Hallo,
meine Schwester ist vor 3 Wochen mit ihrem Freund in eine Wohnung gezogen und beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
Ihr Freund beachtet sie seitdem nicht mehr, redet nicht mehr mit ihr und lässt auch nicht mit sich reden.
Heute ist er übers Wochenende weg gefahren, meine Schwester vermutet, das er wieder mit seiner Noch-Frau angebändelt hat.
Sie hält den Zustand nicht mehr aus, ist total fertig und möchte sich jetzt wieder eine eigene Wohnung suchen.
Kommt sie so einfach aus dem Mietvetrag raus ?
Was muß sie beachten ?
Danke, Petra
Kann sie einfach kündigen ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
wenn beide unterschrieben haben kommen auch nur beide wieder raus, es haften auch beide für vorderungen (miete/nebenkosten).
es gibt wahrscheinlich noch leute hier die sich damit auskennen, kann jetzt auch nur vom hören sagen sprechen.
Hallo,
das wäre ja schrecklich, dann würde sie ja da festhängen.
Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, das sie da raus kommt aus dem Mietvertrag, kennt sich jemand aus ????
Danke
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich fürchte "POTH" hat recht. Aber vielleicht versucht sie mal mit dem Vermieter über die Situation zu reden. Vielleicht kann dieser den Freund überreden einen Mietänderungsvertrag zu machen. Außerdem kann der Freund deiner Schwester nicht wirklich an einer weitern Beziehung interessiert sein und somit auch nicht an einer gemeinsamen Mietwohnung, es sei denn er hätte hiermit nur ein Ziel und zwar nur die Hälfte der Mietkosten zahlen zu müssen.
Viel Glück für die Schwester.
-----------------
" "
Habe leider auch nur dieses gefunden - sieht nicht so doll aus...
"Sind beide Partner Mieter, haben also beide den Mietvertrag unterschrieben, so können sie die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen.
Ein bloßer Auszug aus der Wohnung führt nicht zu einer Beendigung des Mietvertrages. Bleibt der andere in der Wohnung und zahlt die Miete nicht, so kann der Vermieter auch von demjenigen, der ausgezogen ist, die volle Miete verlangen. Zwar hat der Betreffende dann einen "Ausgleichsanspruch" gegen den anderen; ist dieser jedoch zahlungsunfähig, so bleibt der Ausziehende möglicherweise auf dem gesamten Schaden "sitzen".
Wer also auszieht, sollte unbedingt den Vermieter bitten, ihn aus dem Mietvertrag - schriftlich - zu entlassen. Zu einer solchen Entlassung aus dem Mietvertrag ist aber auch die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich !
Eine Verpflichtung des Vermieters und des Partners, dieser Bitte nachzukommen, besteht nicht.
Dem Ausziehenden verbleibt als letzte Möglichkeit nur, von dem Ex-Partner die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages zu verlangen. Dies kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter und dem Partner (schriftlich) zu regeln, wie im Falle der Trennung der Partner verfahren werden soll."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten