Wegen Mängel (u.a. war die Wohnungstür nicht abschließbar) konnte ich die Wohnung erst einen Monat später beziehen und nutzen. Der VM wurde von mir mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Auf diese Hinweise (Einschreiben-Rückschein) wurde nicht reagiert, dennoch erhielt ich mehrmals Mahnungen wegen eines angeblichen Rückstandes. Nach meinem Auszug wurde dieser engeblicher Rückstand von der Kaution abgezogen. Habe ich ein Anrecht auf die volle Kaution zuzüglich Zinsen? Obendrein erhielt ich die BK-Abrechnung 2011 mit einer Aufforderung zur Nachzahlung von 225,00 Euro. Auf meinen Vorschlag, diese Summe vom Restbetrag aus der Kaution zu verrechnen, wurde nicht eingegangen, statt dessen erhielt ich Mahnung.
Für dringenden Rat wäre ich sehr dankbar!
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Kaution - Mietschulden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



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wegen eines angeblichen Rückstandes. Nach meinem Auszug wurde dieser engeblicher Rückstand von der Kaution abgezogen
Natürlich, wenn der Rückstand "angeblich" ist, wirst du doch Belege über die korrekte Zahlung haben, oder?
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Ja, natürlich habe ich Belege für die Zahlung, bzw. für die Nichtzahlung (Schreiben mit Begründung per Einschreiben-Rückschein). Wegen der Mängel erfolgte der Einzug genau einen Monat später als im Mietvertrag vereinbart. Den Mahnungen habe ich stets nachweisbar widersprochen. Weil ich aber jetzt in Riga (Lettland) lebe, sehe ich Probleme bei einer eventuell nötigen gerichtlichen Klärung. Der Postweg ist lang und auch die Zustellung oft fraglich, deshalb bevorzuge ich den E-Mail-Verkehr.
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-- Editiert herlit am 15.01.2013 20:34
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Die Betriebskostenabrechnung hast du erhalten? Wenn nicht, sind sämtliche Nachforderungsansprüche sowieso verjährt. Er muss die Betriebskostenabrechnung aus 2011 bis spätestens Ende letzten Jahres verschickt haben.
Wegen mietrückstand: Das ist im grunde so gerechtfertigt. Eine nicht schließbare Wohnungstür rechtfertigt auch, dass du nicht sofort eingezogen bist. Soweit meine Meinung.
Im Endeffekt will er was von dir (Mahnungen). Parallel willst du allerdings etwas von ihm (Rückzahlung Kaution). Die Frage ist nun wohl eher, wer zuerst vor Gericht zieht. Ansonsten je nach Summe entweder abschreiben oder halt einen Anwalt vor Ort suchen, über den das läuft und der das klärt.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Also werde ich mir wohl einen Anwalt in Berlin suchen müssen. Nun gibt es ja nach meinem Eindruck wohl in Berlin mehr Anwälte als deutsche Gastlichkeiten, deshalb ist es nicht so einfach den richtigen zu finden. Herzlichen Dank!
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Wegen der Mängel erfolgte der Einzug genau einen Monat später als im Mietvertrag vereinbart.
Die Frage ist doch, ob die Mängel so gravierend waren, dass sie tatsächlich einen verspäteten Einzug rechtfertigten. Eine nicht abschließbare Haustür sei mal dahingestellt. Warum war sie denn nicht abschließbar? War das Schloß defekt? Es ist eh jedem Mieter zu raten, bei Einzug das Schloß zu tauschen. War gar keins drin? Dann hätte die Anbringung eines Riegelschlosses auch geholfen - ist sowieso als zusätzlicher Schutz keine verkehrte Maßnahme. Oder was war konkret los?
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ich mir wohl einen Anwalt in Berlin suchen müssen
Suche Dir einen Fachanwalt für Mietrecht, nimm nicht den netten gleich um die Ecke!
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Die BK-Abrechnung habe bereits im November 2012 erhalten-leider noch termingerecht.
Das Schloß war defekt und wurde erst nach vier Wochen durch ein neues ersetzt. Deshalb mein späterer Einzug. An der Tür ist wohl noch heute ersichtlich, dass versucht wurde die Tür gewaltsam zu öffnen - vom Vormieter oder anderen Personen.
Heute erhielt ich eine Mahnung über die Nachzahlung der BK. Auf meinen Vorschlag, diese Kosten mit der Kaution zu verrechnen, wurde nicht eingegangen. So könnte doch auch ich der "VITUS" (neuer Vermieter) einen Termin stellen, oder?
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Das Schloß war defekt und wurde erst nach vier Wochen durch ein neues ersetzt.
Tja, wie gesagt, du hättest jederzeit ein eigenes Schloß einbauen können, das du bei Auszug wieder mitnimmst. Eine Maßnahme die eh jedem Mieter bei Einzug empfohlen wird. Damit war die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung in keiner Weise eingeschränkt.
Wenn der VM die BK nicht mit der Kaution verrechnen will, dann ist das eben so. Muß er ja auch nicht.
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