Guten Tag,
folgende Situation liegt vor:
Eigentümer A ist verheiratet mit B und besitzt ein Haus. A und B brauchen Geld und verkaufen das Haus an C, die Frau von C heißt D und interessiert sich nicht für den Kauf oder das Haus. A und B bleiben im Haus wohnen und haben einen Sohn E. Angeblich wurde zwischen A und C ein mündlicher Mietvertrag geschlossen, der eine lächerlich niedrige Kaltmiete (<50% der marktüblichen Miete) und keinerlei Nebenkosten beinhaltet.
Nun sterben A und C. Die Witwen B bleibt mit ihrem Sohn E im Haus wohnen und bezahlen weiterhin die lächerliche Miete. B hat keinen Bock mehr auf das Haus und will es verkaufen. Da kommt F ins Spiel.
F will das Haus kaufen. Der mündliche Vertrag, der zwischen A und C geschlossen wurde, hat laut F keine lebenden Zeugen mehr. E besteht auf die niedrige Miete, führt eventuell ein, dass er ein Zeuge des mündlichen Mietvertrags ist.
Generell will F einen Mietvertrag, damit alles geregelt ist. Kann F auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen?
F will auch eine marktübliche Miete.
Was wäre hier das geschickteste Vorgehen?
1. Einen geläufigen Mietvertrag mit der lächerlichen Miete abschließen und 20% alle 3 Jahre steigern bis man auf Marktniveau ist?
2. Einen geläufigen Mietvertrag mit marktüblicher Miete vorschlagen und wenn was streiten (Gericht)?
3. Hat F eventuell kein Anrecht auf einen schriftlichen Mietvertrag, weil ja angeblich ein mündlicher Mietvertrag vorliegt (auch wenn diejenigen, die ihn geschlossen haben, bereits tot sind).
4. Etwas anderes machen, woran bisher noch nicht gedacht wurde?
Kauf eines Hauses mit Bewohner ohne schriftlichen Mietvertrag
16. Juni 2020
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Frage vom 16. Juni 2020 | 09:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf eines Hauses mit Bewohner ohne schriftlichen Mietvertrag
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#1
Antwort vom 16. Juni 2020 | 09:45
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Warum sollte der jetzige Mieter einen schriftlichen Mietvertrag abschließen ?
Er hat einen äußerst mieterfreundlichen, mündlichen Mietvertrag......
#2
Antwort vom 16. Juni 2020 | 09:59
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatDer mündliche Vertrag, der zwischen A und C geschlossen wurde, hat laut F keine lebenden Zeugen mehr. :
Ist ja auch nicht nötig.
Der Mieter wohnt da seit ... und zahlt Miete.
Das reicht als Nachweis für einen Mietvertrag.
ZitatKann F auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen? :
Nein. Er kann beim Mieter bestenfalls bitte-bitte machen.
Wenn der Mieter ablehnt wars das.
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#3
Antwort vom 16. Juni 2020 | 10:18
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Zitat4. Etwas anderes machen, woran bisher noch nicht gedacht wurde? :
Vom Hauskauf Abstand nehmen..... Das riecht förmlich nach einem langwierigen Rechtsstreit....
Oder Mieter mittels einer "Ablösesumme" zum Auszug bewegen um dann entsprechend teurer zu vermieten ?
#4
Antwort vom 16. Juni 2020 | 11:02
Von
Status: Weiser (16541 Beiträge, 9307x hilfreich)
Aber auch bei einem mündlichen Mietvertrag könnte F die Miete (natürlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens) kontinuierlich erhöhen.
Ansonsten ist die Position von F ziemlich bescheiden. Kein Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag oder ähnliches.
#5
Antwort vom 16. Juni 2020 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatGenerell will F einen Mietvertrag, damit alles geregelt ist. :
Den hat er ja schon - die Regeln stehen im BGB.
ZitatKann F auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen? :
Klar. Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das bestehen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatF will auch eine marktübliche Miete. :
Die jetzige Miete kann er entsprechend den gesezlichen Regelungen erhöhen.
ZitatF will das Haus kaufen. :
Wenn der Preis stimmt ... das wäre dann Marktwert - Mieverlust = Kaufpreis.
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