Katze abschaffen??? Kündigung angedroht

24. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
ellicat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Katze abschaffen??? Kündigung angedroht

Hallo, ich halte seit 4 1/2 Jahren illegal eine Katze in einem Drei-parteien-Miethaus. Hunde- und Katzenhaltung ist lt. Mietvertrag verboten. Hatte aber den Eindruck, dass die Vermieterin (wohnt nicht im Haus) es wusste, denn ich habe nix verheimlicht.
Ebenso lange lasse ich 2 - 3 herrenlose Katzen in meinen Keller und füttere sie auf dem Grundstück, was die Vermieterin gewusst und geduldet hat. Um das Mietshaus herum hat fast jeder(!!!) Nachbar zwischen 1 und 4 Katzen und einige Hunde.
Jetzt wurde mir die Kündigung angedroht, fall ich "meine" Katzen nicht abschaffe, das Kellerfenster geschlossen halte und aufhöre zu füttern. Zudem soll ich angebliche Verschmutzungen im Parterreflur und an der Haustür(!) putzen und heiß wischen. (die für die Stelle zuständige Nachbarin putzt nie). Ebenso läge "Unrat" am Futterplatz, was nicht stimmt. Die Näpfe werden 2 mal am tag gewaschen. Und die Katzen würden auf den autos sitzen.
Ich soll jetzt die Kündigung bekommen. Geht das???
bitte helft mir!
Tschüssi, Katharina

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Katharina,

die Klausel in Ihrem Mietvertrag ist zulässig. Wenn Sie allerdings beweisen können, dass Ihr Vermieter über längere Zeit von der Katzenhaltung wusste, ohne etwas dagegen unternommen zu haben, kann ihm das als stillschweigende Duldung ausgelegt werden. Beruft er sich nach längerer Duldung auf die Klausel aus dem Mietvertrag, wäre das ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Mit anderen Worten: die Forderung wäre unzulässig.

Eine Kündigung käme nur nach einer vorherigen erfolglosen Abmahnung in Betracht. Aber auch hier würde die stillschweigende Duldung dazu führen, dass er sein Kündigungsrecht verliert.

Anders verhält es sich, wenn Sie die Duldung nicht beweisen können. Er kann dann die Abschaffung der Katze verlangen und nach einer erfolglosen Abmahnung ggf. auch kündigen. Die Kündigung wäre bei einer erheblichen Vetragverletzung zulässig, dabei spielt insbesondere der Vorwurf der Verschmutzung und der Sachbeschädigung an fremden Eigentum eine entscheidende Rolle.

Es bleibt aber fraglich, wie der Vermieter nachweisen möchte, dass die Verschmutzungen am Haus und die Sachbeschädigung ausgerechnet von Ihrer Katze stammen. Wenn in der Nachbarschaft zahlreiche Katzen gehalten werden, müßte er Ihre Katze schon unter Zeugen auf frischer Tat ertappen.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Hi,

Gerichte urteilen oftmals im Interesse der Katzenbesitzer, da Katzen kaum viel größer als ein Hase sind, keinen Dreck machen und auch nicht sonderlich laut sind. Sofern es sich um Wohnungskatzen handelt. Bei Freigängern sieht es allerdings schon wieder anders aus, da diese auch andere "beeinträchtigen".

Wurde bisher bei ihnen und anderen Mietparteien die Tierhaltung geduldet, dann haben sie die Besten Mittel dem Verbot entgegenzustehen.

Was ihnen allerdings verständlicherweise untersagt wird ist das füttern der Katzen im Keller. Das sollten sie schnellstens einstellen.

Fragen sie mal bei www.netz-katzen.de nach. Das Katzenforum ist sehr gut und die Leute kennen sich auch sehr gut mit diesem speziellen Thema aus.

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"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

Reklamationen direkt an fantasmita@gmx.net :) "

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#3
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hinsichtlich Deiner Katze würde ich es - wenn es eine reine Wohnungskatze ist - u.U. auf einen Prozess ankommen lassen. Die Rechtsprechung tendiert dazu, bis zu zwei Wohnungskatzen als "Kleintiere" zu akzeptieren. Es gibt allerdings auch anderslautende Urteile.

Ich würde an deiner Stelle umgehend alle Mitbewohner ansprechen und sie bitten, schriftlich zu bestätigen, ob sie mit Deiner Katze einverstanden sind oder nicht. So kannst Du auch rausfinden, wer u.U. hier beim Vermieter "gepetzt" hat. Denn ich gehe davon aus, wenn es 4 1/2 Jahre lang keine Beschwerden gab, hat irgendwer neuerdings was gegen die Katzen.

Was die Freigänger angeht: bist Du sicher, dass es herrenlose Katzen sind? Wenn die Tiere Besitzer haben, würde ich deren Verantwortung für die Tiere nicht so einfach übernehmen. Sind sie herrenlos, zwei Tipps: setze Dich mit dem örtlichen Katzenschutzverein oder Tierheim in Verbindung und bastel einen Unterstand (größere Pappkartons mit Styropoor auskleiden) und stelle diese in einiger Entfernung vom Haus an einer sicheren Stelle auf. Die Fütterung im Keller würde ich einstellen. Du kannst natürlich auch versuchen hier die Stimmung umzulenken, nach dem Motto: seitdem ich die Katzen dort füttere, sind im Keller keine Mäuse und Ratten mehr aufgetaucht. Einen Versuch ist es wert.

Viel Glück
Don Camillo

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"Friede, Freude, Eierkuchen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

@Dan Camillo
Ich gehe mal stark davon aus das es keine Streuner sondern einfach Freigänger sind die wissen, das es da Futter gibt und sich durchfressen ;)
Dazu währe anzumerken, dass man Freigänger nicht füttern sollte, denn wenn du z.B. Premiumfutter fütterst und der Besitzer selber Grausligfutter (Kitekat, Whiskas und Sheba), dann können die Tiere das gar nicht verarbeiten und kriegen schlimmsten Durchfall, da in Grausligfutter nur 4% Fleischanteil und ansonsten hauptsächlich Abfälle drin sind.
Also überlasse es dem Katzenbesitzer seine Tiere zu füttern.

Ansonsten, wenn es tatsächlich Streuner sind, auch nicht füttern, da sosnt noch mehr kommen und lieber Don Camillos Rat folgen.

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"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

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#5
 Von 
redscorpion12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie lange muss den der zeitraum sein das es als duldung gilt? reichen da schon 14Monate aus oder müssen es wirklich 3jahre+ sein?
das wäre super wichtig da unser vermieter auch hunde verboten hat im mietvertrag, wir aber trotzdem einen hund haben und er jetzt nach 14monaten meint der hund müsste weg obwohl er weiss das wir den hund schon so lange haben.

gruss

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 1999x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Ignaz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Also! Ich weiß, daß eine Katze als nicht zähmbar gilt und wenn, dann ist die bei der Haftplicht mitversichert. (Die eigene natürlich). Wenn du nicht magst, mußt du für Schäden, die eine Katze verursacht nicht haften.
Sonst gäb es schon längst wie bei den Hunden eine Pflichthaftpflicht.
Übrigens - Tierliebe recht gut und schön, aber es ist falsche Tierliebe, wenn man fremde Katzen füttert.

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"Einen friedlichen Tag noch"

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 1999x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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