten möchtest" usw. oder sowas, bereue und zeige dich einsichtig, auch wenn das schwer fällt, bei der Terrassenreinigung.

Zumindest spart man sich so Stress. Die will doch auch nur zahlende Mieter die pfleglich mit "ihrem Eigentum" umgehen.

Viele reagieren zu emotional, beissen sich fest und sind auf Konfrontation aus.
Bringt aber meist nur mehr Stress und kostet Zeit und oft dann auch noch Geld.



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-- Editiert mausino1 am 04.07.2012 23:14

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
dass ich diese Dachterrasse "schnellstmöglich vom Unkraut befreien sollte",

Steht das denn auch so imMietvertrag???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Sebastian1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht nichts von der Terrassenreinigung im Vertrag.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Und welche Grundlage genau verpflichtet euch dann, das Unkraut weg zu machen?





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"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Na ich denke sowas muss nicht im Mietvetrag stehen.
Das fällt unter sowas wie Fürsorgepflicht.
Terassenreinigung ist vlt. der falscher Ausdruck, vielmehr ist doch so, dass wenn man, wenn man das Biozeug in den Fugen der Platten wuchern lässt, auf Dauer die Terrasse, also Platten und Drainage, beschädigen kann, das kostet sicher auch ein paar Tausender wenn man das neu machen lassen muss.
Von daher wäre ich sowieso vorsichtig, nachher will die Vermieterin das noch in Rechnung stellen lassen.

Bei quoka und ebay Kleinanzeigen sind lauter Schüler und Gelegenheitsjobber, die kann man sich für nen Fuffi kommen lassen, die machen das in 5 Stunden und man hat wieder 1/2 Jahr Ruhe.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Na ich denke sowas muss nicht im Mietvetrag stehen.

Stimmt, das kan nman auch in einer Zusatzvereinbarung regeln (Hausornung, Vertragseränzung, ...)

Gibt es das nicht, bleit es in der Regel am Vermieter hängen, der grundsätzlich für die Instandhaltung der Immobilie zuständig ist.



quote:
Das fällt unter sowas wie Fürsorgepflicht.

Obhutspflicht nennt man das.
Mit der Begründung müsste er ja auch die Hausfront seiner Wohnung reinigen ... dürfte ohne rechtkräftige Vereinbarung nicht durchsetzbar sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

quote:
Begründung müsste er ja auch die Hausfront seiner Wohnung reinigen...


Ist doch auch so.
Die kann man auch nicht bewusst zuwuchern lassen mit Efeu oder was.

Ehrlich mal, ist wirklich so schlimm dass die Vermieterin nicht will das die Terrasse zuwächst?
Das sieht doch extrem ungepflegt aus. Zudem beschwert sich der TE, wohl zu recht, das Fremde die Terrasse betreten.
Da hätte die Vermieterin ja nie eine Chance dass das Biozeug beseitigt wird.

Zumal das ratzfatz geht, es gibt die haken mit denen durch die Fugen geht, dann zusammenkehren und jut ist.

Das wird es auch sein was über ihren Rechtsanwalt ins Haus flattern wird.



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-- Editiert mausino1 am 05.07.2012 01:57

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