Katzenhaltung untersagen / Mieter lügt sich raus

21. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
alexblech
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Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Katzenhaltung untersagen / Mieter lügt sich raus

Hallo,

angenommen im Mietvertrag über ein Haus befindet sich eine wirksame Klausel, welche die Haltung von Hunden und Katzen verbietet. Beim Einzug hat der Mieter sich auch ausdrücklich dazu bereit erklärt, keine solchen Tiere später anzuschaffen und zu halten.

Angenommen der Mieter hat das nur zugesichert, um den Mietvertrag zu bekommen. Hatte vermutlich davor schon mehrere Katzen und ist trotz Vereinbarung mit diesen Tieren ins vermietete Haus eingezogen.

Angenommen, ein wachsamer Nachbar hat Miauen aus dem offenen Fenster vernommen und in der Restmülltonne des Mieters Katzenstreu entdeckt. Fairerweise muss erwähnt werden, dass das durchsuchen einer fremden Mülltonne in der betreffenden Gemeinde eine OWI darstellt. Überall sonst vermutlich auch.

Angenommen der Vermieter hat den Mieter daraufhin umgehend angeschrieben, dass vermutet wird, dass dieser trotz anderslautender Vereinbarung Katzen hält und diese innerhalb der nächsten 14 Tage abzuschaffen habe.

Angenommen der Mieter reagiert darauf wie folgt:
Der Mieter antwortet, dass er keine Katzen halte, jedoch alle paar Wochen Besuch von einer Bekannten habe, welche einige wenige Male ein Kätzchen dabei hatte, weil Sie davor damit beim Tierarzt war und auf dem Rückweg vorbeikam.

Man habe ausserdem für 7 Tage die Katze der Mutter gepflegt, als diese im Krankenhaus war und das Tier versorgt werden musste. So wird das Katzenstreu in der Restmülltonne erklärt. Gleichzeitig weist der Mieter darauf hin, dass das durchsuchen seiner Mülltonne eine OWI darstellt, die er beim nächsten Mal zur Anzeige bringen wird.

Ausserdem fordert der Mieter den Vermieter dazu auf, künftig eine Tierhaltung nachzuweisen, bevor er sich nochmals mit einem solchen Verlangen an ihn wende. Sonst werden seine Anfragen diesbezüglich unbeantwortet bleiben. Man habe nicht vor sich für etwas zu rechtfertigen, was man nicht mache, nur weil jemand Vermutungen aufstellt.

Angenommen, eine Geschichte läuft so ab. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, wenn er weiterhin eine Katzenhaltung vermutet und glaubt, dass der Mieter nur Ausreden geliefert hat um seine tatsächliche Katzenhaltung zu verschleiern?

Kündigung auch eine illegal konstruierte geht nicht, da Zeitmietvertrag.

Betreten darf der Vermieter das Haus nicht, um eine Katzenhaltung zu prüfen.

Angemeldet betreten unter einem vorgeschobenem Grund (ja welchem eigentlich?) dürfte zwecklos sein, da der Mieter die Tiere dann für die Zeit wegschaffen könnte und würde. Oder wieder die Schutzbehauptung käme, es sei nicht seine Katze(n).

Die Tiere verlassen das Haus nicht, also sind nicht Mal Fotos möglich.

Ins Haus hinein zu fotografieren zu versuchen würde vermutlich nicht klappen und wenn doch ist das überhaupt legal?

Der Vermieter könnte diesbezüglich gegen den Mieter klagen. Doch der Mieter könnte vor Gericht weiterhin seine Geschichte aufrechterhalten. Der Vermieter als Kläger wäre dann beweispflichtig. Einen Beweis für die Katzenhaltung könnte er vermutlich nicht erbringen.

Wie sollte man in solcher Situation als Vermieter handeln, um zu seinem Recht zu kommen?

Grüße
Alexander




23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.09.2009 09:33:14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 39x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich würde mal einen allgemeinen Termin zur Hausbesichtgung vereinbaren, denn Katzenhaltung hinterlässt gewöhnlich Spuren. Und sollten es mehrere Katzen sein, die da dauerhaft gehalten werden, sind die Spuren sicher ausgeprägter als wenn einmal eine Katze kurz zu Besuch war oder die Katze der Mutter eine Woche zur Pflege aufgenommen wurde.
Dann würde ich den Nachbarn, der das Miauen gehört hat, auch mal bitten, da verstärkt drauf zu achten, wann und wie oft miaut wird, denn eine Katze miaut nicht nur einmal pro Woche. Das Miauen mit Datum vielleicht in einem Protokoll festhalten.

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#4
 Von 
WissenistMacht
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Stasi lässt grüssen.

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
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#7
 Von 
danblocker
Status:
Frischling
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Oh man mortingale, so habe ich heute noch nicht gelacht.
Das funktioniert ganz bestimmt so :rock:

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#8
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Der Mieter kann dann vor Gericht ja gerne nachweisen, daß seine Katzen ganz anders aussehen.

Nette Idee. :P

Aber der VM würde sich trotzdem der uneidlichen Falschaussage strafbar machen ("das auf den Fotos sind die Katzen des Mieters" ), worauf eine Mindeststrafe (!) von 6 Monaten steht. Wenn ihm der Nachweis natürlich so wichtig ist... ;)

Abgesehen davon würde ein Foto von Katzen *vor der Tür* auch nicht beweisen, daß das die Katzen des M sind. Du kannst mir ja auch nicht eine Atombombe auf die Straße vor meinem Haus stellen, die fotografieren und dann behaupten, das sei der Beweis, daß es meine Bombe sei.

Der VM wird den Beweis vermutlich sinnvoll nur über Zeugenaussagen Dritter führen können.

Ob dazu der mitlauschende Nachbar genügt? Ich würde als M einwenden, daß ich viele Katzenfilme schaue und deswegen so oft Miauen aus meiner Wohnung dringt.
Da sollte der Nachbar schon besser mal was *gesehen* haben.

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
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#10
 Von 
guest123-2386
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Beginner
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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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Bachelor
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#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
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quote:
Nein, … für gewöhnlich lügen Mieter.

Die schiere Unverschämtheit einer derartigen Unterstellung verschlägt einem fast die Sprache.

Wenn ich nicht sicher wüsste, dass der Aushilfs-Matlock nur Spaß macht, wenn er vorschlägt, der Fragesteller solle sich Fotos von ein paar anderen Katzen besorgen, dann könnte man ja auf Idee kommen, dass Vermieter für gewöhnlich Straftäter und Prozessbetrüger sind – aber dafür bin ich einfach zu gutmütig.

Dem Vermieter kann hier nur der Zufall helfen (wenn das Zeugnis des Nachbarn nicht ausreicht), der Ablauf des Zeitmietvertrages und später eben die Kaution.

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#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
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#15
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
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#16
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
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#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

quote:
Wo bleibt eigentlich da deine gerechte Empörung?

Der Andy macht halt ab und zu mal einen Scherz (zugegeben nicht immer lustig). Da muss man doch nicht jedes Wort auf die Goldwage legen. :grins:



-- Editiert am 21.07.2009 21:25

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#18
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Da muss man doch nicht jedes Wort auf die Goldwage legen.


Warum tun Sie das dann, wenn Sie gegenteiliger Meinung sind?

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#19
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

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#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

quote:
Warum tun Sie das dann, wenn Sie gegenteiliger Meinung sind?

Tue ich doch gar nicht. Morthis Scherz habe ich ja auch sofort als Blödsinn erkannt.

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#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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#22
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 206x hilfreich)

quote:
Madame ist also wieder da.


Es sieht allerdings ganz danach aus.

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#23
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

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