Kaution - An wen muss die Kaution gezahlt werden?

21. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Misodil
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - An wen muss die Kaution gezahlt werden?

Hallo ans Forum :-)

Ich habe eine Frage bezüglich der Mietkaution.

Mein S-Vater ist Vermieter, hat ständig Ärger mit seinen Mietern und eigentlich von nix eine Ahnung, gerade auch wenn es um rechtliche Fragen geht. Mittlerweile kümmern sich sein Sohn und ich um die rechtlichen Belange und haben jetzt einen ganz speziellen Fall.

Ein junges Paar ist eingezogen, verheiratet. Die Kaution wurde damals Bar gezahlt, der Vermieter stellte eine Quittung auf die beiden aus. Der Mietvertrag läuft jedoch nur auf ihn, die Mietzahlungen kommen von der Arge.

Jetzt haben sich die beiden getrennt, die Scheidung läuft und der junge Mann zieht zum 1. November aus. Die Eltern der Frau (die schon vor längerem ausgezogen ist) stehen nun laufend beim Vermieter vor der Tür, rufen die Polizei und wollen die Möbel, die sie angeblich bezahlt haben aus der Wohnung abholen.

Meine Fragen:

1. Können wir unterbinden, dass da laufend die Polizei gerufen wird, schließlich ist uns Mietshaus ein Mehrfamilienhaus. Müssen die das nicht intern klären, es geht schließlich nur um Möbel.

2. An wen muss die Kaution gezahlt werden? Arge kommt ja nicht in Frage, die bezahlt nur die Miete. Eigentlich wäre es doch der, der im Mietvertrag steht, oder? Oder an beide, weil an Sie quittiert wurde?

3. Muss Kautionsgeld immer angelegt werden, also auf ein Sparbuch? Haben die Mieter da Anrecht drauf? Angeblich wollten sie das nicht....

Vielen Dank schon mal für Antworten und Grüße aus dem Saarland.

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-- Editiert Misodil am 21.07.2012 16:13

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Wenn die Polizei dauernd missbraucht wird, wird diese das dann schon unterbinden wenn es ihr zuviel wird.

Der Vermieter hat nichts mit den Möbeln in der Wohnung zu schaffen. Er darf den Eltern weder Zutritt verschaffen noch ihnen fremdes Eigentum aushändigen.

Wenn die Eltern der Mieterin ihn andauern belästigen, kann man sich per Abmahnung/Unterlassungsklage dagegen wehren.

Die Eltern haben sicherlich auch keinerlei Nachweise für den behaupteten Eigentumsanspruch?



Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen, Zinsen stehen dem Mieter zu.
Zwar kann eine andere Anlageform vereinbart werden, dies müsste im Streitfalle aber bewiesen werden.
Siehe § 551 BGB .





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

So wie Harry sagt. Ein Sparbuch ist nicht nötig. Ein normales Kautionskonto reicht auch.

Die Kaution kriegt der Mieter, also der, der im Vertrag steht. Wie der sich dann mit seiner Ex einigt muß euch nicht kümmern. Vergeßt aber nicht, sofern noch Nebenkostenabrechnung ausstehen und mit eine Nachzahlung zu rechnen ist, einen Teileinbehalt vorzunehmen.

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