Guten Tag!
Vor kurzem wurde in vielen Städten die Kappunsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % gesenkt, das heißt, innerhalb von drei Jahren darf die Miete nicht um mehr als 15 % angehoben werden.
Folgenden Fall angenommen:
A zahlte
am 1.5.2010 500 Euro Grundmiete für seine Wohnung
am 1.5.2011 500 Euro Grundmiete plus einen Verbesserungszuschlag wegen Wärmedämmung des Hauses von 50 Euro, also insgesamt 550 Euro.
Von welchem Betrag ausgehend berechnet sich die Kappungsgrenze für eine Mieterhöhung zum 1.5.2014?
Von der Grundmiete (500 Euro) oder von der Grundmiete inklusive des Verbesserungszuschlages (550 Euro)?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
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Kappungsgrenze
25. März 2014
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Frage vom 25. März 2014 | 23:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kappungsgrenze
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#1
Antwort vom 26. März 2014 | 07:11
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1537x hilfreich)
Die Miete beträgt seit der Erhöhung am 1.5.2011 550 Euro.
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#2
Antwort vom 26. März 2014 | 07:17
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
am 1.5.2011 500 Euro Grundmiete plus einen Verbesserungszuschlag wegen Wärmedämmung
Einen Verbesserungszuschlag gibt es mit diesem Namen nicht. Es gibt für diesen Fall nur die Mieterhöhung wegen Modernisierung:
http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=508
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#3
Antwort vom 26. März 2014 | 08:28
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>am 1.5.2011 500 Euro Grundmiete plus einen Verbesserungszuschlag wegen Wärmedämmung des Hauses von 50 Euro, also insgesamt 550 Euro. <hr size=1 noshade>
Wenn das 2011 eine Erhöhung nach § 559 BGB war, Modernisierung, Energieeinsparung, wird sie jetzt bei der regulären Erhöhung NICHT berücksichtigt, staht so in § 558:
"(3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen , nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze)."
Die Rechenbasis für die aktuelle Erhöhung wären also 500 EUR, dann werden die 50 EUR Modernisierungszuschlag wieder aufgeschlagen.
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