Hallo bin in einer schwierigen Situation.
Habe eine Wohnnung in meinem 2-Famielienhaus an bekannte vermietet. Wir hatten nie Probleme seit 2 Jahren.
Jetzt wollen die sich eine Wohnungskatze anschaffen, sie wissen das ich Katzen absolut nicht mag. Sie haben mich vor Wochen gefragt und nach einer Woche Bedenkzeit habe ich geäußert das ich keine Katze akzeptieren will. Im Nachhinein hat die Mieterin beim Mieterbund angerufen und laut denen darf sie sich die Katze anschaffenwas sie mir auch einfach so sagte. Ich bin damit wirklich nicht einverstanden, kann ich die Katze wirklich nicht verbieten? Ich hoffe auf gute Ratschläge.
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Katzenhaltung - kann ich die Katze wirklich nicht verbieten?
§ 573 a BGB
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Was steht zur Tierhaltung im MIetvertrag? Wenn die nicht an deine Zustimmung gebunden ist, darf die Mieterin die Katze halten. Wennd arin die Katzenhaltung untersagt oder an deine Zustimmung gebunden ist, solltest du den Mieterbund nicht so ernst nehmen.
Was dir im Zweifamilienhaus noch hilft, ist natürlich das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters (§ 573a BGB
).
Wenn also die Tierhaltung von deiner Zustimmung abhängig ist und trotz verweigerter Zustimmung die Katze da ist, abmahnen und, wenn das nicht hilft, fristlos kündigen. Es empfiehlt sich, in die Kündigung gleich die hilfsweise ordentliche Kündigung nach § 573a aufzunehmen.
Für das Tier wäre es natürlich besser, wenn du diese Überlegungen deiner Mieterin schon vorher mitteilst, denn Anschaffung einer Katze und kurze Zeit Später Rückgabe - das ist ja auch nicht schön.
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Also da ich die beiden vorher kannte und nie damit gerechnet hätte das die irgendwann mit einer Katzeankommen ist die Tierhaltung nicht wirklich verboten worden. Denn normale Kleintiere habenb sie ja schon besessen, Meer*******chen und Fische.
Im Mietvertrag steht es so: Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Größe der Tiereallgemein üblichen Vorstellungen entspricht.
- Der Vermieter kann der Tierhaltung wiedersprechen,wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Aber die Mieter haben ja vor der Anschaffung mitmir gesprochen und ich habe nict zugestimmt....
Blöde Situation denn momentan reden wir nicht mal mehr miteinander.
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quote:
Blöde Situation denn momentan reden wir nicht mal mehr miteinander.
Solange Du Dich ihrem Willen nicht beugst, wird sich das auch nicht ändern (und wenn, was wird dann das nächste sein ?).
Sieh zu, daß Du sie loswirst (und fasse zukünftige Mietverträge sorgfältiger ab).
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quote:
Blöde Situation denn momentan reden wir nicht mal mehr miteinander.
Gegen blöde Situationen hilft Hirn einschalten und zum denken benutzen...
Es kann nicht so schwierig sein, die Vereinbarung im Mietvertrag
quote:
Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Größe der Tiereallgemein üblichen Vorstellungen entspricht.
zu verstehen. Damit ist die Erlaubnis zur Tierhaltung erteilt.
Der Vermieter soll der Tierhaltung widersprechen können,
quote:
wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Es wird also nicht ausreichen, dass irgendjemand einfach etwas gegen Katzen hat. Es wird schon zu begründen sein, worin die Belästigung der Hausgemeinschaft liegen könnte.
Spätestens hier müsste klar sein, dass der Mieter absolut nichts falsch gemacht hat.
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Aber es kann doch nicht sein das sich Mieter in meinem Eigentum nicht meinen Wünschen beugen müssen. Und sie machen können was sie wollen, wenn sie vorher gefragt haben und ich ablehne.
Oderist es möglich eine Hausordnung aufzusetze, und dort die Hunde- und Katzenhaltung zu unterbieten? Denn laut Mietvertrag müssen sie sich ja an die Hausordnung, die es nie gab, halten.
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Sag mal, ist das wirklich so schwer zu verstehen ?
§ 573 a BGB
ist für Dich die einzige Lösung (dafür gibt es ihn schließlich).
Mit DEN Mietern wird es kein vernünftiges Zusammenleben mehr geben.
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quote:
Aber es kann doch nicht sein das sich Mieter in meinem Eigentum nicht meinen Wünschen beugen müssen. Und sie machen können was sie wollen, wenn sie vorher gefragt haben und ich ablehne.
Zum Einen gebe ich Morti mal Recht, Du kannst Ihnen ja kündigen. Zum Anderen solltest Du aber auch begreifen, dass die Mieter absolut nichts rechtswidriges tun, sondern Du Dich gerade nicht an den Inhalt des geschlossenen Vertrag halten willst.
Dazu noch zu sagen, das es, soweit ich weis, auch schon Gerichtsurteile gab, die zum Ausdruck gebracht haben, dass sogar Katzen als Kleintiere gelten und deren haltung nicht verboten werden kann.
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Die Frage ist doch auch die Anzahl der Tiere, die da in einer Wohnung gehalten werden. Also, was so alles, noch Kleintiere, oder wie soll ich das verstehen?
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 27.08.2011 12:28
quote:
Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des [color=red]Bundesgerichtshofs[/color] (AZ: VIII ZR 34/06) hervor.
Wobei ich das Urteil selber nicht gelesen habe.....
Also Drillmeister, schau mal rein und informier mich, wenns hier nicht zutrifft.
PS: BGH ist kein AG, falls Du das noch nicht weist..
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Wenn die Vermieterin mit im Zweifamilienhaus wohnt, hat sie gute Karten, die Mieter zügig und recht problemlos rauszubekommen, wie hier mindestens schon zweimal gesagt wurde.
Bei Beratungsresistenz, Verbohrtheit und der erkennbaren Prinzipienreiterer ist der Rat allerdings nicht nur kostenlos, sondern umsonst.
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"Verschiebe nicht auf morgen, was Du auch übermorgen noch erledigen kannst."
Katzenhaltung
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Wobei ich das Urteil selber nicht gelesen habe.....
Also Drillmeister, schau mal rein und informier mich, wenns hier nicht zutrifft.
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Naja,
muss meine Zeit auch ein bisschen sinnvoll nutzen, denke der Drillmensch hat da mehr ungenutzte Zeit....
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Na, da siehts Du mal wieder, dass es gut war, dass ich meine Zeit sinnvoller genutzt habe...
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quote:
Aber es kann doch nicht sein das sich Mieter in meinem Eigentum nicht meinen Wünschen beugen müssen.
Du scheinst etwas - sagen wir mal merkwürdige - Vorstellungen davon zu haben was Mieter sind.
Mieter sind weder deine unmündigen Kinder noch deine Leibeigenen. Sie müssen sich also keinswegs deinen Wünschen beugen.
Wenn sie es doch machen, dann ist das reine Kulanz.
Zumal du ihnen ja die Haltung beliebiger Tierarten sogar im Vertrag erlaubt hast.
Ansonsten regeln Verträge und Gesetze - manchmal auch die Gerichte - die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
quote:
Oderist es möglich eine Hausordnung aufzusetze, und dort die Hunde- und Katzenhaltung zu unterbieten?
Ich verstehe erhrlich gesagt nicht was du da mit unterbieten willst ???
quote:
Denn laut Mietvertrag müssen sie sich ja an die Hausordnung, die es nie gab, halten.
Wenn es bisher keine gab, müssen sie sich wohl auch nicht an eine neu erstellte halten müssen, da diesee eine einseitige Vertragänderung darstellt.
Oder ist die Klausel entsprechend formuliert?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
wir hatten dieses Thema, auch einmal. 100m2 Wohnung gemietet, mit 2 Katzen eingezogen, eine dritte aus dem Tierheim geholt. VM sagte 3 Katzen müsse er sich nicht bieten lassen.
Unser Anwalt hat es ein wenig anders gesehen, natürlich kann kann der VM verlangen das die Katze, und zwar so: VM muss auf Feststellung klagen und dann auf Räumung. Erfolgsaussichten Klage auf Feststellung 50:50% Erfolgsaussichten auf Räumung der Katze 0%. Kosten zwischen 10.000 und 15000 €
Wenn er nich weiß wohin mit seinem Geld, ....
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Wieviel Katzen braucht der Mensch ?
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Möglicherweise hilft dies weiter:;)
quote:<hr size=1 noshade>Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten" nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 .
Die Formulierung im Urteil des BGH deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung). <hr size=1 noshade>
Auch sehe ich nach dem Wortlaut des Mietvertrages, keine generelle Genehmigung von Katzen oder Hunden.
quote:<hr size=1 noshade>Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten" nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). <hr size=1 noshade>... und hier steht die Katzenhaltung gegen die Interessen des Vermieters.
-- Editiert Sinus44 am 28.08.2011 11:55
Versicherung zahlt nicht, hab meiner Rechtschutz das Prob geschildert, die würden es ablehnen dafür de Deckungszusage zu geben.
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Na danke für die Ratschläge. Dann bleibt mir wohl nur die Kündigung nach § 573a BGB
oder der Eiegenbedarf. Da überlegen wir gerade. Da wir Nachwuchs erwarten.
Nur Mieter die nun im Hausflur nicht mal mehr Hallo sagen braucht kein Mensch.
Gruß Vermieterin85
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