Hallo.
Seit nun 16 Monaten sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
Damals wurde ein Übergabeprotokoll geschrieben wo vermerkt wurde das an der Hauswand (nach hinten raus) ein Schaden (4 Löscher von Satschüssel) ist und der von uns beseitigt wird.
Wir haben damals mit der Nachmieterin ausgemacht das wir mal vorbei kommen und das machen werden. (Schlüssel hatte ja ab dem tag sie)
Wir waren mehrfach dort und haben bei Ihr geklingelt aber sie war nie da.
Unser Vermieter hatte damals zu uns gesagt wir würden die Kaution nach 4 Monaten zurück bekommen.
Nun hatte ich vor 4 Wochen eine Mahnung mit Fristsetzung geschrieben das wir unsere Kaution zurück haben möchten.
Letzte Woche kam dann eine Antwort von ihm (kurz und knapp).
Auflistung Kosten:
Kaution - Schadenskosten (300€) + Rückzahlung Jahresabrechnung (2008)
Er hat auch schon überwiesen!
Aber ich sehe es nicht ein das er für 4 kleine Löscher 300€ einbehält wobei ich nie eine Rechnung darüber gesehen habe (wo er auch keine haben kann, da der Schaden noch gar nicht behoben ist, wurde mir von Nachbarn berichtet).
Und ich hätte diesen Schaden ja behoben aber ich bin ja nicht in das Haus gekommen.
Und er hat sich auch nie nocheinmal bei mir gemeltet von wegen Erinnerung oder Mahnung diesen Schaden zu beheben.
Weis jemand ob der Anspruch auf Schadenersatz evt verjährt ist (habe einen §548 BGB
gefunden, wo das beschrieben wird)?
ÜBRIGENS SIND WIR KEIN EINZELFALL, DER VERMIETER MACHT DAS MIT JEDEM MIETER SO (KAUTION ERST NICHT ZURÜCK ZAHLEN UND DANN KOSTEN DRAUF SCHLAGEN)
MFG
(Sorry für den langen Text)
Kaution-Geld einfach einbehalten wegen Schaden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Wenn ich das richtig sehe, hat er nicht Geld für eine Reparatur einbehalten, sondern Schadenersatz für die vereinbarte, aber vom Mieter nicht durchgeführte Beseitigung des im Protokoll erwähnten Schadens.
Welcher Betrag dafür angemessen ist, kann man ohne Kenntnis über Art und Aufbau der Fassade nicht beurteilen. Das könnte wohl nur ein Sachverständiger sagen. Denkbar ist hier sicherlich jeder beliebige Betrag zwischen ein paar Euro (Loch zuschmieren) und ein paar tausend Euro (Wärmedämmverbundsystem mit inzwischen eingetretenem Schaden durch eindringende Feuchtigkeit, Neuverputzung mit farblichem Angleichen).
Wenn man sich darum streitet, wird es mit Anwalt, Sachverständigem, Gerichtskosten sicherlich teurer als 300 Euro. Wirtschaftlich dürfte es also am vernünftigsten sein, den Einbehalt durch den Vermieter zu akzeptieren.
Die Nichterreichbarkeit des Nachmieters (über 16 Monate!) ist dabei nicht mehr als eine faule Ausrede. Das ist nun wirklich nicht Sache des Vermieters.
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--- editiert vom Admin
Also ich muss schon sagen das es hier nur Leute gibt die Beleidigen können.
NORMALE Leute gibt es hier nicht!!!
Egal welchen Beitrag man sich hier anschaut es wird nur beleidigt. Super Forum. Sa geht es bei anderen Seiten wo Jugendliche drin sind nicht so zu.
Und hier sollen erwachsene Leute sein?
Übrigens fragt sich wer hier dämlich ist. Du (1234recht.nett) bist wohl nur zum beleidigen hier.
Wenn man einen Vermieter hat der es zulässt eine Sat-Schüssel am Haus zu befestigen ("was ja NUR mit 4 Schrauben geht !!!") dann frag ich mich was daran dämlich ist?????
Da dieses Haus von Grund auf Nass ist und schon fast komplett schimmelt werden 4 so kleine Löscher das Haus wohl nicht zum Einsturz bringen.
ZITAT: von 1234recht.nett:
"..Einfach so mit zukleistern ist das bei einer Außenfassade nicht getan. Er hat es trotzdem getan und du hast es innerhalb von 16 Monaten nicht hinbekommen. Wäre ja vielleicht mal eine Maßnahme gewesen, wenn du dich wirklich ernsthaft bemüht hättest, mit der Nachmieterin telefonisch oder schriftlich einen Termin zu vereinbaren. War dir aber nicht wichtig genug..."
- ...Er hat es trotzdem getan...
- NICHTS HAT ER GETAN, die Löscher sind noch da, wenn du meinen Beitrag mal richtig lesen würdest.
- ...mit der Nachmieterin...einen Termin vereinbaren...
- HALLO??? Wenn diese gute Frau NIE da ist. Ihr wisst nicht was das für eine ist.
Übrigens, EINE FAULE AUSREDE ist das ganz sicher nicht. Ich habe ja sogar mit anderen Nachbarn geredet und gefragt wann die gute mal da ist, tja wenn selbst die anderen diese Frau nie sehen (als Nachbarn) wie soll es mir dann möglich sein zu ihr zu gelangen.
WITZIG SEID IHR. GAAAANZ GROSSES KINO, HIER!!!
Es ist wirklich sinnlos hier angemeldet zu sein. ich dachte hier gibts auch normale leute die ganz normale antworten geben. aber dann werde ich doch zum anwalt gehen und er wird mir dann sagen was es mit dem §548 BGB
auf sich hat. Muss ja was dran sein sonst würde es ihn nicht geben.
Aber wenn ich mir das gerade so durch den Kopf gehen lasse, dann seid IHR hier alles VERMIETER, dann wäre es kein Wunder das ihr so antwortet. ALLES Betrüger die Vermieter...
Servus!
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