Hallo, ich habe folgendes Problem.
In meiner Mietwohnung war es Anfang des Jahres so, dass ich ein Dachfenster offen hatte und als ich es schließen wollte, hat es geklemmt und ging nur mit etwas Druck zu. Ich musste es schließen, da es geregnet hat und ich Laminat in dem Zimmer habe. Daraufhin ging das Fenster gar nicht mehr auf und von außen kann man sehen, dass praktisch die Halterung des Fensters IM Dach gebrochen ist. Dann habe ich dem Vermieter
per Whatsapp über den Schaden informiert, der dann jemanden schicken wollte. Zwischendurch habe ich ihn daran erinnert, doch er schickte jetzt im April erst einen Tischler, der sich das Fenster ansah. Dieser sagte, dass den Schaden ein Dachdecker reparieren muss (mit komplettem fensteraustausch etc) und falls Feuchtigkeit in das Dach gelaufen ist muss das ganze Dach aufgemacht werden. Daraufhin rief mein Vermieter an und wurde sehr unverschämt und laut und sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe und es teuer wird und er es auf gar keinen Fall bezahlt.
Jetzt habe ich folgende Frage: eigentlich muss man einen Schaden bei der Haftpflichtversicherung ja innerhalb einer Woche melden, aber es ist ja vor 4 Monaten passiert. Allerdings hat mein Vermieter sich erst gestern dazu geäußert, dass das mein Schaden ist. Ich war mir halt des Umfangs des Schadens nicht bewusst und dachte das bezahlen ist Vermietersache. Also kann ich den Schaden noch melden, da er mir ja erst gestern übergeben wurde oder zählt es wirklich ab dann, als der Schaden entstanden ist?
Und falls jetzt Folgeschäden durch Feuchtigkeit entstanden sind, ist das dann meine Schuld? Weil er hat sich ja 4 Monate Zeit gelassen und dass dann Feuchtigkeit einlaufen kann ist ja klar.
Vielen Dank im Vorraus
-- Editiert von merleisonfire am 07.04.2019 17:47
Kaputter Fensterrahmen - wer zahlt?
7. April 2019
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Frage vom 7. April 2019 | 17:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputter Fensterrahmen - wer zahlt?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. April 2019 | 17:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatDieser sagte, dass den Schaden ein Dachdecker reparieren muss :
Das ist bei Dachfenstern üblich ...
ZitatDaraufhin rief mein Vermieter an und wurde sehr unverschämt und laut und sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe und es teuer wird und er es auf gar keinen Fall bezahlt. :
Offensichtlich ist aufgefallen, dass das Fenster durch Ihre Hand einen Schaden erlitt ... und da müssen Sie tatsächlich hart zugegriffen haben um einen solchen Schaden zu verursachen.
ZitatIch war mir halt des Umfangs des Schadens nicht bewusst und dachte das bezahlen ist Vermietersache. :
Wie kamen Sie auf diese Idee? Der Schadensverursacher hat den Schaden zu bezahlen, aber das ist doch kein Problem, melden Sie es einfach Ihrer Haftpflichtversicherung. Erklären Sie warum der Schaden jetzt erst gemeldet wirdt, das dürfte ausreichend sein.
-- Editiert von AltesHaus am 07.04.2019 17:55
#2
Antwort vom 7. April 2019 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatDann habe ich dem Vermieter per Whatsapp über den Schaden informiert, :
Die Nachricht gut aufbewahren.
Zitatund sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe :
Das wird er erst mal beweisen müssen.
ZitatUnd falls jetzt Folgeschäden durch Feuchtigkeit entstanden sind, ist das dann meine Schuld? :
Sofern man das Destinteresse des Vermieters beweisen kann, wäre das sein Problem.
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#3
Antwort vom 7. April 2019 | 19:28
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatZitat (von merleisonfire): :
und sagte, dass ich das Fenster kaputt gemacht habe
Das wird er erst mal beweisen müssen.
Oh ich denke das wird für den VM kein Problem sein, denn ...
Zitater schickte jetzt im April erst einen Tischler, der sich das Fenster ansah. Dieser sagte, dass den Schaden ein Dachdecker reparieren muss (mit komplettem fensteraustausch etc) und falls Feuchtigkeit in das Dach gelaufen ist muss das ganze Dach aufgemacht werden. :
da gibts einen Zeugen, dann käme noch der Dachdecker hinzu, der ja nun ein Fachmann ist (sein sollte) und wenn er dies ebenso bestätigt wie vor ihm der andere Handwerker, dann ist die Beweiskette geschlossen ... aber das Problem hier ist ja,, dass der TE meint, dass eine Vers. nicht greift weil der Schaden jetzt erst gemeldet wird.
#4
Antwort vom 8. April 2019 | 01:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Was für eine Beweiskette? Alles was die vor Gericht aussagen könnten wäre höchsten "war kaputt" aber nicht "hat der Mieter kaputt gemacht". Jedenfalls nicht ohne größere Probleme zu bekommen ...
#5
Antwort vom 8. April 2019 | 08:53
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatAlles was die vor Gericht aussagen könnten wäre höchsten "war kaputt" aber nicht "hat der Mieter kaputt gemacht". Jedenfalls nicht ohne größere Probleme zu bekommen ... :
Sie sind immer für eine Überraschung gut ...
Die Handwerker werden aussagen können, dass der Defekt nicht auf Verschleiß oder******rungsbedingt erfolgte, sondern durch Gewalt von Ihnen (Zugkraft), der Mieter wird aussagen können (müssen), dass das Fenster bei Einzug keinen Defekt aufwies, weiterhin wird der VM nachweisen können, dass er Mieter irgendwann mal einen Defekt gemeldet hat. Das ist ausreichend, es muss niemand dabei stehen und zusehen, das sollten Sie eigentlich wissen.
#6
Antwort vom 8. April 2019 | 09:17
Von
Status: Gelehrter (10689 Beiträge, 4206x hilfreich)
Zitatdass der Defekt nicht auf Verschleiß :
Was glaubst Du denn weshalb die Verankerung des Fensters im Dach nachgibt?
An die Dachfenster, die ich kenne, kann ich meine ganze Familie hängen, ohne das die Funktion darunter leidet.
#7
Antwort vom 8. April 2019 | 09:22
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatAn die Dachfenster, die ich kenne, kann ich meine ganze Familie hängen, ohne das die Funktion darunter leidet. :
Kommt auf Größe und Art der Fenster an, wir hatten einen ähnlichen Fall, da hat ist dann die Haftpflicht des Mieters eingesprungen.
#8
Antwort vom 8. April 2019 | 10:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5653x hilfreich)
Könnte sein, dass das DFF alt ist, das Gebäude bzw. das Dach auch.
Schnell sind Handwerker dabei, einen Riesenschaden zu vermuten. Hier ist der Feuchteschaden auch nur eine Vermutung. Bisher hat wohl niemand außer dem Tischler den *Fenster-Schaden* gesehen.
Wie konnte man das sehen? War der Tischler auf dem Dach? Hat er Dachsteine seitlich des DFF entfernt? Hat jemand Fotos gemacht?Zitatdass praktisch die Halterung des Fensters IM Dach gebrochen ist. :
Schlagregen und Feuchtigkeit darf durchaus auch mal neben einem DFF in die Dachhaut eindringen. Wichtig ist nur, dass die Ableitung gesichert ist. DAS muss ein Tischler nicht wissen und kann es auch nicht einfach sehen.
Also alles nur : Vielleicht! und auch Hätte-hätte
Was würde man denn als Mieter seiner Versicherung melden? Dass evtl. Feuchtigkeit in einen Dachbereich neben oder in einen scheinbar kaputten DFF-Rahmen eingedrungen ist??
Was würde die Versicherung tun?---
Ja, kommt eben immer drauf an.ZitatKommt auf Größe und Art der Fenster an, wir hatten einen ähnlichen Fall, da hat ist dann die Haftpflicht des Mieters eingesprungen. :
Welch eine kühne Voraussage.ZitatDie Handwerker werden aussagen können, dass der Defekt nicht auf Verschleiß oder******rungsbedingt erfolgte, sondern durch Gewalt von Ihnen :
Noch viel kühner. Was hätte der Mieter prüfen müssen?Zitatder Mieter wird aussagen können (müssen), dass das Fenster bei Einzug keinen Defekt aufwies, :
Der Mieter kann das. Denn warum hat der VM 4 Monate gewartet, bevor er einen Handwerker zum Mieter schickte?Zitatweiterhin wird der VM nachweisen können, dass er Mieter irgendwann mal einen Defekt gemeldet hat. :
ZitatZwischendurch habe ich ihn daran erinnert, doch er schickte jetzt im April erst einen Tischler, :
Ja, es kommt wirklich immer drauf an. Nicht nur auf Größe und Art.
#9
Antwort vom 8. April 2019 | 11:31
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Zitat:
An die Dachfenster, die ich kenne, kann ich meine ganze Familie hängen, ohne das die Funktion darunter leidet.
Evtl. ist der TE so ein grüner Hulk ?
#10
Antwort vom 8. April 2019 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatDie Handwerker werden aussagen können :
Ja, und wenn man dann nachbohrt, auf welchen Grundlagen diese Aussagen beruhen, kommt so nutzloses wie "Erfahrung" oder "sieht man doch". Das bekommt ja ein Jurastudent im ersten Semester zerpflückt ...
Ich lasse Handwerker höchstens bezeugen das der Zustand bei ihrem eintreffen genauso wie auf den Fotos ist und andere unschädliche "Kleinigkeiten".
#11
Antwort vom 8. April 2019 | 16:31
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatDas bekommt ja ein Jurastudent im ersten Semester zerpflückt ... :
Kommt auf den Juristen und den Handwerker an ....
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