Kaufvertrag oder Übergabe einer Küche gegen Kautio

15. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Timmyvoneit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag oder Übergabe einer Küche gegen Kautio

Bei der Anmietung der Wohnung war die Mitmietung der Küche Mietvoraussetzung. das heißt, der Mieter hätte die Wg. nicht erhalten, wenn er für die gebrauchte(aber gut erhaltene und mit guten Geräten ausgestattete) Küche nicht mit übernommen hätte.
Dafür wurde eine Summe/Kaution in Höhe von 1.000,-€ verlangt. ein separter Kaufvertrag besteht nicht. Die Hausverwaltung behauptet aber, die Küche wäre verkauft worden...es steht Aussage gegen Aussage.

Es war zweifelsfrei, dass diese 1.000,-€ bei Auszug zurückgegeben werden! Auch bei den mehrfach geführten Gesprächen in der Kündigungsphase hat ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, diese Tatsache immer wieder bestätigt.

Da die Küche ordnungsgemäß zurückgegeben wurde, verlangt der Mieter natürlich zu Recht seine Kaution zurück. ( Küche wurde in dem Zustand zurückgegeben, wie sie übernommen wurde!)
Der Vermieter will nach nur einem Jahr Nutzung (Mieter ist Jungeselle und hat die Küche kaum genutzt) nur 650,- € zurückzahlen. er begründet mit Abnutzung und das der Nachmieter nur 650,-€ dafür zahlen will. ist das nicht Wucher? Was geht uns der Preis des Nachmieters an? Wir haben 1.000€hinterlegt und genau die möchten wir zurück! geht das?
nach Auszug und ÜbergabeProtokoll "alles ok." verlangt nun der Vermieter die 650,-€ schriftlich anzunehmen oder Die Küche „sofort“ zu entfernen oder sie wird durch Sie als Hausverwaltung entsorgt gegen Kostenübernahme durch den Mieter

Unser Kompromisvorschlag: für die in der Küche vorhandenen Dinge Waschmaschine 100,-€, für die Mikrowelle 30,-€ und für den Geschirrspüler auch 100,-€ gegen Übergabe zu zahlen. wurde ignoriert.(das wäre Betrag von 650,-€wieder akzeptierbar)

Weiterhin waren in der Wohnung Möbel vorhanden (Sofa,1 Sessel, ein Küchentisch mit Stühlen, ein Couchtisch, ein riesiger Fernseher) die ausdrücklich geschenkt wurden. (Der Verkaufswert lag für die Hausverwaltung sicherlich unter dem Entsorgungsaufwand)
Folgender Text blieb vom Vermieter völlig unbeantwortet:
"Küchentisch und Stühle mussten wir aus Platzgründen weiterreichen, das Sofa, der Sessel und der Fernseher (Achtung, man braucht 6! Träger zum transportieren und er ist 1,40m(?) hoch) und der Tisch stehen in der neuen Wohnung…benötigen sie diese zurück? Eventuell irgendwie im Tausch? Ist durchaus möglich; bitte reden Sie mit uns!
Ich bitte Sie sehr herzlich, unsere Überlegungen und Gegenangebote (auch unter dem Aspekt der gezahlten höheren Miete wie sonst im Haus vergleichbar üblich) sehr wohlwollend zu prüfen"

Folgende Antwort haben wir erhalten:

ich möchte hier nicht mehr näher in Einzelheiten.
Fakt ist jedenfalls, daß die Möbel und insbesondere die Küche verkauft wurden. das steht wörtlich im Mietvertrag. Somit ist die Küche ihr Eigentum Ihre Argumentation die Küche wäre quasi als Kaution zu verzinsen ist ebenso lächerlich wie die verschiedenen Mietehöhen im Haus. Hierzu fehlt Ihnen das Hintergrundwissen. (ich kann sehr wohl Mietunterschiede von mehr als 20%beweisen)

Ich stelle - wie mit ihm persönlich bei der Abnahme besprochen - anheim die Küche an die Nachmieter zu verkaufen, di max. 650,00 geboten haben. Andernfalls muß die Küche ausgebaut werden und zwar bis spätestens 23.12.09.
Übrigens haben wir noch festgestellt, daß eine Zimmertür beschädigt wurde so daß diese komplett erneuert werden muß.
desweiteren wurden keinerlei Schönheitsreparaturen getätigt.
Wir sehen von weiteren streit ab, wenn ISie bis spätestens Ende dieser Woche schriftlich ihr Einverständnis zum verkauf der Wohnung gibt.
.
(Er meint wohl Küche...)
Ach ja Schönheitsreparaturen ....Wohnung wurde unrenoviert übernommen...mit Dübellöchern und Fehlstellen in der Tapete. nach 12,5 Monaten Mietdauer wurde die Wohnung übergeben wie übernommen(es ist nicht 1 Loch mehr geworden!!)
Da ist doch keinesfalls zu renovieren oder?
Die Tür ist beim Möbeltransport beim Umzug demoliert worden...die werden wir ersetzen....allerdings wurde der fehler bei Abnahme nicht bemerkt...ist das eigentlich "pech des Hausverwalters"? Eigentlich hat er ja seine Arbeit nicht richtig gemacht. Ebenso wurde bei Wohnungsübernahme keine Schönheitsreparaturen angemahnt!

herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe bei der Rechtsfindung!

MFG Timmyvoneit




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
und insbesondere die Küche verkauft wurden. das steht wörtlich im Mietvertrag.


Ist dem nun so oder nicht ?



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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