Kaution - Die Kaution musste ja verzinst werden, wie hoch muss dies mindesten sein?

18. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
pebbles71
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - Die Kaution musste ja verzinst werden, wie hoch muss dies mindesten sein?

Hallo!

Hier mal wieder das leidige Thema Kaution.

Also: Mein Exvermieter hat uns (das ganze Haus) am 22.12.07 mitgeteilt, da er das Haus zum 01.12.07 verkauft hat und uns den neuen Vermieter nebst Kontonummer und Hausverwaltung mitgeteilt. In diesem Schreiben wurden wir aufgefordert, eine Unterschrift zu Leisten, damit Er die Kaution an den neuen Eigentümer übergeben darf und keine weiteren Ansprüche an Ihm gestellen werde kann. Dies habe ich nicht unterschrieben, sondern habe dies per E-Mail wiedersprochen, da ich mittlerweile eine neue Wohnung gefunden hatt, im Begriff war auszuziehen und ich bereits schlechte Erfahrung mit der eingesetzten Hausverwaltung gemacht hatte.
Ich bin zum 01.05.08 aus dieser Wohnung ausgezogen. Habe Fristgerecht bei der Hausverwaltung gekündigt. Diese Kündigung wurde auch bestätigt. Die Abnahme der Wohnung wurde von dem zuständigen Hausbetreuer protokoliert und da ich einen Nachmieter hatte der die Wohnung so übernohmen hat wie sie war. Gibt es hier keine Beanstandung.
Nun, habe ich dennoch Schwierigkeiten meine Kaution zu bekommen.
Mein Exvermieter ist nicht bereit auf meine Anfragen (bereits 2 E-Mails formlos),wo meine Kaution nun ist zu reagieren und die Hausvewaltung verweißt auf den Exvermieter. Ich wohnte 16 Jahr in dieser Wohnung und habe eine Kaution in Höhe 1.160,-DM gezahlt.

Nun meine Fragen:

An wen muß ich mich nun wenden, damit ich meine Kation zurückerhalte?

Welche Frist muß eingehalten werden? Sprich wann kann ich mit meiner Kaution rechnen?

Die Kation mußte ja verzinst werden, wie hoch muß dies mindesten sein?

Hat jemand Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen?

Dankeschön

pebbles71

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#2
 Von 
pebbles71
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

an scalar12

was heiß hier: Damit hast du dir die Probleme selber eingebrockt. Wenn er die Kaution nicht an den Nachvermieter weitergegeben hat, hat er keinen Grund die Kaution länger bei sich zu behalten! Eine Nebenkostenabrechnung findet schließlich nicht mehr über Ihn statt. Das Haus hat er Verkauft. Eventuell hat er sich ja dennoch über meine Bitte hinweggesetzt und das Geld doch übergeben und die Hausvewaltung (mir ist diese in schlechter Erinnerung) weiß nicht wo das Geld ist. Also ist es völlig unklar wo mein Geld ist!
Es kann sein daß er sich denkt, ich habe alles übergeben und möchte mich nicht mehr mit den Exmietern auseinander setzen.
Deine Antwort ist wenig hilfreich.

pebbles71

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#3
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#4
 Von 
Morthingale
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Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

hat er keinen Grund die Kaution länger bei sich zu behalten! Eine Nebenkostenabrechnung findet schließlich nicht mehr über Ihn statt.

Pebbles wollte schlau sein.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#6
 Von 
pebbles71
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, SIE wollte die Kaution nicht schon im Dezember bekommen!

Ich bin vor meiner Kündigung mit der Hausverwaltung in Kontakt getreten, da ich ausziehen wollte und ein Bekannter meine Wohnung übernehmen wollte. Wir wollten beides gemeinsam abwickeln. Ich wollte dies klären und immer wieder hat man mich an jemand anderen verwiesen. Der Sachbearbeiter an den Hausbetreuer der Hausbetreuer an den Sachbearbeiter. Mal abgesehen wie oft ich überhaupt anrufen mußte befor ich überhaupt jemanden an das Telefon bekommen hatte. Bis ich dann die Nase voll hatte und einfach nur gekündigt habe. Nach meiner Kündigung bekamm ich ein Schreiben, ob ich eventuell ein Nachmieter hätte, dann könnte man alles zusammen abwickeln und es müsste dann keiner separat rauskommen. Ich dachte nur die haben ein Knall!
Übrigens, der Nachmieter ist jemand der auch in dem Haus eine Wohnung bewohnte. er wollte aus privaten Gründen sich verkleinern.

Dann hat unser ganzes Haus eine Mahnung für die Dezember Mieter erhalten. (die wurde ja noch an den alten Vermieter überwiesen, da das Haus rückwickend verkauft wurde. Nach einem Schreiben vom Exvermieter an die Hausverwaltung, dieses hat er uns in Kopie gegeben gab es ein Entschuldigungsschreiben sie hätten doch die Mieter.
2 Wochen später 2. Mahnung. Alles vom gleichen Sachbearbeiter....
Wir sollen ein Nachweis für die Zahlung der Dezember Miete senden!?

Also versteht Ihr jetzt warum ich nicht wollte, daß die Kaution an solch ein Laden übergeben werden sollte?

Ich will mal festhalten! Eine Kation gehört doch wohl dem Mieter nicht dem Vermieter. Dies ist nur eine Absicherung für den Vermieter, das die Miete regelmässig gezahlt wird, bei Auszug Schäden beseitig und Schönheitsreparaturen erledig werden. Oder sehe ich das nicht richtig?

Alles ist erledigt und mit welcher Begründung soll dann noch die Kation behalten werden? Schließlich ist die Kation auch beim Tag des Einzugs fällig. Warum nicht auch beim Auszug bzw. Übergabe der Wohnung?

Kann mir jemand die Fragen beantworten die ich in meinem ersten Eintrag gemacht habe?
Wer hat auch so ein ähnliche Problem gehabt und wie ist es ausgegangen?
Dankeschön

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#8
 Von 
pebbles71
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nebenkosten! Darauf habe ich nur gewartet. Also in den letzten Jahren habe ich eine Rückzahlung ( die Abrechnung wurde uns immer im Februar zur Verfügung gestellt)erhalten. Des Weiteren haben ich auch in meinem Küdigungschreiben gebeten mir diese Nebekostenabrechnung schnellsmögliche auszuhändigen. Antwort, diese wir immer erst im Herbst so Oktober möglich sein. Das heißt also. Die Abrechnung für 2007 bekommen wir erst im Oktober 08.
Alle Unterlagen/Rechnungen wurde bereits vom Exvermieter im Januar 07 übergeben, Wasser, Müllabfurh, Rechnungen für Wartungsarbeiten usw.)
Die für 08 erst im Oktober 09.
Also länge wie die von Dir angegebene Frist von 6 Monaten. Ergo, obwohl alle Rechnungen (Müllabfuhr, Stadtwerke ect)der Hausverwaltung für 07 vorliegen, erstellen Sie erst die Nebenkostenabrechnung 9 Monate später. Was soll das?

Ausserdem, habe ich so gelesen, daß nur nur ein Teil von der Kation für die Nebenkostenabrechnung einbehalten werden darf. Und zwar ungefähr die Höhe über die zu erwahrtenen Nachzahlung.
Ach, hatte ich schon erwähnt, daß ich bisher immer eine Rückerstattung hatte?

Meine Fragen ist immer noch nicht beantwortet.
Wer muß mir das nun die Kation auszahlen? Mein Exvermieter oder der neue Vemieter?
Wie hoch kann die Verziehnsung sein?

Scalar12: Bitte nicht mehr antworten, wenn Du kein Bock hast Hilfreich zusein! danke



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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo pebbles,

dein Exvermieter muss die Kaution ausbezahlen, aber auch er hat 6 Monate Zeit dafür.

Als Verzinsung ist der Zins eines Standart-Sparbuches anzusetzen, imho ~2% p.a.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo hanibal,

wieso nicht vorliegend.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo hanibal,

quote:
Der ehemalige Vermieter, welcher weiterhin in Besitz der Kaution ist, hat gar nichts mehr mit dieser Abrechnung zu tun und deshalb auch keine dahingehenden Zurückbehaltungsrechte.

woher weisst du das ?
Der neue Eigentümer kann sich vertraglich abgesichert haben, wenn die Kaution nicht übertragen wird.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo Scalar,

das ist doch sein Problem, muss er halt doppelt zahlen :grins: . Und da die neue Verwaltung ja laut Aussage der(!) TE ein wenig unkooperativ ist, wird er imho noch lange auf sein Geld warten.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der neue Eigentümer kann sich vertraglich abgesichert haben, wenn die Kaution nicht übertragen wird.

Eben.

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