Katzenleiter verboten?

8. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
helena40
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Katzenleiter verboten?

Hallo,
ich wohne seit 18 Jahren im Erdgeschoss einer Mietwohnung. Seit ca. 4 Jahren habe ich eine Freigänger-Katze, die vom Balkon hinunter- und hinaufspringt. Letztes Jahr wurde das Haus mit weißer Farbe gestrichen, so dass die Katze die Wand dreckig gemacht hat. Um keinen Ärger mit dem Vermieter zu bekommen, bauten wir eine Katzenleiter, ein Brett, das zwischen der Erde und dem Balkon hingestellt und am Balkongeländer mit einem Faden angebunden wurde. Nichts wurde beschädigt bzw. festgemacht. Man kann sie jederzeit abnehmen. Von der Katze wurde sie perfekt angenommen und die Wand bleibt sauber. Leider entdeckte ich heute im Briefkasten eine Nachricht vom Hausmeister, ich habe 2 Tage Zeit, die Leiter zu entfernen, ansonsten wird sie von der Schreinerei entfernt. Laut Mietvertrag ist es angeblich verboten. Natürlich steht im Mietvertrag nichts davon.
Jetzt meine Frage: Dürfen die es verbieten? Dabei gibt es bei uns in den anderen Häusern dieser Wohngesellschaft ebenfalls Katzenleiter! Was soll ich tun? Danke im Voraus.
Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Ne Frage zur Katzenleiter gab´s erst vor kurzem hier im Forum, stöber doch mal in den älteren Beiträgen!

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Wende Dich an den Vermieter und bitte ihn, Dir die entsprechende Passage im Mietvertrag zu zeigen. Erkläre ihm weiterhin freundlich, dass Du die Katzenleiter aus dem Grund dort angebunden hast, damit die Fassade nicht beschmutzt wird und dass die Katzenleiter jederzeit ohne Spuren zu entfernen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Es geht wohl darum, dass es sich um eine bauliche Veränderung handelt, die genehmigungspflichtig gewesen wäre. Sprich doch mal andere Mieter an, die eine Katzenleiter haben, ob sie ähnliches erlebt haben und ob sie zuvor sich eine Genehmigung geholt haben. Ist dort der gleiche Hausmeister zuständig?

Am besten setzt du dich direkt mit der Wohnungsbaugesellschaft in Verbindung. Ober sticht bekanntlich Unter, soll heißen dass in dem Fall die Kommunikation mit dem Hausmeister wohl wenig bringen wird.

Ich hoffe, die Katzenhaltung ist genehmigt bzw. von vorne herein erlaubt. Dann kann wohl nicht viel passieren - außer dass im Zweifelsfall die Fassade wieder dreckig wird. Aber das ist dann nicht mehr dein Problem :-).

Gruß karamel

P.S. wieso brauchst du im Erdgeschoss eine Katzenleiter? Hochpaterre?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
helena40
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Leider will sich der gute Mann auf keine Diskussionen einlassen. Das Ding muss weg und fertig! Arroganz pur. Sollte es Flecken geben, bekomme ich - laut ihm - ein neues Problem. Ich solle ein Netz bis zum Geländer für die Katze befestigen (horizontal - da kann ich leider nicht auf den Balkon), soll wohl ein Witz sein. Eine Freigänger-Katze nach Jahren einzusperren ist eine Tierquälerei, das habe ich ihm auch gesagt. Interessiert aber keinen. Die Leiter musste ich heute abnehmen. Die Mieter werden bei uns wie letzter Dreck behandelt, der Ton ist unerträglich und macht mir als Frau richtig Angst. Jetzt bin ich dabei, mir eine neue Wohnung zu suchen, denn ich weiß nicht, was als Nächstes kommt. Dennoch will ich kämpfen und mich beim Mieterverein anmelden. Ob das was bringt?
Liebe Grüße
Helena

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich verstehe den Hausmeister nicht. Brett soll weg, aber ein sogenanntes Katzennetz erlaubt er. Das verschandelt eher.
Setze dich doch direkt mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung in Verbindung.
Ich kenne das Problem in einer Eigentumswohnanlage. Dort ist ein Katzennetz laut Eigentümerversammlung nicht erlaubt.
Wie gesagt, gehe direkt zur Hausverwaltung und kläre die Angelegenheit und lass es dir schriftlich geben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Hat der Hausmeister überhaupt das Recht und die Kompetenz über solche Dinge zu entscheiden?
Ich glaube eher nicht.
Ich würde auch wie Eirene sagen, dass du dich direkt an den Eigentümer oder die Verwaltung wendest und das mit denen abklärst.
Trotzdem halte ich das für eine gute Idee, dass du nach einer anderen Wohnung suchst.
Sicher wirst du in einer solchen Wohnanlage auf Dauer nicht glücklich und den Stress muss man sich nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cattr3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es gibt auch Katzewendeltreppen die senkrecht funktionieren, ohne Wandbefestigung.
Vielleicht ist das die Lösung?

bei Interesse - "cattrip".

Grüße

Cattr3

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@cattr3

du gräbst einen uralten Thread wieder aus :)

0x Hilfreiche Antwort

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