Kann nicht einziehen weil Vormieter nicht auszieht

27. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
danie26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann nicht einziehen weil Vormieter nicht auszieht

Hallo!

ich habe ein großes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen. Habe zum 01.08.2004 eine neue Wohnung gemietet und meine alte Wohnung fristgerecht zum 31.07 gekündigt. Mein neuer Vermieter hat mich bzgl. der Schlüsselübergabe die letzten Wochen hingehalten. Heute habe ich erneut angerufen und erfahren das der Vormieter nicht auszieht und ich wahrscheinlich erst zum 15.08. (nach einer Räumungsklage, geht das wirklich so schnell??) einziehen kann.
Tja nach diesem Schock habe ich erstmal mit meinem alten Vermieter gesprochen und der hat eingewilligt mit mir einen neuen Vertrag über 1 Monat zu machen, ob das klappt?? und zu welchen Konditionen, werde ich morgen sehen. Jetzt habe ich viele Fragen und leider keine Antworten. Muss der neue Vermieter für eine Ersatzunterkunft aufkommen (falls ich keinen Vertrag über einen Monat bekomme). Bin ich dazu verpflichtet die Miete der neuen Wohnung zu tragen wenn ich noch nicht einmal zum 01.08.2004, wie im Mietvertrag vereinbart, einziehen kann? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz? Muss ich in die Wohnung einziehen wenn der Vormieter plötzlich ausziehen sollte aber die Wohnung noch nicht renoviert ist??
Wäre super wenn mir jemand eine Antwort geben könnte. Vielen Dank im voraus!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

" Heute habe ich erneut angerufen und erfahren das der Vormieter nicht auszieht und ich wahrscheinlich erst zum 15.08. "

Toll!!Obwohl im Vertrag spätesten am 01.08 sollte die Schlüsselübergabe statt finden nun möchte der V in eine Tag (die 15.) der Vormieter raus schmeißen und rein lassen so einfach mit eine "Mausklick".

Sie haben naturlich die möglichkeit in ein Hotelzimmer/Appartmant die zwischenzeit zu verbringen aber nicht z. B. in die Hilton sonderen was Budget und gut genug ist, die Hotel Rechnung plus die extraTransport kosten plus Abstellplatz für Ihre Möbel das alles zahlt der V.

Probleme
1- Diese Situation kann echt lange dauren.
2- Sie haben noch keine schriftliche Bestätigung zu die Verspätung. Sie haben nur die Vertrag die Sie verpflichtet!!

Überlegmal was Sie machen wollen:).

LG

Cats

-- Editiert von Cats am 27.07.2004 22:06:56

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

der Vermieter macht sich dir gegenüber schadenersatzpflichtig. D.h. er muss für eine angemessene Unterkunft aufkommen. Ich kann dir nur empfehlen, dich an den örtlichen Mieterverein zu wenden. Lass dir nach Möglichkeit vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass ein Einzug erst nach Mietbeginn möglich ist.

Ganz ehrlich: ich an deiner STelle würde beim Mieterverein nachfragen, unter welchen Umständen eine fristlose Kündigung der neuen Wohnung möglich ist, und mich dann schnurstracks auf die Suche nach einer Alternative machen. Der Vermieter scheint nicht wirklich seriös zu sein, und du kannst dich wohl kaum darauf verlassen, dass du Mitte August wirklich einziehen kannst.

Gruß karamel

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