Kaution - Darf Vermieter die Kaution 3 bis maximal 6 Monate zurückzubehalten

8. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Faye83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - Darf Vermieter die Kaution 3 bis maximal 6 Monate zurückzubehalten

hallo,

meine beste Freundin und ich haben von September 07 bis März 08 gemeinsam in einer WG gewohnt. Die Auszahlung der Kaution ist bis jetzt nicht erfolgt, da es von Seiten der Verwaltung heißt, das die Jahresendabrechnung für 2008 noch nicht erfolgt ist. Nach einigen Recherchen im I.net habe ich noch immer keine genauen Angaben, ob dies nun rechtens ist oder nicht. In einigen Beiträgen heißt es, das der Vermieter nur dann das Recht hat, die Kaution einzubehalten, wenn man als Mieter bei der letzten Nebenkostenabrechnung noch drauf zahlen mußte..was bei uns aber nicht der Fall war.
Desweiteren heißt es, das der Vermieter das Recht hat die Kaution 3 bis maximal 6 Monate zurückzubehalten (bei uns ist es jetzt schon über ein Jahr), allerdings gibt es ja wieder Einzelfälle (aber was genau zählt unter Einzelfall?).

ich bin dankbar über jeden Rat, den ihr für mich habt.

Liebe Grüße

die Faye

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

1. Normal ist bis zu 6 Monate Zurückhalten der Kaution, danach kannn die Kaution ausgezahlt werden mit einem Abschlag auf die zu erwartende Nachzahlung.

Beispiel Kaution € 1.500,00 abzgl voraussichtliche Nachzahlung € 200,00 = 1300,00.

2. Wenn das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist ist die Abrechnung 2008 erst spätestens 31.12.2009 fällig. Insofern ist die Abrechnung 2008 wahrscheinlich noch nicht fällig ?

Dennoch sollte wie oben beschrieben der Grossteil der Kaution längst fällig sein !

Ich würde die Hausverwaltung um Stellungnahme bitten !

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich würde die Hausverwaltung um Stellungnahme bitten !


Das dürfte bei einer Immobilienverwaltung kaum erfolgreich sein. Ich würde eher die Immobilienverwaltung unter Fristsetzung auffordern, die Kaution auszuzahlen. Gleichzeitig würde ich androhen, dass unmittelbar nach erfolglosem Vertreichen der Frist Klage eingereicht werden wird.

Wenn dann nichts kommt, würde ich mir dann auch in der Tat einen Anwalt suchen.




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