Kaution - Beendigung Mietverhältnis

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Angelikaxyz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - Beendigung Mietverhältnis

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit dem Vermieter wegen Kautionsrückzahlung: Mit meinem Nachmieter habe ich vereinbart, dass ich meinen Laminatboden in der Wohnung lasse und dafür nichts streichen muss. Der Vermieter war dabei und einverstanden. Am Tag meines Umzuges teilte mir der Vermieter mit, der Nachmieter sei abgesprungen und ich könne nun die Kaution nicht zurück bekommen, weil die Wohnung nicht gestrichen sei und es sei schwer, einen Nachmieter zu fínden, da die Wände tieffarbig gestrichen sind. Tatsächlich ist nun aber jemand in die Wohnung eingezogen, mit den bunten Wänden und meinem Laminat. Das hat der Vermieter mir verschwiegen, ich habe es aber herausgefunden.

Kann der Vermieter jetzt trotzdem die Kaution behalten? Er äußert sich nicht mehr dazu, also macht keine Aussage, ob ich die Kaution bekomme oder teilweise oder gar nicht. Er habe ja ein halbes Jahr Zeit, sich das zu überlegen, da er so lange die Kautuion behalten darf.

Danke für Eure Meinungen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Kautionsrückzahlung durch Vermieter

Mit Beendigung des Mietverhältnissen ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen.

Diesbezüglich wird ihm jedoch eine Überlegungsfrist zugebilligt, innerhalb derer er prüfen kann, ob ihm gegen dem Mieter aus dem beendeten Mietverhältnis Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache o.ä. zustehen.Solche können beispielsweise durch die Beschädigung des Mietobjektes durch den Mieter begründet sein. Wie lange diese Überlegungsfrist tatsächlich andauern kann, innerhalb derer der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen wird seitens der Gerichte unterschiedlich beantwortet. In der Regel wird dem Vermieter aber eine 6-monatige Überlegungsfrist zugebilligt. Achtung:Zahlt der Vermieter die Kaution vorbehaltlos nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurück, so erlöschen damit auch Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter. Hat der Vermieter zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch keine Nebenkostenabrechnung bezüglich dieses beendeten Mietverhältnisses erstellt, wozu er grundsätzlich vor Ablauf des üblichen Abrechnungszeitraums auch nicht verpflichtet ist, so hat er die Möglichkeit, einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten zurückzubehalten. Insoweit wird aber davon ausgegangen, dass die Nebenkostenabrechnung und damit auch die Zurückbehaltung eines Teiles der Kaution spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes möglich ist. Während eines laufenden Mietverhältnisses hat der Vermieter die Möglichkeit, sich bezüglich aller offenen Forderungen gegenüber dem Mieter aus der Kaution zu bedienen. Er hat sodann gegenüber dem Mieter den weiteren Anspruch, dass dieser die Kaution bis zur Höhe der vertraglichen Vereinbarung wieder auffüllt.Diesen Anspruch seitens des Vermieters, die Kaution bis zur Höhe der vertraglichen Vereinbarung von Seiten des Mieters wieder aufzufüllen, steht ihm auch noch während der 6-monatigen Überlegungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses zu.

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#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 165x hilfreich)

Hast Du ihm mal gesagt, Du wolltest das Laminat jetzt wohl doch rausnehmen ?

;o)

Ich mein... soweit ich weiß, bekommt man als Vermieter mehr Geld für eine Wohnung, in der Laminatboden liegt...


P.



-- Editiert von Pumalein am 15.12.2004 15:00:10

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