Guten Tag,
mein Lebensgefährte und ich leben in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt vier Parteien, eine der Wohnungen bewohnt unsere Vermieterin samt Hund und Katze, welche auch nach draußen geht.
In unserem Mietvertrag ist das Halten von Haustieren so geregelt, dass Kleintiere erlaubt sind, bei Hunden oder Katzen bedarf es jedoch der Zustimmung des Vermieters.
Wir haben die Vermieter nun darauf angesprochen, dass wir gerne eine Katze hätten. Dies will man uns aber nicht erlauben, da die Vermieterin befürchtet, ihre Tiere könnten sich durch unsere Katze dann gestört fühlen.
Hat sie "Sonderrechte", da sie die Vermieterin ist und kann sie uns wirklich Haustiere verbieten, obwohl bereits welche im Haus leben?
Vielen Dank und freundliche Grüße
JaneJ
Katze in Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Soll das eine Freigänger-Katze werden? Wenn nein, wie groß ist die Wohnung? Wenn ja, wie würde die Katze nach draußen kommen?
Die Katze wäre, wie die der Vermieterin, ein Freigänger.
Die Katze käme über unsere Terrasse nach draußen.
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Die Anschaffung der Katze kann Sie nicht verbieten, da es ihr schlicht an Argumenten fehlt.
Sobald die Katze da ist, sieht die Sache anders aus. Wenn euer Kater Mietze 2x ihre Mietze verprügelt hat etc. hat sie einen Grund die Abschaffung zu verlangen. Mann muss also a) Überzeugungsarbeit leisten, dass sie das gar nicht verbieten darf und B) vorrauschauend planen, dass der neue keinen Anlass zu Beschwerden liefert.
Das macht es jetzt nicht einfacher. U.a. hier http://www.mietrecht.org/tierhaltung/katze-mietwohnung/ gibt es eine Zusammenstellung von Urteilen zur Katzenhaltung in Mietwohnungen. Freigänger sind problematischer als reine Wohnungskatzen, weil es wahrscheinlicher ist, dass es zu Störungen von Nachbarn kommt. Die Rechtslage erscheint mir hier nicht wirklich eindeutig. Man kann in der Zusammenstellung auch erkennen, dass die Gerichte teilweise konträr urteilen.ZitatDie Katze wäre, wie die der Vermieterin, ein Freigänger. :
Von daher wird meiner Meinung nach niemand eine eindeutige Antwort geben können. Wenn du wirklich eine Katze auf Biegen und Brechen willst, so wirst du klagen und auf den Richter hoffen müssen. Ohne Anwalt ist das meiner Meinung nach chancenlos. Mit Anwalt sind die Chancen auf ein gestörtes Mietverhältnis 100% und die auf ein Obsiegen vor Gericht irgendwo zwischen 0% und 100%.
Zitat:Das macht es jetzt nicht einfacher. U.a. hier http://www.mietrecht.org/tierhaltung/katze-mietwohnung/ gibt es eine Zusammenstellung von Urteilen zur Katzenhaltung in Mietwohnungen. Freigänger sind problematischer als reine Wohnungskatzen, weil es wahrscheinlicher ist, dass es zu Störungen von Nachbarn kommt.ZitatDie Katze wäre, wie die der Vermieterin, ein Freigänger. :
Das habe ich auch gesehen und es ist auch nachvollziehbar.
Nun ist die Situation ja aber so, dass es ja bereits Haustiere der Vermieterin gibt, also ist doch das Argument, das die Nachbarn sich gestört fühlen könnten, eigentlich entkräftet.
Ich bin kein Katzenexperte. Keine Ahnung ober Katzen aus dem gleichen Haus anfangen können, ihr Revier zu markieren. Wenn es plötzlich überall im Garten nach Katzenurin stinkt, wäre das sicherlich eher ein Argument gegen eure Katze.ZitatNun ist die Situation ja aber so, dass es ja bereits Haustiere der Vermieterin gibt, also ist doch das Argument, das die Nachbarn sich gestört fühlen könnten, eigentlich entkräftet. :
Man kann noch diverse Argumente austauschen. Nur sehe ich nicht, dass sich durch irgendein Argument eine eindeutige Rechtslage ergeben würde. Und damit muss man sich darüber klar werden, dass der Rechtsweg unsicher ist. Und ich sehe hier auch nicht wirklich, wie man sich mit dem Vermieter einigen kann. Wenn die Katze erstmal da ist und sich Konflikte herausstellen, dann werdet ihr die Katze ja nicht so einfach wieder weggeben wollen. Ausprobieren ist also nicht wirklich eine Lösung.
@ cauchi, auch sterilisierte/kastierte Katzen markieren. Das muss man einfach wissen. Es kann funktionieren, muss aber nicht. Das ist das Problem. Ich selbst halte ja Katzen nun seit über 50 Jahren. Ich weiss also, wovon ich schreibe. Muss es denn ein Freigänger sein, das wäre meine erste Frage. Und wie kann man verhindern, dass es zu Markierungen kommt? Ohne das geht es nicht. Eine meiner Katzen hat mal beim Tierarzt das ganze Behandlungszimmer, den Tierarzt und seine Helferin markiert. Mein Gott, war mir das peinlich.
Also, mal wieder Einzelfallentscheidung.
wirdwerden
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