Kappungsgrenze bei Modernisierung bei Teilinklusivmiete

15. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip561482-5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kappungsgrenze bei Modernisierung bei Teilinklusivmiete

Seit 1. Januar 2019 dürfen die Mieten modernisierter Wohnungen innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis 7 Euro pro Quadratmeter dürfen Vermieter sogar nur um 2 Euro anheben

was zählt bei einer Teilinklusivmiete zum qm preis?
die gesamte Teilinklusivmiete oder abzgl. Betriebskosten

Danke

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