Liebe User,
bei meinem Einzug vor 2 Jahren hatte die Vermieterin PVC-Boden verlegen lassen (das Billigste vom Billigsten). Im Mietvertrag steht, dass ich für Schäden hafte, die durch Pfennigabsätze entstanden sind. Dies habe ich aber erst gelesen, als es schon zu spät war. Der Boden weist an manchen Stellen erhebliche Löcher auf.
Nun habe ich aber auch gelesen, dass Schäden, die durch den normalen Mietgebrauch entstanden sind, nicht vom Mieter zu ersetzen sind. Meine Frage: Gehört das Laufen mit Schuhen in der Wohnung (auch mit Pfennigabsätzen) zum normalen Mietgebrauch und ist diese Klausel dann gültig?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
filiz_84
Kaputter PVC-Boden
26. März 2007
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Frage vom 26. März 2007 | 01:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaputter PVC-Boden
#1
Antwort vom 26. März 2007 | 11:29
Von
Status: Master (4934 Beiträge, 471x hilfreich)
Ach filiz,
mal wieder der klassische Dreisatz:
Erst unterschreiben, dann kaputtmachen, dann lesen.
Ach ja, dann jammern kommt auch noch hinzu.
Wenn die Vermieterin das Billigste vom Billigsten (woher weißt Du das eigentlich ?) genommen hat, hat Sie Dir doch nur einen Gefallen getan: Dann werden sich auch die Ersatzkosten in Grenzen halten.
Auch der teuerste PVC-Boden (genau wie Parkett) verträgt keine Pfennigabsätze (deshalb ja die Vereinbarung im Mietvertrag).
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