Kaputte Waschmaschine - wer zahlt?

15. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Anni87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputte Waschmaschine - wer zahlt?

Hallo, ich brauche dringend Hilfe bei der Frage:
Ich wohne in einer WG mit 6 anderen Leuten. Jeder von uns mietet ein Zimmer, anteilig zahlt jeder Strom und Wasser für die Gemeinschaftsräume, welche wir nicht mitgemietet haben laut Mietvertrag. Ausstattungsmäßig hat unsre WG-Etage laut Mietvertrag einen Waschmaschinenanschluss mit Waschmaschine. Jetzt ist vor kurzem die Waschmaschine kaputt gegangen - angebliche unser Verschulden wegen eines Fremdkörpers - unsre Vermieterin verbietet uns in der anderen WG im Haus unsre Wäsche zu waschen, will uns allerding auch keine andere zur Verfügung stellen. Sie lässt aber um Gesprächen und Diskussionen mit uns aus dem Weg zu gehen die kaputte Waschmaschine in der WG stehen, da sie ihrer Meinung nach dann den Bestandteil des Mietvertrages erfüllt (eben dass auch die Waschmaschine vorhanden ist) - aber können wir uns das so einfach gefallen lassen? Denn benutzen können wir diese ja nun trotzdem nicht!? (Einige Mitbewohner kommen von etwas weiter weg und haben nicht die Möglichkeit nach Hause zu fahren um Wäsche zu waschen) ... Können wir die Waschmaschine evtl reparieren lassen (wenn möglich) / neue Waschmaschine kaufen und der Vermieterin die Rechnung zukommen lassen??? Können wir nach Ankündigung die Miete kürzen? Wenn ja um wie viel??
Ich brauche unbedingt HILFE (!!!) bevor ich zum Anwalt gehe um die Höhe der Mietkürzung rechtlich von ihm absegnen zu lassen...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7315 Beiträge, 1605x hilfreich)

Hallo,
wenn die Waschmaschine mit vermietet wurde, muss der VM dafür sorgen, daß diese auch funktioniert. Wenn allerdings der Schaden durhc unsachgemässe Benutzung entstanden ist, kann er die Kosten von Euch zurückfordern.

Gruß

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#2
 Von 
Anni87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was versteht man unter "unsachgemäßer Nutzung" - in ihrem Schreiben steht drin, dass sich "höchst wahrscheinlich" ein Fremdkörper in einer Wäsche befand und deshalb die Waschmaschine nicht mehr funktioniert. Ich muss sagen, dass das schon bald so abzusehen war, dass die WM kaputt geht, da es ein sehr altes Modell ist. Die andre WG im Haus hatte das selbe Modell und eben nur das Glück, dass ihre eine Woche vor unsrer Kaputt gegangen ist oder wie jetzt!? Was unsre Vermieterin zur Zeit mit uns hier abzieht geht schon sehr weit über Schikane hinaus, da sie auch sehr fiese Emails dazu durchs ganze Haus schickt und alle versucht gegeneinander aufzuhetzen, was sie jetzt eben durch diese Situation wieder hinbekommt. Irgendwo müssen wir ja nunmal auch unsre Wäsche waschen und ich will mir nur ganz sicher sein, dass wir da auch langsam mal etwas Recht geltend machen können... :(

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7315 Beiträge, 1605x hilfreich)

Im Prinzip ganz einfach, der VM muss die Mitvermietete Waschmaschine reparieren lassen. Wenn sich bei der Reperatur herausstellt, daß die Maschine durch unsachgemässe Benutzung kaputt ging, muss der Verursacher zahlen. Unsachgemäss heist, daß man eben etwas gemacht hat, was die Maschine beschädigt hat.

Gruß
Michael

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