Kaution - Kaution nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht?

10. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
dirkb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - Kaution nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht?

Hallo,
bei der Kautionsabrechnung meines ehemaligen Vermieters hat derjenige ein Kautionseinbalt festgelegt, der angeblich für berechtigte Ansprüche( wie z.B. Grundsteuer)vorbehalten wird.
ISt dies Rechtsmäßig, da die Kaution meines Erachtens doch nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht ist?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Kaution dient grundsätzlich auch zur Abdeckung von eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten.

Allerdings:
(1) Mehr als sechs Monate nach Übergabe (Verjährungsfrist für Schäden an der Wohnung) darf die Kaution nur zu einem angemessenen Anteil zurückbehalten werden, der voraussichtlich zur Abdeckung von NK-Forderungen ausreicht.
(2) Nach Abrechnung der Nebenkosten und Bezahlung eventueller Nachforderungen aus dieser Abrechnung muß die Kaution komplett zurückbezahlt werden.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

na ja, es gibt Gerichte die da anderer Ansicht sind:

Ein Vermieter darf nach dem Ende eines Mietverhältnisses die Kaution einbehalten, wenn eine Betriebskostennachzahlung zu erwarten ist.
Hat er jedoch nicht spätestens sechs Monate nach dem Auszug aus der Wohnung über die Nebenkosten abgerechnet, so wird die Kaution fällig.
Das gilbt unabhängig davon, dass der Vermieter das Recht hat, die Betriebskostenabrechnung 12 Monate nach Ablauf des vorherigen Abrechnungszeitraums zu erstellen und gegenbenenfalls Nachforderungen geltend zu machen.
(Amtsgericht Hannover, 560 C 16066/04 )

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