Kauf von Wohnung mit bestehendem mündlichen Mietvertrag

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Backpacker
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Kauf von Wohnung mit bestehendem mündlichen Mietvertrag

Hallo zusammen, ich habe etwas kniffligeres :-)

Habe vor eine günstige ETW zu kaufen. Die Wohnanlage und die Hintergrunde dort kenne ich genau, da ich dort bereits eine ETW besitze. Im Nachbargebäude ist ein Hotel. Der Besitzer der Wohnung hat mit der dortigen Pächterin die Weiternutzung vom vorherigen Pächter ( mit diesem gab es einen Vertrag) abgesprochen bzw. die Kontonr benannt.

Somit liegt derzeit ein mündlicher Mietvertrag vor, der möglich ist und sich auf die Regelungen des BGB bezieht. Da die Hotelpächterin die Wohnung weitervermietet vermute ich dass der Mietvertrag als gewerblich anzusehen ist. Gut möglich, dass die Weitervermietung gar nicht über die Bücher läuft.

Wenn ich diese Wohnung nun erwerbe muss ich den bestehenden Mietvertrag übernehmen. Da dieser jedoch nur mündlich bestand frage ich mich, ob ich nun auf einen schriftlichen bestehen kann. Oder darf ich nicht mehr absprechen wie die neuen Bankverbindung?

Generell möchte ich die Wohnung selbst renovieren und ( zu besseren Konditionen ) vermieten.
Somit wäre ich an einer Beendigung des mündlichen Mietvertrags interessiert.

Da die Hotelpächterin die Wohnung ja nicht privat sondern zur gewerblichen Untervermietung nutzt vermute ich, dass auch andere Regeln hinsichtlich einer Kündigung ( zB wegen Eigenbedarf) gelten.

Freue mich über hilfreiche Beträge zu diesem etwas ungewöhnlichen Problem

Vg Backpacker

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zum Thema der Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Wohnraummiete bei gewerblicher Weitervermietung siehe z.B. hier:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gewerbliche-weitervermietung-welches-recht-gilt_idesk_PI17574_HI2656963.html

Grundsätzlich bleibt der (auch mündlich) geschlossene Mietvertrag weiter gültig, d.h. Du kannst dem Mieter keinen schriftlichen Vertrag aufdrängen. Sind die Bestimmungen über die Wohnraummiete nicht anwendbar, kannst Du versuchen das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.

Zwei Dinge:

1.
Ob und ggf. welche besonderen Nebenabreden (z.B. im Hinblick auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen) getroffen wurden, sollte Dir der Vorbesitzer erläutern und ggf. vor dem Kauf schriftlich darlegen, so daß Du beim Versuch der ordentlichen Kündigung keine Überraschung erlebst (Mieter: "Wir hatten doch eine 10-jährige Laufzeit vereinbart?" - Alteigentümer: "Ach ja stimmt").

2.
Du solltest den Vertrag mit dem früheren Hotelpächter besorgen und dessen Bedingungen kennen, möglicherweise wird sich der neue Pächter darauf berufen diesen übernommen zu haben.



-- Editiert von Osmos am 21.02.2017 15:38

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Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
Backpacker
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vertrag mit dem früheren Hotelpächter liegt mir vor: Es ist dessen Name und nicht die Hotel GmbH benannt. Er war unbefristet mit Beginn 1.3.05 ( Standardvertragsformblatt von Fa Sigel) Kündigungsfrist verlängert sich nach 5 und 8 Jahren je um 3 Monate. Zirka vor 6 Jahren hat der Pächterwechsel stattgefunden

Ich werde mir vom Verkäufer folgendes schriftlich bestätigen lassen:
- dass der alte Mietvertrag mit dem vorherigen Pächter beendet wurde ( kenne den Vorpächter persönlich, den kann ich auch anrufen)
- Datum des mündlichen Abschlusse des Vertrags
- Vertragsdauer unbestimmt?
- wurde Bezug auf Vertrag des vorherigen Pächters genommen?
- wurde Untervermietung genehmigt ?
- wurde später bei einem Wechsel der Untervermietung wiederum beim Eigentümer nachgefragt ? ( laut Standardvertrag ist die Untervermeitung zustimmungspflichtig)
- Zustand der Wohnung bzw. mitvermieteter Gegenstände ( Einbaukücke, Schrank, Bett ?)

Selbst bei Bezugnahme auf den alten Vertrag kam eine Neuer mit neuem Start zustande, Ist das richtig? Wäre wichtig wegen der sich verlängernden Kündigungsfrist.

@Osmos: Danke übrigens schon mal für die erste hilfreiche Antwort

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