Kaputter Herd in Mietwohnung

25. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
stradivarii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputter Herd in Mietwohnung

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir hier bei meinem Problem helfen. Ich wohne in einer Mietwohnung, in der bereits eine Küche enthalten war. Ob diese der Vermieter oder irgendwann einmal ein Mieter hat einbauen lassen, weiß ich nicht. Ich musste diese jedenfalls nicht ablösen, ist auch schon recht alt. Jetzt funktioniert am Herd eine Kochplatte nicht mehr und ich weiß gerade zunächst nicht, an wen ich mich wenden soll. Soll ich der Hausverwaltung bescheid sagen, oder direkt dem Vermieter oder beiden? Ist eine Reperatur eines Herdes überhaupt Vermietersache?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Moin Moin!

Ist der Herd im Mietvertrag / Übergabeprotokoll aufgeführt?
Wenn ja, meldung an die Hausverwaltung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124594 Beiträge, 40382x hilfreich)

Der Herd / die Küche war also von Anfang an drin, der Vermieter hat nichts dazu gesagt das die nicht sein Eigentum wäre?

Dann gilt die Küche als mitvermietet und der Vermieter müsste die Reparatur veranlassen. Und auch die Kosten tragen, sofern der Defekt nicht die Schuld des Mieters ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stradivarii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll ich Vermieter und Hausverwaltung informieren?
Meine Schuld ist es wohl nicht. Hab den Herd normal benutzt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1354 Beiträge, 155x hilfreich)

Zitat (von stradivarii):
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll ich Vermieter und Hausverwaltung informieren?


Ich würde es zuerst bei der Hausverwaltung probieren, die hat er Vermieter ja beauftragt und bezahlt diese, damit er sich nicht kümmern muss. Aber bitte schriftlich, mit echtem Brief und als Einwurfeinschreiben.....

Ob man gleich eine Frist setzen muss stelle ich mal in Frage, ohne Frist liest es sich bestimmt freundlicher....

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