Hallo zusammen!
Brauche bitte einmal Ihre Hilfe:
In 2 Monaten wird uns ein Mieter verlassen und hat diesen Monat erstmalig seine Miete NICHT gezahlt. Wir gehen davon aus, dass auch die nächste Miete nicht gezahlt werden soll, um die geleistete Kaution auf diesem Weg wieder zu bekommen.
Ist dies Rechtens? Meiner Meinung nicht, da evtle Schäden mit Hilfe der Kaution abgegolten werden sollen und dafür dann keine Kaution mehr da wäre.
Was muss ich tun, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Vorab vielen Dank für die Hilfe und schöne Ostertage.
Kaution - Mieter zahlt letzte Mieten nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Tja kleines Teufelchen,
natürlich ist das nicht
rechtens (abgesichert durch Rechtsprechung).
Also, erst mahnen, dann Mahnbescheid.
Ich habe das vor ein paar Jahren mal durchgezogen: Bis ich vor Gericht war, war das Mietverhältnis natürlich lange beendet; deshalb wurde über alles Mögliche gestritten, die auslösende Verfehlung des Mieters hat niemanden mehr interessiert.
Theorie und Praxis.
Trotzdem kann man mit einem Mahnbescheid den Mieter ärgern. Es kommen nämlich die Kosten des Mahnverfahrens und evtl sogar die Kosten der Zwangsvollstreckung auf ihn zu.
Tip: Setzen Sie dem Mieter eine Frist zur Zahlung der Miete (sehr kurz, evtl nur ein paar Tage) und erwirken Sie nach Verstreichen sofort einen Mahnbescheid.
Selbst wenn zwischenzeitlich das Mietverhältnis endet, kann der Mieter keine Aufrechnung erklären !!!
Daher sollten Sie das ruhig mal durchziehen.
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Vielen lieben Dank für die Antworten. Werde morgen ein Schreiben aufsetzen.
Hi Mortinghale, was würde denn passieren oder was könnte der Vermieter tun wenn man z.B. die Nebenkosten und einen geringen Teil der Miete zahlt und auf der Überweisung vermerkt "geminderte Miete" ist dann immer noch einfach ein Mahnbescheid zulässig oder möglih?
Gruss Michael
Hi Mike,
Mahnbescheid ist immer möglich.
Wenn dem widersprochen wird, geht es vor Gericht und mit viel Glück fällt einem Richter irgendwann die richtige Lösung der ganzen Angelegenheit ein (oder auch nicht).
Also ich finde die Idee ist garnicht verkehrt für meinen speziellen Fall :-)Wie hoch sind denn die Mahnbescheidkosten bei einer miete von 330Euro? Vielleicht sollte ich es mal drauf ankommen lassen.
Gerade bei kleinen Streitwerten sind die Kosten überproportional hoch. Wenn Dein Vermieter sich eines Rechtsanwaltes bedient (wovon auszugehen ist) sind die reinen Mahnbescheidsgebühren ein Witz gegen dessen Gebührenrechnung.
Kleines Beispiel: Bei meinem letzten Verfahren wollte ein Mieter 180 € nicht zahlen, war aber bereit, einem richterlichen Vergleichsvorschlag über 90 € zu folgen.
Da ich dem Vergleich nicht zugestimmt habe, mußte die Sache ausgeurteilt werden. Hat den Mieter letztendlich rd. 1.000 € gekostet.
Ich habe Dir ja schon einmal geraten: Tu Dir nicht mehr Stress an, als unbedingt nötig ist.
--- editiert vom Admin
Nein, bei dieser Einstellung hätte er mich schon diesmal verlieren lassen können.
Er hat die erste Verhandlung mit den Worten eröffnet: Einer von Ihnen ist ein Lügner.
War letztlich also eine rein personenbezogene Entscheidung.
--- editiert vom Admin
Blödsinn, habe ein unheimlich ehrliches Gesicht (aber einen verschlagenen Charakter)
Oder war es umgekehrt ?
--- editiert vom Admin
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