Katzenhaltung - Dürfte der Vermieter mir wegen Vertragbruchs kündigen?

24. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Katzenhaltung - Dürfte der Vermieter mir wegen Vertragbruchs kündigen?

Hallo,
ich würde mir gerne eine Katze holen, mein Vermieter ist jedoch dagegen.
Mietvertrag: Tiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden..........Die Zustimmung darf nur aus triftigem Grund versagt werden...........

Der Vermieter macht sich jedoch sorgen um seine Türrahmen (Kratzspuren). Ist dies ein triftiger Grund?

Er sagt, dass wir uns notfalls streiten müssen. Da habe ich aber (wohl verständlich) keine Lust drauf.

Die Katze wäre auch wirklich nur in meiner Wohnung (50qm²) und würde somit keine Nachbarn belästigen. Andere Nachbarn, welche allerdings einen anderen Vermieter haben, haben ebenfalls Katzen.

Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich die Katze ohne Zustimmung in die Wohnung hole? Dürfte der Vermieter mir wegen Vertragbruchs kündigen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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19 Antworten
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#1
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Gemäss Mietvertrag...wie Du selber schreibst....bedarf es der Zustimmung des Vermieters !

Ich glaube, Du hast dann ganz schlechte Karten, wenn der Vermieter durch eine Zufall erfährt, dass Du doch eine Katze hast !

Auf Streit hast Du keine Lust, aber warum willst du es dann darauf ankommen lassen ?

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#2
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn er mir die zustimmung aber doch nicht geben will?
was soll ich denn dann machen?
mir einfach keine katze holen, obwohl ich gerne würde?
ich bin nämlich arme studentin und kann mir n rechtsstreit nicht unbedingt leisten.

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Herrje, dann hättest du den Mietvertrag nicht unterschreiben dürfen. Mit "ich will aber" erinnerst du an ein kleines Kind, dass trotzig mit dem Fuß aufstampft, weil es seinen Willen nicht durchsetzen kann.

Tu dir und dem Tier das nicht an, es ohne Einvernehmen mit dem Vermieter anzuschaffen, sondern warte ggf. damit, bis du in einer anderen Wohnung wohnst. Schlimmstenfalls musst du die Katze wieder abgeben, und das hat das arme Tier ja nun nicht verdient.

Schau mal hier: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf04197.html

Ob die Befürchtungen des Vermieters als sachliche Gründe gewertet werden, vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht bekommst du beim örtlichen Mieterverein dazu Auskunft.

Vielleicht kannst du auch eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, dass du ggf. durch die Katze entstehende Schäden bei Auszug behebst. Das könnte allerdings schnell zum Bumerang werden, wenn dann plötzlich alle Kratzer der Katzenhaltung zugeschrieben werden.

Mal was grundsätzliches zum Thema Katzenhaltung: Bitte bedenke, dass ein Haustier viel Verantwortung bedeutet und nicht mal eben so angeschafft werden sollte. Katzen können gut 20 jahre und älter werden, also überlege dir gut, ob du die Zeit, Verantwortung und das Geld (Futter, Tierarzt, Catsitter, ...) hast.

Gruß karamel

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#4
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal was grundsätzliches zum Thema Katzenhaltung: Bitte bedenke, dass ein Haustier viel Verantwortung bedeutet und nicht mal eben so angeschafft werden sollte. Katzen können gut 20 jahre und älter werden, also überlege dir gut, ob du die Zeit, Verantwortung und das Geld (Futter, Tierarzt, Catsitter, ...) hast.


mein gott........ich bin auch nicht doof und hab auch einige andere haustiere (kleintiere), um die ich mich sehr wohl kümmere. und ich werd mir natürlich auch erst die katze holen, wenn ich die zustimmung habe.

ich will nur wissen, ob der vermieter mir die zustimmung geben muss, da es keinen triftigen grund für eine absage gibt.

dass ich für entstandene schäden durch tiere aufkommen muss steht ja auch im vertrag. ist also geklärt.

mietverein ist ja schonmal n guter tip. werd da morgen mal vorbeischauen.

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#5
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Mieterverein wird die Aussagen der anderen bestätigen, daß Du wegen des Vertrages kein Recht hast eine Katze in der Wohnung zu halten. Warum schreibt der Mieter, daß wohl in den Mietvertrag??

Du schreibts:
"ich will nur wissen, ob der vermieter mir die zustimmung geben muss"

Die Antwort steht doch schon im Mietvertrag!!
"Mietvertrag: Tiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden.........."

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#6
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

So einen Mieter suche ich auch noch, der mir unterschreibt, dass alle Beschädigungen durch die Katze der Mieter übernimmt.

Das könnte auf eine Kernsanierung hinauslaufen, auf Kosten des Mieters.

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#7
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

aber da steht doch auch, dass er nur ablehnen darf, wenn er einen triftigen grund hat. und diesen grund sehe ich nirgendwo

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#8
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Der trifftige Grund ist die Katze! Katzen können auch einen Schaden anrichten wie z.B zerkratzte Türen, Tapeten, Teppiche markieren mit Urinspritzern ihr Revier etc. Ich denke mal, daß sind dann genug trifftige Gründe.

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#9
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

aber das sind alles keine dinge, die ich nicht wieder reparieren könnte, wenn ich ausziehe.
also, ich sehe da keinen triftigen grund die tierhaltung zu untersagen.
n triftiger grund wäre für mich, wenn sie freigang hätte und andere mieter belästigt.
aber so stört sie doch keinen menschen, und alles, was sie zerstören könnte kann ich wieder in ordnung bringen. tapezieren, teppiche erneuern....

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#10
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn der Vermieter es nicht will, kannst Du nichts daran ändern. Basta! Kauf Dir eine Stoffkatze von Steiff die sehen sehr lebensecht aus.

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#11
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich denke nicht, dass es stimmt, dass man nichts dran ändern kann, wenn der vermieter es nicht will.
hab mir im internet grad n paar urteile angesehen, und die waren alle zugunsten der mieter. der vermieter kann nämlich nicht einfach sagen, dass ich keine zusage bekomme, wenn kein triftiger grund vorliegt.
werd mich morgen beim mieterverein erkundigen und euch unwissenden dann eines besseren belehren.
im übrigen gehen mir dämliche kommentare über stofftiere auf den keks.
ich dachte ich bekomme hier qualifizierte antworten.

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#12
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Internet gefunden:
Tierhaltung in der Mietwohnung, Katzenhaltung, Hundehaltung, Erlaubnis
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.

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#13
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Hallo Zafinob,

LAG-Urteile haben keinen Präzedenz-Charakter. D.h. ein anderes LAG kann (und hat auch schon) anders entscheiden. Oder wohnst du in Hamburg?

Im übrigen will dir hier keiner was Böses. Du hast gefragt, Antworten (durchaus qualifiziert) bekommen, und nun bist du beleidigt, weil sie dir nicht gefallen. Das bestätigt meinen Eindruck vom "Rumpelstilzchen", das wütend mit dem Fuß aufstampft, weil es seinen Willen nicht bekommt.

Frag den Mieterverein und belehre uns Unwissenden. Ich lerne gern dazu.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Ich verstehe auch nicht, warum sie hier nachfragt.
Sie will es ja um jeden Preis machen, dann soll sie es doch.

Spätestens beim Auszug kann sie uns dann vielleicht sagen, was Türen-/Rahmen so kosten.

In meiner Wohnung sind relatvi hochwertige Türen. Das würde teuer... verdammt teuer.

Meine Mieter trauen sich gar nicht eine Katze zu halten.

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#15
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

du darfst mich auch direkt ansprechen.
es ist unhöflich über jemanden in der dritten person zu reden.
gruß und dank

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

@zafinob: Mit DIR über diese Thema zu diskutieren ist reine Zeitverschwendung.

Deshalb hab ich DICH auch nicht direkt angesprochen.

Es ist sinnlos!!!

Das hat nichts mit unhöflich zu tun! sonder mehr mit Vernunft des anderen Geschlechts.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
zafinob
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

aha
auch noch frauenfeindlich
meld mich hier wohl besser wieder ab und endschuldige mich in aller form bei allen deren kostbare zeit ich verschwendet habe.sorry, aber ich fühl mich irgendwie missverstanden und werde hier als kleines kind und rumpelstielzchen tituliert, welches sich n stofftier holen soll.
nicht mein niveau
kläre das über den mietverein.
schönen abend noch an alle

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

ich bin nämlich arme studentin und kann mir n rechtsstreit nicht unbedingt leisten.

Glaubst du die Katze kostet nichts....?
Glaubst du der Mieterverein ist umsonst?

Auf jede vernüftige Antwort hast Du wie ein kleines Kind reagiert.

Du hast anscheinend KEINE Ahnung was Türrahmen kosten! oder Gummidichtungen an Türen und Fenster.... etc..

Aber wie bereits erkannt... sinnlos mit Dir zu diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
butscher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ich bin auch Vermieter, in meinen Mietverträgen ist auch eine Klausel über eine Zustimmung meinerseits.
Ich hatte selber mal eine Katze (bzw meine Ex-Freundin) und ich weiß womit man nachher zu kämpfen hat.
Da sind Tapeten und Türrahmen zerkratzt (massiv) und den Geruch von Katzenurin bekommt man nie wieder weg!

Wenn du meine Mieterin wärst und ich würde eine Katze gegen meinen Willen sehen, dann würdest du eine fristlose Kündigung bekommen!

Bedenke auch: Urteil = Rechtsstreit = Kosten und viel Ärger, dies trifft für beide Seiten zu.
Ist es das Wert? Wenn du dein Diplom/Bachalör/Master hast, ziehst du einfach aus und leistest dir eine Wohnung mit einem verständnisvollen Vermieter.

Lieben Gruß

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