Guten Tag,
ich würde mich sehr über die rechtliche Einschätzung unseres Falles freuen.
Am 27.12.2016 haben wir unswere Wohnung übergeben, das Mietverhältnis war zum 31.12,2016 gekündigt.
Bis heute haben wir weder Kaution zurückerhalten, noch einen Nebenkostenabrechnung bekommen. Der Vermieter hat auch nicht darauf hingewiesen, dass konkrete Kosten entstanden wären. Bislang hat er keinerlei Kommentare zur Kaution gegeben.
Im Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen.
Müssen wir hier wirklich weiter auf die Kaution warten?
Danke
Grüße
Kaution, Nebenkostenabrechnung
10. August 2017
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Frage vom 10. August 2017 | 13:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution, Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 10. August 2017 | 14:02
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2382x hilfreich)
Zitatnoch einen Nebenkostenabrechnung bekommen :
Dafür hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12-2017.
#2
Antwort vom 10. August 2017 | 14:09
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatDer Vermieter hat auch nicht darauf hingewiesen, dass konkrete Kosten entstanden wären. :
Der Zug ist am 30.06. abgefahren. Bis dahin hätte er noch verdeckte Mängel geltend machen müssen.
Zu diesem Datum hätte der Vermieter aber auch zumindest über die Kaution abrechnen müssen. Heißt erklären warum er welchen Teil noch einbehält, z. B. für eine evtl. Nachzahlung aus der noch nicht fälligen NK-Abrechnung, und den Rest hätte er ersatten müssen.
Wo ist das Problem den Vermieter mal anzuschreiben und an die Kaution zu erinnern?
Für die NK-Abrechnung hat er, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, noch bis ende Dezember 2017 Zeit.
ZitatIm Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen. :
Wurdet Ihr mit Fristsetzung aufgefordert diese zu beheben?
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#3
Antwort vom 10. August 2017 | 14:42
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 640x hilfreich)
Wann begann das Mietverhältnis und wurde in der Vergangenheit schonmal eine Nebenkostenabrechnung gemacht?
#4
Antwort vom 10. August 2017 | 14:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:ZitatDer Vermieter hat auch nicht darauf hingewiesen, dass konkrete Kosten entstanden wären. :
ZitatIm Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen. :
Wurdet Ihr mit Fristsetzung aufgefordert diese zu beheben?
Hallo, nein wir haben keinerlei Aufforderung zur Behebung der Schäden erhalten.
Das Mietverhältnis begann Ende 2012. In der Vergangenheit haben wir die Nebenkostenabrechnung meist im Juni erhalten.
#5
Antwort vom 10. August 2017 | 15:18
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 640x hilfreich)
ZitatIn der Vergangenheit haben wir die Nebenkostenabrechnung meist im Juni erhalten. :
Waren das in der Regel Guthaben oder Nachzahlungen? der VM darf nur dann Teile der Kaution für die NKAbrechnung einbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Ansonsten VM schriftlich auffordern bis zum ... (31.08.?) über die Kaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen.
#6
Antwort vom 11. August 2017 | 14:45
Von
Status: Gelehrter (10112 Beiträge, 4528x hilfreich)
Stimme ich zu. Da der Vermieter offenbar bisher gar nicht reagiert, sollte das ganze wenn möglich nachweisbar geschehen. Das heisst mindestens per Einwurfeinschreiben. Optimalerweise sollte ein Zeuge den Brief lesen, eintüten und zur Post bringen. Alternativ kann der Zeuge auch das Ding selber im Briefkasten des Vermieters versenken. Es sollte halt nur Inhalt und Zugang des Schreibens nachweisbar sein.ZitatAnsonsten VM schriftlich auffordern bis zum ... (31.08.?) über die Kaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen. :
Über mögliche Schäden, Verjährung, Beseitigungsaufforderung und sowas kann man diskutieren, wenn die Antwort des Vermieters da ist. Vielleicht hatte er ja auch einfach nicht die neue Adresse seines Ex-Mieters.
#7
Antwort vom 11. August 2017 | 14:58
Von
Status: Gelehrter (11101 Beiträge, 4281x hilfreich)
ZitatVielleicht hatte er ja auch einfach nicht die neue Adresse seines Ex-Mieters. :
Naja,wenn er hätte wollen, dann hätte er zumindest Teile der Kaution erstatten können.
Die Kontonummer seiner Mieter sollte er wohl haben, die Miete wird ja kaum Bar eingezahlt worden sein.
#8
Antwort vom 11. August 2017 | 19:32
Von
Status: Schüler (479 Beiträge, 64x hilfreich)
Zitat:ZitatVielleicht hatte er ja auch einfach nicht die neue Adresse seines Ex-Mieters. :
Naja,wenn er hätte wollen, dann hätte er zumindest Teile der Kaution erstatten können.
Die Kontonummer seiner Mieter sollte er wohl haben, die Miete wird ja kaum Bar eingezahlt worden sein.
Genau das wird wegen SEPA nicht möglich sein. Vermieter ist angehalten bei jeder neuen Rechnungslegung (BKA-Abrechnung ist eine Rechnung) die Bankverbindung sich erneut mitteilen zu lassen. Wenn die Abrechnung ordnungsgemäß versand wurde und Retour gegangen, da der Mieter die Verzugsadresse nicht bekannt gab oder diese vermieterseits nicht eingepflegt wurde, dann muss die Adresse ermittelt werden - je nachdem wer schuld hat - entstehen Kosten zu deren Lasten.
Die Abrechnung wird sodann erneut versendet oder eben darauf gewartet, dass der Mieter von sich aus sich meldet - dafür gilt dann di Verjährungssfrist gem. BGB. Vermieter ist seiner Abrechnungspflicht nachgekommen. Der Mieter muss seiner Meldepflicht ggf. nachkommen, bei Nachfroderung wird kurz vor Verjährungsfrist die Adresse kostenpflichtig ermittelt und Forderung aufgefrischt. Die Frist läuft sodann von neuen an. Die Hemmung der Frist tritt ein. Verjährung wird ausgebremst.
#9
Antwort vom 11. August 2017 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (124069 Beiträge, 40318x hilfreich)
ZitatVermieter ist seiner Abrechnungspflicht nachgekommen. :
Nö, ist er eben nicht.
Zustellung der Rechnung gehört nämlich auch zur "Abrechnungspflicht". Und wenn er die Adresse nicht ordentlich eingepflgt hat ...
Zitatbei Nachfroderung wird kurz vor Verjährungsfrist die Adresse kostenpflichtig ermittelt :
Wenn der Vermieter dämlich ist, ja dann macht er das erst kurz vor der Verjähruingsfrist.
Profis machen das schnellstmöglich und nicht erst auf den letzen Drücker ...
Zitatund Forderung aufgefrischt. :
Oh, interessant.
Wie frischt man denn eine Forderung auf?
ZitatDie Frist läuft sodann von neuen an. Die Hemmung der Frist tritt ein. Verjährung wird ausgebremst. :
Da man damit beruflich zu tun hat, kann man das ja sicherlich kompetent erklären wie das unter Hindetgrund der deutschen Gesetze funktioniert?
#10
Antwort vom 12. August 2017 | 10:27
Von
Status: Gelehrter (10112 Beiträge, 4528x hilfreich)
So langsam nervt es echt. Auf jeden Post von mina37 kommen 2-3 Folgeposts, die den Schwachsinn von mina versuchen gerade zu rücken.
@Teilnehmer: Bitte einfach die Posts von mina ignorieren. Das dürfte die übereinstimmende Meinung der allermeisten Antworter hier sein.
#11
Antwort vom 12. August 2017 | 10:31
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3211x hilfreich)
ZitatOh, interessant. :
Wie frischt man denn eine Forderung auf?
Das muss ich auch unbedingt wissen ... UNBEDINGT!
ZitatDie Frist läuft sodann von neuen an. Die Hemmung der Frist tritt ein. Verjährung wird ausgebremst. :
Echt jetzt? Wie legen SIe die hier gültigen Gesetze flach?
ZitatAnsonsten VM schriftlich auffordern bis zum ... (31.08.?) über die Kaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen. :
Genau so mit der Ergänzung: Mit Zugangsnachweis (Einwurf-Einschreiben zB)
-- Editiert von AltesHaus am 12.08.2017 10:32
#12
Antwort vom 12. August 2017 | 13:05
Von
Status: Schüler (479 Beiträge, 64x hilfreich)
Der Mieter hat seine Verzugsadresse mitzuteilen. PUNKT. Tut er das nicht, muss er mit Konsequenzen leben.
Ansonsten habe ich gerade drei Angreifer wegen persönlicher Beleidigungen gemeldet und verlasse den Forum.
Sollen doch die Trolle hier weiterhin sich austrollen.
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