Katze in der Wohnung, obwohl im Mietvertrag verboten

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
slaindevil
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Katze in der Wohnung, obwohl im Mietvertrag verboten

Hi ihr,

ich hab mal eine Frage :)

Ich bin zu einem Kumpel mit in die Wohnung gezogen und ich habe eine Katze.

Ich habe ihn bevor ich eingezogen bin, gefragt ob Katzen erlaubt sind und er meinte ja.

Jetzt zieht mein Kumpel aus und wir der Mietvertrag läuft jetzt auf mich. Jetzt habe ich im Mietvertrag gesehen, dass Hunde und Katzen DOCH NICHT erlaubt sind :(

Das wundert mich allerdings sehr, da viele Leute aus dem Haus Katzen und Hunde haben. Man sieht sie immer mit denen Spazieren gehen usw...

Letzte Woche sind auch welche im selben Hausblock eingezogen und haben nen riesen Kratzbaum reingetragen.

Daraufhin habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und herausgefunden, dass wenn man das Tier öffentlich oft sehen kann und es länger als ein halbes Jahr in der Wohnung wohnt, gilt das als sowas wie eine "stille Absprache" und somit darf das Tier bleiben.

Und meine Katze sieht man oft. Sie huscht im Fenster rum, im Treppenhaus und ab und an auch draußen mit mir und länger als ein halbes Jahr wohn ich hier auch schon. Selbst der Hausmeister hat die Katze schon gesehen und nie was gesagt.

Stimmt das denn mit dieser "stillen Absprache" die einem das erlaubt? (also das was ich da gefunden habe)

Und das nächste Problem:
Nächste Woche steht eine Wohnungsbesichtigung an, weil mein Kumpel ja auszieht. Da kommt irgendeiner von der Wohnungsgesellschaft. Muß ich jetzt die Katze verstecken!?

Weil das wird schwer mit 2 Kratzbäumen usw :)

Grüße,

Fragen zur Miete?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

der Mietvertrag läuft jetzt auf mich

Du hast also einen neuen Mietvertrag unterschrieben ?

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#3
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@Morti
Mit dem halben Jahr hat er schon Recht, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Vermieter auch von der Katze weiss! Wenn also slaindevil seine Katze (aus Beweisgründen) schriftlich beim VM anmeldet und der VM sich ein halbes Jahr nicht darum kümmert, gilt es als akzeptiert (Zivilrecht)!
Da aber nie offiziell die Katze angemeldet wurde, gibt es auch keinen Zeitpunkt für den beginn der Frist!
Das eine Katze sich in einer Wohnung aufhält bedeutet nicht, dass die Katze auch dort dauerhaft untergebracht ist. Sie könnte auch zur Pflege dort sein ö.ä.!

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#4
 Von 
slaindevil
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Blockwart: finde die Seite nicht mehr :(
@ Morthingale: Im Vertrag war ich vorher Zweitmieter, jetzt bin ich Hauptmieter. Dafür wurde ein "Nachtrag" gemacht, kein neuer Vertrag
@ Morti: Ok, dann hatte ich das auf der Website da wohl falsch verstanden. Ich werde dann wohl mal lieber sofort nen Antrag für die Katze stellen, oder?

Auf www.arag.de habe ich gelesen, dass wenn der Vermieter einem Mieter die Erlaubnis für ein Haustier gibt, kann er es keinem weiteren mehr verbieten. Stimmt das?

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nein.

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#6
 Von 
slaindevil
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Merkwürdig das es dann grad bei arag steht...

quote:

Ist im Mietvertrag hingegen festgelegt, daß der Vermieter die Haustierhaltung ausdrücklich genehmigen muß, ist es ratsam, diesen vor der Anschaffung eines Tieres zu fragen - andernfalls kann er verlangen, daß das Tier wieder entfernt wird. Hat der Vermieter allerdings einer Mietpartei das Halten eines Tieres erlaubt, kann er dies einem anderen Mieter nicht verweigern. Doch auch bei einer generellen Ablehnung der Tierhaltung durch den Vermieter gibt es Einschränkungen.



Nagut... Vielleicht ist der Eintrag bei arag.de auch einfach zu alt.


Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten, wenn der Vermieter mir meine Katze untersagen sollte?

-- Editiert von slaindevil am 06.11.2007 21:15:52

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#7
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Hi slaindevil,

das einzigste was ich dir sagen kann, ist das viele Gerichte Katzen schon als Kleintiere ansehen. Urteile dazu kann ich allerdings nicht nennen.

Else

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
slaindevil
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Du meinst damit, dass die Katze unter eine Sondersache fallen könnte? Also nicht unter Haustier (wie im Vertrag)?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Jein,
wenn im MV die Katzenhaltung verboten wird, dann ist das so. Aber die Gerichte gehen vermehrt in die Richtung Katzen als Kleintier anzusehen. Ein Grundsatzurteil gibt es dazu aber nicht. Aber stell mal besser den Antrag auf Katzenhaltung in Bezugnahme darauf das andere Hunde/Katzen halten.

Else

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
slaindevil
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, wollte Morgen hin, den Antrag zu stellen.

Ich hoffe ich kann die Katze behalten, würde mir irrsinnig leid tun, sie wegzugeben...

Danke für eure Antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Warum schlafende Hunde (oder Katzen) wecken?

Lassen Sie doch alles wie es ist. Verstecken Sie die Katze nicht machen Sie aber auch nemanden extra darauf aufmerksam.

Prinzipiell sehe ich sehr gute Chancen die Katze zu behalten, selbst wenn es hart auf hart kommt, wenn tatsächlich viele Mitbewohner Haustiere haben und der Hausmeister dies toleriert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
slaindevil
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch nicht verstecken? Trotz der "Wohnungsinspizierung"?

Mh....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Nein, ich würde trotz der Inspektion die Katze nicht verstecken.

Wenn die Katze aber bei der Inspektion gerügt würde, würde sie ohnehin keine Erlaubnis bekommen. Sie steht also nicht schlechter da, wenn Sie die Erlaubnis nicht einholt.

Im Zweifel erhält sie aber vielleicht eine Ablehnung um keinen offiziellen Präzedenzfall zu schaffen, obwohl vielleicht ansonsten eine stillschweigende Duldung erfolgt wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

ich würde trotz der Inspektion die Katze nicht verstecken

Nicht 'trotz', sondern 'gerade wegen'.

Ist doch der beste Test.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

hallo,

ich habe hier auch mal eine frage zum dem thema mit der tierhaltung in einer blockwohnung. in meinem vertrag steht drin:

'..... dürfen kleinere tiere, jedoch nicht katzen oder hunde, ohne zustimmung des vermieters in den wohnräumen gehalten werden, soweit sich die anzahl der tiere in den üblichen grenzen hält und soweit nach der art der tiere und ihrer unterbringung, belästigungen von hausbewohnern und nachbarn sowie beeinträchtigung der mietsache oder des grundstückes zu erwarten sind. jede darüber hinausgehende tierhaltung bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung des vermieters. die erteilte zustimmung kann widerrufen werden und eine ohne zustimmung zulässige tierhaltung untersagt werden, wenn die auflagen nicht eingehalte, hausbewohner oder nachbarn belästigt werden oder wenn die mietsache oder das grundstück beeinträchtigt werden......'

so, nun zu meinem fall. ich wohne schon ein paar jahre hier und seit einigen monaten hat mein übermieter unter der woche immer einen hund in pflege, weil das herrchen wohl auf montage ist. der übermieter hat alte dielen oder linolium ausgelegt und ich höre eh schon alles haarklein. schritte, stühle rücken, bett ausklappen, kehren, wischen, laufen, sprechgeräusche.... alles eben und das sehr deutlich und laut. im grunde fühlt es sich an, als wäre keine decke dazwischen. das ist für mich sowieso schon belastend, da der mann nach 22 oder 23 uhr anfängt, zu rumoren und möbelstücke hin und her zu schieben. nun kommt seit einigen monaten noch der hund dazu. es ist ein mittelgroßer hund, der hat mit seinen pfoten ständig auf dem fußboden hin und hertippelt. der napf muss wohl im bad stehen, jedenfalls höre ich das schlappern und wie der hund den napf hin und her schiebt beim fressen. macht auf den fliesen einen wunderbaren geräuschpegel!
der eigentliche zirkus beginnt aber, wenn das herrchen freitag abend zwischen 21 und 22 uhr den hund abholt. da flippt der hund natürlich vor freude total aus, ist ja klar. der rennt durch die wohnung, bellt, quickt und kann sich für einige zeit gar nicht mehr einkriegen. dann pallabern die zwei männer noch ne stunde lautstark und dann ist irgendwann mal ruhe. das gleiche spiel wiederholt sich sonntagabend ebenfalls zwischen 21 und 22 uhr, wenn das herrchen den hund wieder abgibt. laut hausordnung ist in der woche ab 22 uhr ruhezeit und am wochenende und an feiertagen ab 18 oder 20, weiß ich nicht genau.
anfangs hab ich es geduldet, weil ich annahm, es ist vorübergehend. aber das ist wohl nun doch dauerhaft.
einerseits mag ich tiere, würde es auch dulden, würde der übermieter einen vernünftigen bodenbelag in der wohnung haben. das schallt bis runter zur haustür, wenn der in seiner hütte rumort. hier überschneiden sich halt zwei dinge. einerseits das extrem laute wohnen, andererseits der hund, von dem ich nicht weiß ob er angemedet ist. ist ja nicht seiner. wie verhält es sich denn bei so einer sache? sollte ich mich beim vermieter mal erkundigen?
ich mag tiere und wollte mir auch eine katze zulegen. aber weil ich mir schon die dummen sprüche der mitmieter vorstellen konnte und ich meiner katze keinen stress zumuten möchte, hab ich es auf rücksicht aller beteiligten gelassen.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Das Problem ist nicht der Hund, sondern deine hellhörige Wohnung. Dein Nachbar von oben darf Besuch empfangen, er darf sich auch mit dem Besucher unterhalten, er darf auch durch die Wohnung laufen. Du kannst mal deinen VM daraufhin ansprechen, warum er seine Wohnungen so schlecht isoliert hat..

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
slaindevil
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich war jetzt nochmal bei der Vermietung und habe gefragt.

Man sagte mir, das Tiere zwar verboten sind, aber man sie duldet. Solange sich niemand beschwert, darf man einfach Tiere halten.

Also Entwarnung... Puhh...

Trotzdem danke euch allen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Notgroschen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe neulich etwas Interessantes gelesen und zwar:

Katzen sind erlaubt

Eine Mietklausel, die "jede Tierhaltung, besonders von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" vom Okay des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam.

Der BGH: Von Kleintieren sei in der Regel keine Beeinträchtigung der Mietsache zu erwarten (Az. VIII 340/06)

Gruß an die Stubentiger!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12307.03.2010 18:01:42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mir alle beiträge durchgelesen und schlauer als vorher bin ich immer noch nicht. Folgender Fall:
Ich bin zu meinem Freund in die Mietwohnung zugezogen. Er hatte vor jahren einen MV unterschrieben, wo das Halten von Hunden und Katzen grundsätzlich verboten ist. Ich bin nunmal eine Person, die eine Katze braucht, ich bin mit Katzen groß geworden und sehr unglücklich, wenn ich keine habe. Ohne große Erwartungen hat mein Freund dann den Vermieter angerufen und lange versucht ihn zu überzeugen, ohne Erfolg. Ich habe im Internet viel recherchiert und einerseits Urteile gelesen, wo Katzen nicht verboten werden können (da Kleintiere, freie Entfaltung der Persönlichkeit) und andererseits gelesen, dass die Verbotsklausel grundsätzlich gültig ist, wenn beide Parteien den MV unterschrieben haben.
Was stimmt nun? Lohnt es sich diese Klausel anzufechten, obwohl der Vertrag seit Jahren unterschrieben wurde? Und gilt dieser Vertrag für mich, wenn ich keinen Unterschrieben habe? Ich wohne jetzt seit 1 Jahr da.
DANKE

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Und gilt dieser Vertrag für mich, wenn ich keinen Unterschrieben habe?


Mein Gott, das ist die Lösung.

:respekt:



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""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Und gilt dieser Vertrag für mich, wenn ich keinen Unterschrieben habe?

Dieser Logik folgend könnte man eher davon ausgehen, dass Du in der Wohnung nichts mehr zu suchen hast, da die Dauer (..."Ich wohne jetzt seit 1 Jahr da."...) schon lange nicht mehr durch das Recht des Mieters Besuch zu empfangen gedeckt ist.
Bist Du eigentlich dort polizeilich gemeldet? Sonst kommt am Ende noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz dazu.

-- Editiert am 07.03.2010 10:03

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12307.03.2010 18:01:42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ich wusste gar nicht das dieses Forum voller deppen ist! dumme fragen sollte man stellen, wenn man nunmal nichts von all dem rechtkram versteht, dafür sind diese foren doch. Und natürlich bin ich gemeldet und in den nebenk. und in der stadt etc. (ist doch klar), um auf die Frage zu antworten. Umziehnen ist leider nicht drin.
Um auf das Problem mit der Katzenhaltung zurückzukommen, von allen Seiten lese und höre ich, dass die Katzenhaltung nicht verboten werden kann, rechtswidrig ist etc..stimmt das? Ich nehme an, das der mv so oder so gilt, auch wenn ich den nicht unterschrieben habe, ist wohl eine art regelung. Ich glaube nicht, dass ich mich klarer ausdrücken muss, wenn hier irgendwer was davon versteht. @TrapperJohn: ein möchtegern frage ich hier nicht, es sei denn du hast eine produktive Antwort, ohne sich vortun zu wollen.
Was ist nun, krieg ich jetzt eine richtige Antwort?



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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Muss laut Mietvertrag der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, wenn sich ein Mieter ein Haustier zulegen will, so kann einem Mieter, der ohne Zustimmung des Vermieters eine Katze in der Wohnung hält, fristlos gekündigt werden.

Aktenzeichen: 2Z BR 139/01



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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12307.03.2010 18:01:42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, mein ich doch, ich stelle diese "dummen" fragen. wer lesen kann...ne?

Danke trotzdem für diese umfangreiche Antworten, ich weiß jetzt dass das hier keinen Sinn macht.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Eluis
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Himmel Herrgott nochmal, denk doch mal praktisch!

Viele Mieter im Hause halten Katzen, Hunde, *******e, Pferde, was weiß ich?

Wenn V kommt, pack Katze zum Nachbarn, wenn V geht, kram Katze wieder aus.

So spielt das Leben : V lebt nach der Deise, was ich nicht weiß,
macht mich nicht heiß.

Wenn ihm aber die Katze beim Besuch in deiner Wohnung über Jackett springt, wird er den Mietvertrag hervorkramen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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