Katzenhaltung verboten obwohl Vermieter vorher bescheid wusste.

2. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jan1887
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Katzenhaltung verboten obwohl Vermieter vorher bescheid wusste.

Moin,

ich habe eine Frage dem wahrscheinlich nie endenden Thema Haustierhaltun.

Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen: nach einer Wohnungsbesichtigung und Interesse unsererseits wollte der Vermieter eine Selbstauskunft von uns haben in der wir wahrheitsgemäss angaben, 2 Katzen zu halten. Einige Tage später bekamen wir ohne weitere Rückfragen die Zusage für die Wohnung. Als der Mietvertrag dann bei uns ankam, stand drin das Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt sind. Nun die eigentliche Frage: reicht die Angabe der Tiere in der Selbstauskunft und die anschliessende Zusage des Vermieters aus oder müssen wir bezüglich der Tiere noch mal extra auf den Vermieter zugehen? Könnte dieser die Haltung verbieten obwohl wir ihn vor Abschluss des Mietvertrags über die Katzen in Kenntnis gesetzt haben und er uns dennoch unter den vielen Bewerbern ausgewählt hat?

Jetzt schon mal ein danke für die hoffentlich hilfreichen Antworten.

Jan

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Jan1887):
Einige Tage später bekamen wir ohne weitere Rückfragen die Zusage für die Wohnung.
Schriftlich? Hast du den Wortlaut?
Zitat (von Jan1887):
Als der Mietvertrag dann bei uns ankam, stand drin das Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt sind.
Hast du bitte mal den Wortlaut dieser Klausel?
Ist der MV schon vom Vermieter unterschrieben?

Falls der Vermieter selbst den MV schon unterschrieben hat, würde ich diesen jetzt auch unterschreiben und ihm zusenden.
Falls später Fragen zu den Katzen gestellt werden, würde ich mich auf meine Selbstauskunft und die Zusage und den vom VM unterschriebenen MV beziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Im Streitfall wird es auf die genaue Formulierung im Fragebogen ankommen und ob Du einen Nachweis (=Kopie) Deiner Antworten hast.

Ich an Deiner Stelle würde den Vermieter jetzt einfach nochmal darauf hinweisen und um eine Bestätigung der Erlaubnis zur Katzenhaltung bitten.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ist nachweisbar, dass der Vermieter die Info mit der Katzenhaltung im Vorfeld erhalten hat? Falls ja sehe ich hier in der Zusage eine konkludente Zustimmung zur Katzenhaltung. Falls nein würde ich vor der Unterzeichnung nach einer schriftlichen Zusage zur Katzenhaltung fragen.

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#4
 Von 
Jan1887
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zusage der Wohnung kam schriftlich per Mail mit dem genauen Wortlaut:

vielen Dank für Ihre eingereichten Unterlagen, die wir an die Verwaltung / Eigentümer weitergeleitet haben. Wenn Sie möchten, können Sie die Wohnung gerne anmieten.

Den MV habe ich grade nicht zur Hand so dass ich die genauen Worte der Haustierklausel (jetzt) nicht nennen kann. Dieser sagte aber soviel aus wie: der Haltung von Haustieren bedarf es einer Genehmigung des Vermieters mit Ausnahme von Kleintieren wie Mäuse, Hamster oder Vögel.

Der MV ist von sowohl von uns als auch vom Vermieter unterschrieben. Den Verweis auf die Selbstauskunft für den Fall das die Katzen auffallen würden hatte ich auch als Plan nur bin ich mir unsicher ob es reicht bzw. der Vermieter immer noch auf den Mietvertrag verweisen bzw. bestehen kann.

Danke für die schnelle Antwort!

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#5
 Von 
Jan1887
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort -Laie-,

Ja wir können anhand des Mailverkehrs belegen das der Vermieter vor der Zusage darüber Informiert war.
Teil der Bewerbungsunterlagen für die Wohnung war eine Selbstauskunft in der explizit nach Haustieren gefragt wurde. diese Frage haben wir mit „ja, 2 Katzen" beantwortet.

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#6
 Von 
Jan1887
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 2. November 2022 15:37

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1023 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Jan1887):
...mit Ausnahme von Kleintieren wie Mäuse, Hamster oder Vögel


Soweit ich weiß, zählen Katzen, gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung, als Kleintiere !

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf. Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein.

-- Editiert von User am 2. November 2022 16:07

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Jan1887):
die wir an die Verwaltung / Eigentümer weitergeleitet haben.
Das klingt, als wäre ein Makler involviert. Der hat evtl. eure Selbstauskunft und den Fragebogen und euch geprüft, euch dann zugesagt--- dann war das für den VM ok.
Zitat (von Jan1887):
Der MV ist von sowohl von uns als auch vom Vermieter unterschrieben.
Das klingt gut.
Zitat (von Jan1887):
nur bin ich mir unsicher ob es reicht bzw. der Vermieter immer noch auf den Mietvertrag verweisen bzw. bestehen kann.
Das können wir auch nicht wissen.
Diese Klausel kann auch so verstanden werden, dass man die Genehmigung des Vermieters einholen soll, wenn man als Mieter irgendwann ein größeres Haustier anschaffen will.
Deshalb Wortlaut.

p.s. Wir haben eine ähnliche Haustierklausel im MV, ebenso wie mind. 20 andere Mieter hier. Davon haben etwa 5 einen Hund, sowohl mitgebracht als auch später angeschafft.
d.h. es kommt auch auf den Vermieter an... also auf Genehmigung bzw. jeweilige Vereinbarung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06).
Man sollte auch das relevante lesen:
Zitat:

Katzen sind in der Regel stubenrein und verursachen gar keinen oder zumindest wenig Lärm – fallen sie deswegen unter die erlaubnisfreien Kleintiere? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof mit „jein" beantwortet. Ein generelles Verbot von Katzenhaltung sei zwar unwirksam, allerdings könne sich der Vermieter die Erlaubnis der Katzenhaltung im Mietvertrag vorbehalten, so die obersten Bundesrichter im Urteil vom 20.03.2013 (BGH, Az VIII ZR 168/12).
Und genau das liegt im Fall des TE vor.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Jan1887):
Teil der Bewerbungsunterlagen für die Wohnung war eine Selbstauskunft in der explizit nach Haustieren gefragt wurde. diese Frage haben wir mit „ja, 2 Katzen" beantwortet.
Ich frage mal anders: Hast du einen Nachweis, dass diese Selbstauskunft mit besagtem Inhalt den Vermieter erreicht hat?

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Die Diskussion ist mit kleinen Varianten doch immer die gleiche. Der Vermieter braucht einen nachvollziehbaren und rechtlich haltbaren Grund, um Katzen- oder Hundehaltung zu verweigern. Die Vereinbarung im Mietvertrag ist de facto fast bedeutungslos. Rechtlich ist aus meiner Sicht dadurch nur die Folge, dass der Mieter verpflichtet wird, den Vermieter vor Anschaffung eines solchen Tieres um Erlaubnis zu fragen. Ablehnen darf der Vermieter nur mit gutem Grund. Mit gutem Grund dürfte er die Tiere aber auch ohne solche mietvertragliche Vereinbarung verbieten, sobald er von der Haltung erfährt.

Die Besonderheit hier ist nur, dass in der Selbstauskunft die Katzen bereits aufgeführt sind. Man kann versuchen das bereits als konkludente Zustimmung zur Katzenhaltung zu interpretieren. Für mich wäre das jedoch nicht eindeutig klar.

Rein praktisch könnte der Mieter bei reinen Wohnungskatzen das Risiko aus meiner Sicht durchaus eingehen. Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass der Vermieter ausreichende Gründe für ein Katzenverbot angeben kann. Bei Freiläufern wäre mir persönlich die Sache definitiv zu heiß. Da sollte man noch einmal ein offenes Wort mit den Vermietern sprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Jan1887):
Den MV habe ich grade nicht zur Hand so dass ich die genauen Worte der Haustierklausel (jetzt) nicht nennen kann. Dieser sagte aber soviel aus wie: der Haltung von Haustieren bedarf es einer Genehmigung des Vermieters mit Ausnahme von Kleintieren wie Mäuse, Hamster oder Vögel.

Das steht obligtorisch zu der Klausel der Tierhaltung. In Deinem Fall wußte der VM durch die Selbstauskunft, dass es bereits 2 Katzen gibt,er hat dies mit Unterschrift des MV genehmigt, und alles ist gut. Seht zu, dass es in Bezug auf die Katzen keine Beschwerden gibt, und freut Euch, eine Wohnung gefunden zu haben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Jan1887):
Einige Tage später bekamen wir ohne weitere Rückfragen die Zusage für die Wohnung. Als der Mietvertrag dann bei uns ankam, stand drin das Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt sind.


Ich beziehe mich jetzt mal auf den Titel deines Threads: "Katzenhaltung verboten"...wo liest du das heraus?

Die Genehmigung für eure zwei Katzen habt ihr (zumindest mündlich) bekommen...und ich nehme an, dass es dem Vermieter nur um die Haltung etwaiger zukünftiger Haustiere geht.

Da möchte er halt gerne vorher gefragt werden...das heißt aber ja nicht, dass er es von vorne herein verbietet.

Signatur:

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