Hallo!
Wir würden uns gern zwei Katzen anschaffen, nachdem wir schon sehr lange mit diesem Gedanken spielen und uns nun schlussendlich dazu entschlossen haben.
In meinem Mietvertrag findet sich dazu folgende Regelung:
§ 10 Tierhaltung
10.1 Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters.
10.2 Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
10.3 Für die Haltung von Kleintieren ist eine Erlaubnis nicht erforderlich, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.
Ich habe somit den Vermieter angeschrieben und um die entsprechende Erlaubnis gebeten. Da es sich um reine Wohnungshaltung handelt (dies habe ich auch so mitgeteilt), sollte keine Belästigung für die anderen Hausbewohner entstehen.
Die Antwort meines Vermieters fiel folgendermaßen aus:
Hallo Fr. Böttcher,
wir werden hier Rücksprache mit unserer Verwaltung halten und Ihnen zeitnah eine Rückmeldung zukommen lassen.
[...] (Namen habe ich entfernt)
Nun habe ich Sorge, dass er die Haltung untersagen möchte. Sonst müsste er ja auch keine Rücksprache mit der Hausverwaltung halten. Kann er dies ohne weiteres tun?
Katzenhaltung erlaubt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ohne weiteres sicher nicht. Kommt er aber mit einer entsprechend guten Begründung um die Ecke, dann geht das schon.
Ohne weiteres sicher nicht. Kommt er aber mit einer entsprechend guten Begründung um die Ecke, dann geht das schon.
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Mietrechtlich ist es so, dass der Vermieter eine individuelle Begründung für ein Verbot einer Katzenhaltung benötigt. Wenn das z.B. reine Hauskatzen sind und die Wohnung hinreichend groß ist,so wird er ein solches Verbot in aller Regel nicht durchsetzen können. Bei Freigängern wird es u.a. darauf ankommen, wie die Katzen raus- und reinkommen. Katzenklappen z.B. könnten unter bauliche Veränderungen fallen und dazu wäre dann in der Tat die Zustimmung aller Eigentümer notwendig.
Im übrigen kann es sogar sein, dass die Eigentümer der Immobilie irgendwann mal ein generelles Verbot der Katzenhaltung vereinbart haben. Dann kann es zum absurden Phänomen kommen, dass der Vermieter euch mietrechtlich die Katzenhaltung nicht verbieten darf und dass er sie aufgrund des Beschlusses der Eigentümer auch nicht genehmigen darf. Bisher habe ich nicht verstanden, wie das dann ausgeht.
Aber warte doch erstmal ab. Vielleicht genehmigt der Vermieter ja die Haltung. Wenn nicht, kannst du die Begründung des Vermieters ja hier einstellen und wir können darüber diskutieren, ob diese ausreichend ist.
Rein rechtlich gibt es kaum einen denkbaren Grund 2 reine Wohnungskatzen nicht zu erlauben.
Lediglich wenn die beiden da sind, könnte es im weiteren Verlauf zu Problemen kommen, die den VM berechtigen die Abschaffung zu verlangen.
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