Kaputter Fensterrahmen - wer zahlt?

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
merleisonfire
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputter Fensterrahmen - wer zahlt?

Hallo, ich habe folgendes Problem.
In meiner Mietwohnung war es Anfang des Jahres so, dass ich ein Dachfenster offen hatte und als ich es schließen wollte, hat es geklemmt und ging nur mit etwas Druck zu. Ich musste es schließen, da es geregnet hat und ich Laminat in dem Zimmer habe. Daraufhin ging das Fenster gar nicht mehr auf und von außen kann man sehen, dass praktisch die Halterung des Fensters IM Dach gebrochen ist. Dann habe ich dem Vermieter per Whatsapp über den Schaden informiert, der dann jemanden schicken wollte. Zwischendurch habe ich ihn daran erinnert, doch er schickte jetzt im April erst einen Tischler, der sich das Fenster ansah. Dieser sagte, dass den Schaden ein Dachdecker reparieren muss (mit komplettem fensteraustausch etc) und falls Feuchtigkeit in das Dach gelaufen ist muss das ganze Dach aufgemacht werden. Daraufhin rief mein Vermieter an und wurde sehr unverschämt und laut und sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe und es teuer wird und er es auf gar keinen Fall bezahlt.
Jetzt habe ich folgende Frage: eigentlich muss man einen Schaden bei der Haftpflichtversicherung ja innerhalb einer Woche melden, aber es ist ja vor 4 Monaten passiert. Allerdings hat mein Vermieter sich erst gestern dazu geäußert, dass das mein Schaden ist. Ich war mir halt des Umfangs des Schadens nicht bewusst und dachte das bezahlen ist Vermietersache. Also kann ich den Schaden noch melden, da er mir ja erst gestern übergeben wurde oder zählt es wirklich ab dann, als der Schaden entstanden ist?
Und falls jetzt Folgeschäden durch Feuchtigkeit entstanden sind, ist das dann meine Schuld? Weil er hat sich ja 4 Monate Zeit gelassen und dass dann Feuchtigkeit einlaufen kann ist ja klar.

Vielen Dank im Vorraus :)

-- Editiert von merleisonfire am 07.04.2019 17:47

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von merleisonfire):
Dieser sagte, dass den Schaden ein Dachdecker reparieren muss


Das ist bei Dachfenstern üblich ...

Zitat (von merleisonfire):
Daraufhin rief mein Vermieter an und wurde sehr unverschämt und laut und sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe und es teuer wird und er es auf gar keinen Fall bezahlt.


Offensichtlich ist aufgefallen, dass das Fenster durch Ihre Hand einen Schaden erlitt ... und da müssen Sie tatsächlich hart zugegriffen haben um einen solchen Schaden zu verursachen.

Zitat (von merleisonfire):
Ich war mir halt des Umfangs des Schadens nicht bewusst und dachte das bezahlen ist Vermietersache.


Wie kamen Sie auf diese Idee? Der Schadensverursacher hat den Schaden zu bezahlen, aber das ist doch kein Problem, melden Sie es einfach Ihrer Haftpflichtversicherung. Erklären Sie warum der Schaden jetzt erst gemeldet wirdt, das dürfte ausreichend sein.

-- Editiert von AltesHaus am 07.04.2019 17:55

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von merleisonfire):
Dann habe ich dem Vermieter per Whatsapp über den Schaden informiert,

Die Nachricht gut aufbewahren.



Zitat (von merleisonfire):
und sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe

Das wird er erst mal beweisen müssen.



Zitat (von merleisonfire):
Und falls jetzt Folgeschäden durch Feuchtigkeit entstanden sind, ist das dann meine Schuld?

Sofern man das Destinteresse des Vermieters beweisen kann, wäre das sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von merleisonfire):
und sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe


Das wird er erst mal beweisen müssen.


Oh ich denke das wird für den VM kein Problem sein, denn ...

Zitat (von merleisonfire):
er schickte jetzt im April erst einen Tischler, der sich das Fenster ansah. Dieser sagte, dass den Schaden ein Dachdecker reparieren muss (mit komplettem fensteraustausch etc) und falls Feuchtigkeit in das Dach gelaufen ist muss das ganze Dach aufgemacht werden.


da gibts einen Zeugen, dann käme noch der Dachdecker hinzu, der ja nun ein Fachmann ist (sein sollte) und wenn er dies ebenso bestätigt wie vor ihm der andere Handwerker, dann ist die Beweiskette geschlossen ... aber das Problem hier ist ja,, dass der TE meint, dass eine Vers. nicht greift weil der Schaden jetzt erst gemeldet wird.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Was für eine Beweiskette? Alles was die vor Gericht aussagen könnten wäre höchsten "war kaputt" aber nicht "hat der Mieter kaputt gemacht". Jedenfalls nicht ohne größere Probleme zu bekommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Alles was die vor Gericht aussagen könnten wäre höchsten "war kaputt" aber nicht "hat der Mieter kaputt gemacht". Jedenfalls nicht ohne größere Probleme zu bekommen ...


Sie sind immer für eine Überraschung gut ...

Die Handwerker werden aussagen können, dass der Defekt nicht auf Verschleiß oder******rungsbedingt erfolgte, sondern durch Gewalt von Ihnen (Zugkraft), der Mieter wird aussagen können (müssen), dass das Fenster bei Einzug keinen Defekt aufwies, weiterhin wird der VM nachweisen können, dass er Mieter irgendwann mal einen Defekt gemeldet hat. Das ist ausreichend, es muss niemand dabei stehen und zusehen, das sollten Sie eigentlich wissen.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
dass der Defekt nicht auf Verschleiß


Was glaubst Du denn weshalb die Verankerung des Fensters im Dach nachgibt?

An die Dachfenster, die ich kenne, kann ich meine ganze Familie hängen, ohne das die Funktion darunter leidet. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
An die Dachfenster, die ich kenne, kann ich meine ganze Familie hängen, ohne das die Funktion darunter leidet. ;)


Kommt auf Größe und Art der Fenster an, wir hatten einen ähnlichen Fall, da hat ist dann die Haftpflicht des Mieters eingesprungen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Könnte sein, dass das DFF alt ist, das Gebäude bzw. das Dach auch.
Schnell sind Handwerker dabei, einen Riesenschaden zu vermuten. Hier ist der Feuchteschaden auch nur eine Vermutung. Bisher hat wohl niemand außer dem Tischler den *Fenster-Schaden* gesehen.

Zitat (von merleisonfire):
dass praktisch die Halterung des Fensters IM Dach gebrochen ist.
Wie konnte man das sehen? War der Tischler auf dem Dach? Hat er Dachsteine seitlich des DFF entfernt? Hat jemand Fotos gemacht?
Schlagregen und Feuchtigkeit darf durchaus auch mal neben einem DFF in die Dachhaut eindringen. Wichtig ist nur, dass die Ableitung gesichert ist. DAS muss ein Tischler nicht wissen und kann es auch nicht einfach sehen.
Also alles nur : Vielleicht! und auch Hätte-hätte
Was würde man denn als Mieter seiner Versicherung melden? Dass evtl. Feuchtigkeit in einen Dachbereich neben oder in einen scheinbar kaputten DFF-Rahmen eingedrungen ist??
Was würde die Versicherung tun?--- :???:

Zitat (von AltesHaus):
Kommt auf Größe und Art der Fenster an, wir hatten einen ähnlichen Fall, da hat ist dann die Haftpflicht des Mieters eingesprungen.
Ja, kommt eben immer drauf an.

Zitat (von AltesHaus):
Die Handwerker werden aussagen können, dass der Defekt nicht auf Verschleiß oder******rungsbedingt erfolgte, sondern durch Gewalt von Ihnen
Welch eine kühne Voraussage.
Zitat (von AltesHaus):
der Mieter wird aussagen können (müssen), dass das Fenster bei Einzug keinen Defekt aufwies,
Noch viel kühner. Was hätte der Mieter prüfen müssen?
Zitat (von AltesHaus):
weiterhin wird der VM nachweisen können, dass er Mieter irgendwann mal einen Defekt gemeldet hat.
Der Mieter kann das. Denn warum hat der VM 4 Monate gewartet, bevor er einen Handwerker zum Mieter schickte?
Zitat (von merleisonfire):
Zwischendurch habe ich ihn daran erinnert, doch er schickte jetzt im April erst einen Tischler,


Ja, es kommt wirklich immer drauf an. Nicht nur auf Größe und Art.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

An die Dachfenster, die ich kenne, kann ich meine ganze Familie hängen, ohne das die Funktion darunter leidet. ;)


Evtl. ist der TE so ein grüner Hulk ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Handwerker werden aussagen können

Ja, und wenn man dann nachbohrt, auf welchen Grundlagen diese Aussagen beruhen, kommt so nutzloses wie "Erfahrung" oder "sieht man doch". Das bekommt ja ein Jurastudent im ersten Semester zerpflückt ...

Ich lasse Handwerker höchstens bezeugen das der Zustand bei ihrem eintreffen genauso wie auf den Fotos ist und andere unschädliche "Kleinigkeiten".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bekommt ja ein Jurastudent im ersten Semester zerpflückt ...


Kommt auf den Juristen und den Handwerker an ....

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