Kaputte Duschkabine

24. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Piaggio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputte Duschkabine

Guten Abend, allerseits.

Ich hab' folgendes Problem; im Sommer ist eine Glastür von der Duschkabine zersprungen, während ich geduscht habe.
Es war ja extrem heiß, ich hab zusätzlich noch heiß geduscht und auf einmal zerplatzt die Kabine mit einem lauten Knall in 1000 Einzelteile.
Danach hat es richtig geknistert überall und ich wusste erst gar nicht, was das ist, bis ich gesehen habe, dass das Glas auf dem Boden richtig "rumspringt" locker so 2-3cm hoch/weit. Stand zum Glück mit dem Rücken zum Glas und hatte nur Schnitte am Rücken/an den Beinen.
Lange Rede, kurzer Sinn. Hab alles direkt meiner Vermieterin erzählt, sie meinte ich muss es meiner Versicherung melden. Hab keine, mir wurde jedoch gesagt, dass die Vermieterin für den Schaden aufkommen muss, wenn es nicht selbst verschuldet ist.
Habs ihr so weiter gegeben, sie hat nichts mehr dazu gesagt und will jetzt, wo ich ausziehe mir die Kaution kürzen. Darf sie das überhaupt?
Und wie beweise ich meine Unschuld? ich hab die Glassplitter sogar noch in einem Beutel aufgebwahrt - kann eine Versicherung daran feststellen, ob das Glas mit Gewalt zerstört wurde?
Sorry für den langen Text und danke schon mal im Voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Piaggio):
Hab alles direkt meiner Vermieterin erzählt,

Einen Nachweis für die Mängelmeldung hat man nicht?



Zitat (von Piaggio):
ich hab die Glassplitter sogar noch in einem Beutel aufgebwahrt - kann eine Versicherung daran feststellen, ob das Glas mit Gewalt zerstört wurde?

Nö, aber ein Gutachter. Also gut aufheben.



Zitat (von Piaggio):
will jetzt, wo ich ausziehe mir die Kaution kürzen. Darf sie das überhaupt?

Darf sie. Würde ich auch nicht weiter kommentieren oder gar was unterschreiben. Einfach warten und schweigen, nach 7 Monaten die Kaution einfordern.
Sie wird die nämlich höchstwahrscheinlich nicht über die Kaution abrechnen und nach 6 Monaten sind diese Ansprüche dann verjährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ob ein Sachverständiger bei einem Haufen Scherben noch irgendwas derartiges feststellen kann, habe ich meine Zweifel.

Dass allein durch heisses Duschen eine Glastür ohne Vorschädigung zerspringen kann, mag ich irgendwie nicht glauben.

Wer wäre denn nun in der Beweispflicht? der Mieter kann ja nun alles möglich behaupten

Erstmal wurde ja anscheinend vor dem Ereignis kein Mangel am Glas festgestellt bzw. protokolliert.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Wer wäre denn nun in der Beweispflicht?
Wegen § 538 BGB eindeutig der Vermieter.

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#4
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Okay .Aber wie soll er das tun? Laut TE ist die Scheibe in tausend kleine Teile zerbrochen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Aber wie soll er das tun?
Das ist genau das Problem von Vermietern.

Er könnte versuchen zu beweisen, dass die Scheibe ordnungsgemäß eingebaut war und dass der vom Mieter geschilderte Vorfall bei diesem Modell und bei diesem Einbau unmöglich ist. Ohne Gutachter wird das nicht funktionieren. Und ob der Gutachter mit der notwendigen Sicherheit zum vom Vermieter gewünschten Ergebnis kommt, darf getrost bezweifelt werden.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Piaggio):
und will jetzt, wo ich ausziehe mir die Kaution kürzen. Darf sie das überhaupt?
Zunächst hat sie es nur gesagt.
Hier ist offenbar gar nichts geschrieben worden. Das ist eh schlecht.

Empfehlung: Privathaftpflicht-Versicherung abschließen. Ist sehr preiswert. Ist sehr wichtig.

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#7
 Von 
Piaggio
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Piaggio):
Hab alles direkt meiner Vermieterin erzählt,

Einen Nachweis für die Mängelmeldung hat man nicht?

Ich habe mit ihr über WhatsApp geschrieben.


Zitat (von Piaggio):
will jetzt, wo ich ausziehe mir die Kaution kürzen. Darf sie das überhaupt?

Darf sie. Würde ich auch nicht weiter kommentieren oder gar was unterschreiben. Einfach warten und schweigen, nach 7 Monaten die Kaution einfordern.
Sie wird die nämlich höchstwahrscheinlich nicht über die Kaution abrechnen und nach 6 Monaten sind diese Ansprüche dann verjährt.


Hm, klingt ja erst mal gut, allerdings brauch ich das Geld um die Kaution für die neue Wohnung bezahlen zu können. :/

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Ob ein Sachverständiger bei einem Haufen Scherben noch irgendwas derartiges feststellen kann, habe ich meine Zweifel.


Mein Gedanke war, dass eine Scheibe, die punktuell zerstört wird (mit nem Schlag oÄ) ja nicht in 1000 Teile zerfällt (4/5 der Scheibe ist in winzig kleine Glassplitter zersprungen, außer die oberen und unteren Ränder)
sonder eher in größere Splitter und vor allem nur ein kleiner Teil überhaupt kaputt geht.
Wenn ich jetzt den Rest aus dem Rahm "rausschlage" und das Glas dann in einen Beutel pack und darauf schlage, bis wirklich nur noch ganz kleine Splitter übrig bleiben, müsste das doch irgendwelche "Spuren" hinterlassen... ich mein wie soll ich sonst meine Unschuld beweisen. Die Glassplitter sind ja das Einzige Beweisstück. :/


Ich hab aber noch eine Frage:
Sagen wir mal die Vermieterin sagt nacht der Wohnungsübergabe, dass sie mir noch 400€ Kaution überweist, kann man das ganze auch schriftlich festhalten und hätte es einen Nutzen?

Also einfach in kurzen Worten, dass sie die Wohnung gesehen hat, und Betrag X auf Konto Y überweist.

Weil sonst hat man als Mieter doch überhaupt keine Möglichkeit an das Geld zu kommen, nachdem die Wohnung übergeben wurde, oder?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Piaggio):
allerdings brauch ich das Geld um die Kaution für die neue Wohnung bezahlen zu können. :/

Schlechter Plan, da der Vermieter im im zweitschlimmsten Fall die Kaution fast 2 Jahre einbehalten kann.
Im schlimmsten Fall ist die Kaution wegen des Zustandes der Wohnung komplett weg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Piaggio):
hatte nur Schnitte am Rücken/an den Beinen
Ich kann das kaum glauben. Jede Glas-Duschabtrennung ist aus ESG/Einscheibensicherheitsglas (bzw. sollte es sein). Das zerspringt in kleine Krümelchen mit stumpfen Kanten. Es heisst, dass man sich daran gar nicht schneiden kann ...
https://www.baunetzwissen.de/glas/fachwissen/funktionsglaeser/einscheibensicherheitsglas-esg-159097

Aber für das Zerspringen ohne Einwirkung hätte ich zwei mögliche Erklärungen:
a) gerade beim ESG kann in seltenen Ausnahmefällen der sogenannte NiS-Bruch vorkommen ... durch erhöhte Temperaturbelastungen
https://wernli-fensterbau.ch/wp-content/uploads/2017/07/Glasschaeden-unter-der-Lupe.pdf
> Seite 4 Nickelsufidbruch bei ESG
b) unterschiedliche Ausdehung von Metallscharnieren und Glas bei Hitzeeinwirkung PENG

Egal - der Vermieter wird beweisen müssen, dass der Mieter schuld hat, wenn er den Mieter auf Schadenersatz in Anspruch nehmen möchte.
Die eine "elegante" Möglichkeit > Haftpflichtversicherung/Glasbruchversicherung des Mieters besteht ja nicht.
Aber möglicherweise hat der Vermieter im Rahmen seiner Gebäudeversicherung auch Glasbruch mitversichert. Falls das so ist und falls diese Versicherungskosten über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden, so wäre der Vermieter sogar verpflichtet vorrangig diese Versicherung zur Regulierung in Anspruch zu nehmen (soweit ein nur fahrlässiges Verschulden des Mieters vorliegt) - z.B.
https://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH-Schadensbeseitigung-durch-Wohngebaeudeversicherung.htm
Das wäre dann auch für den Vermieter "elegant", weil man hier i.d.R. den Neuwerersatzt versichert hat ;)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Piaggio):
Weil sonst hat man als Mieter doch überhaupt keine Möglichkeit an das Geld zu kommen, nachdem die Wohnung übergeben wurde, oder?!
Auch ohne die Duschkatastrophe hat ein Vermieter >6 Monate Zeit, die Kaution zurückzuzahlen.
Du hast wohl noch nicht so oft gewohnt und gewechselt?

Das mit den Splittern und Schnitten/Wunden kann ich auch nicht glauben.

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#11
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Bloß mal eine Frage, wurde in der Zeit bis zur Kündigung so ganz ohne Duschkabine geduscht?

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