Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir hier bei meinem Problem helfen. Ich wohne in einer Mietwohnung, in der bereits eine Küche enthalten war. Ob diese der Vermieter
oder irgendwann einmal ein Mieter hat einbauen lassen, weiß ich nicht. Ich musste diese jedenfalls nicht ablösen, ist auch schon recht alt. Jetzt funktioniert am Herd eine Kochplatte nicht mehr und ich weiß gerade zunächst nicht, an wen ich mich wenden soll. Soll ich der Hausverwaltung bescheid sagen, oder direkt dem Vermieter oder beiden? Ist eine Reperatur eines Herdes überhaupt Vermietersache?
Kaputter Herd in Mietwohnung
25. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 25. August 2019 | 19:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputter Herd in Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. August 2019 | 19:48
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 8x hilfreich)
Moin Moin!
Ist der Herd im Mietvertrag / Übergabeprotokoll aufgeführt?
Wenn ja, meldung an die Hausverwaltung.
#2
Antwort vom 25. August 2019 | 19:54
Von
Status: Unbeschreiblich (124594 Beiträge, 40382x hilfreich)
Der Herd / die Küche war also von Anfang an drin, der Vermieter hat nichts dazu gesagt das die nicht sein Eigentum wäre?
Dann gilt die Küche als mitvermietet und der Vermieter müsste die Reparatur veranlassen. Und auch die Kosten tragen, sofern der Defekt nicht die Schuld des Mieters ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. August 2019 | 21:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll ich Vermieter und Hausverwaltung informieren?
Meine Schuld ist es wohl nicht. Hab den Herd normal benutzt
#4
Antwort vom 26. August 2019 | 09:26
Von
Status: Lehrling (1354 Beiträge, 155x hilfreich)
ZitatAlso, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll ich Vermieter und Hausverwaltung informieren? :
Ich würde es zuerst bei der Hausverwaltung probieren, die hat er Vermieter ja beauftragt und bezahlt diese, damit er sich nicht kümmern muss. Aber bitte schriftlich, mit echtem Brief und als Einwurfeinschreiben.....
Ob man gleich eine Frist setzen muss stelle ich mal in Frage, ohne Frist liest es sich bestimmt freundlicher....
Und jetzt?
Schon
277.679
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
27 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten