Kaution - Mietschulden

15. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
herlit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)
Kaution - Mietschulden

Wegen Mängel (u.a. war die Wohnungstür nicht abschließbar) konnte ich die Wohnung erst einen Monat später beziehen und nutzen. Der VM wurde von mir mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Auf diese Hinweise (Einschreiben-Rückschein) wurde nicht reagiert, dennoch erhielt ich mehrmals Mahnungen wegen eines angeblichen Rückstandes. Nach meinem Auszug wurde dieser engeblicher Rückstand von der Kaution abgezogen. Habe ich ein Anrecht auf die volle Kaution zuzüglich Zinsen? Obendrein erhielt ich die BK-Abrechnung 2011 mit einer Aufforderung zur Nachzahlung von 225,00 Euro. Auf meinen Vorschlag, diese Summe vom Restbetrag aus der Kaution zu verrechnen, wurde nicht eingegangen, statt dessen erhielt ich Mahnung.
Für dringenden Rat wäre ich sehr dankbar!

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
wegen eines angeblichen Rückstandes. Nach meinem Auszug wurde dieser engeblicher Rückstand von der Kaution abgezogen


Natürlich, wenn der Rückstand "angeblich" ist, wirst du doch Belege über die korrekte Zahlung haben, oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
herlit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, natürlich habe ich Belege für die Zahlung, bzw. für die Nichtzahlung (Schreiben mit Begründung per Einschreiben-Rückschein). Wegen der Mängel erfolgte der Einzug genau einen Monat später als im Mietvertrag vereinbart. Den Mahnungen habe ich stets nachweisbar widersprochen. Weil ich aber jetzt in Riga (Lettland) lebe, sehe ich Probleme bei einer eventuell nötigen gerichtlichen Klärung. Der Postweg ist lang und auch die Zustellung oft fraglich, deshalb bevorzuge ich den E-Mail-Verkehr.

-----------------
""

-- Editiert herlit am 15.01.2013 20:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Die Betriebskostenabrechnung hast du erhalten? Wenn nicht, sind sämtliche Nachforderungsansprüche sowieso verjährt. Er muss die Betriebskostenabrechnung aus 2011 bis spätestens Ende letzten Jahres verschickt haben.

Wegen mietrückstand: Das ist im grunde so gerechtfertigt. Eine nicht schließbare Wohnungstür rechtfertigt auch, dass du nicht sofort eingezogen bist. Soweit meine Meinung.

Im Endeffekt will er was von dir (Mahnungen). Parallel willst du allerdings etwas von ihm (Rückzahlung Kaution). Die Frage ist nun wohl eher, wer zuerst vor Gericht zieht. Ansonsten je nach Summe entweder abschreiben oder halt einen Anwalt vor Ort suchen, über den das läuft und der das klärt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
herlit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Also werde ich mir wohl einen Anwalt in Berlin suchen müssen. Nun gibt es ja nach meinem Eindruck wohl in Berlin mehr Anwälte als deutsche Gastlichkeiten, deshalb ist es nicht so einfach den richtigen zu finden. Herzlichen Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

quote:
Wegen der Mängel erfolgte der Einzug genau einen Monat später als im Mietvertrag vereinbart.


Die Frage ist doch, ob die Mängel so gravierend waren, dass sie tatsächlich einen verspäteten Einzug rechtfertigten. Eine nicht abschließbare Haustür sei mal dahingestellt. Warum war sie denn nicht abschließbar? War das Schloß defekt? Es ist eh jedem Mieter zu raten, bei Einzug das Schloß zu tauschen. War gar keins drin? Dann hätte die Anbringung eines Riegelschlosses auch geholfen - ist sowieso als zusätzlicher Schutz keine verkehrte Maßnahme. Oder was war konkret los?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
ich mir wohl einen Anwalt in Berlin suchen müssen


Suche Dir einen Fachanwalt für Mietrecht, nimm nicht den netten gleich um die Ecke!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
herlit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Die BK-Abrechnung habe bereits im November 2012 erhalten-leider noch termingerecht.
Das Schloß war defekt und wurde erst nach vier Wochen durch ein neues ersetzt. Deshalb mein späterer Einzug. An der Tür ist wohl noch heute ersichtlich, dass versucht wurde die Tür gewaltsam zu öffnen - vom Vormieter oder anderen Personen.
Heute erhielt ich eine Mahnung über die Nachzahlung der BK. Auf meinen Vorschlag, diese Kosten mit der Kaution zu verrechnen, wurde nicht eingegangen. So könnte doch auch ich der "VITUS" (neuer Vermieter) einen Termin stellen, oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

quote:
Das Schloß war defekt und wurde erst nach vier Wochen durch ein neues ersetzt.


Tja, wie gesagt, du hättest jederzeit ein eigenes Schloß einbauen können, das du bei Auszug wieder mitnimmst. Eine Maßnahme die eh jedem Mieter bei Einzug empfohlen wird. Damit war die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung in keiner Weise eingeschränkt.

Wenn der VM die BK nicht mit der Kaution verrechnen will, dann ist das eben so. Muß er ja auch nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.628 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.894 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen