Kaution - Nebenkosten zahlen und die Kaution (1200€) zurückfordern?

14. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Belco
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - Nebenkosten zahlen und die Kaution (1200€) zurückfordern?

Hallo zusammen.

Folgendes Problem habe ich.

Wir sind zum 30.11.2005 wegen Eigenbedarf (Verkauf des Hauses)gekündigt worden und sind, da wir mit dem Vermieter eigentlich ein gutes Verhältnis hatten, auch ohne große Einwände zum genannten Termin ausgezogen.

Eine ordnungsgemäße Übergabe hatte stattgefunden.

Auf dem Übergabeprotokoll stand dann, klar ersichtlich das es nachträglich hinzugefügt wurde, auch unsere Terrassentür die kleine Bohrlöcher hatte durch eine angebaute Fliegengittertür.

Soweit ist es auch richtig und wir bestreiten das auch gar nicht.

So nun zum Problem.

Der Vermieter hat bis heute die Kaution noch nicht wieder herausgegeben (Sparbuch auf unseren Namen ; 3 Monatsmieten)aufgrund des o.g. Mangels.

Wir haben ziemlich spät aber ich denke doch noch im rechtlichen Zeitraum die Nebenkostenabrechnung bekommen welche wir aber noch nicht gezahlt haben da wir uns sicher sind das es uns die Kaution nicht wieder bringt.

Die Abrechnung + des o.g. ergibt natürlich komischerweise auch den Betrag der Kaution was schon sehr auffällig war.

Wir haben uns Informiert und eine sachkundige Firma sagte und es reicht vollkommen aus diese Löcher auszuspachteln und die Tür ist wieder funktionstüchtig. Der Vermieter bzw. die neuen Besitzer bestehen aber auf eine neue Tür und ließen den Mitarbeiter der von uns bestellten Firma gar nicht erst rein.

Nun sollte ein Gutachter her um alles zu klären dieser sollte von unserem ehemaligen Vermieter gestellt werden doch dies ist nun auch schon wieder ohne Antwort mind. 6 Monate her.

Nun natürlich die Frage was kann ich machen? Einfach die Nebenkosten zahlen die so 150€ betragen und die Kaution (1200€) zurückfordern? Oder gar nichts zahlen? Wir wissen nicht weiter da es nun auch bald 2 Jahre her ist möchten wir es doch gern geklärt haben.

Außerdem sind wir ja eigentlich bereit alles zu klären aber die Gegenseite nicht da der neue Besitzer natürlich in einer Firma arbeitet die diese Türen einbaut. Somit ist ziemlich klar wie es ablaufen soll nach deren Wunsch.

Danke für die Antworten im voraus.





-- Editiert von Belco am 14.08.2007 21:27:12

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

Die Löcher im Rahmen für die Anbringung eines Fliegengitters stellen aus meiner Sicht eine vertragsgemäße Nutzung dar und berechtigen den Vermieter daher gar nicht zu Schadenersatzforderungen.

Im ersten Schritt musst Du den Vermieter in Verzug setzen, d.h. Du musst ihm schriftlich eine Zahlungsfrist zur Rückzahlung der Kaution setzen (14 Tage). Dabei solltst Du die Aufrechnung der Nebenkostennachzahlung mit der Kautionsrückforderung erklären. Die Rückforderung sollte daher auf 1.050€ lauten. Das Ganze per Einschreiben.

Im zweiten Schritt wird dann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

du bist am 30.11.2005 ausgezogen? Wann kam die NK-Abrechnung? 2007?

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#3
 Von 
Belco
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nein die NK-Abrechnung kam schon früher es ist nur das wir halt nicht wussten wie wir weiter verfahren sollen und das ganze hin und her dauerte und dauerte nun sind bald 2 Jahre um.

Die Abrechnung selber kam 11.05.06.

Danke hh wir werden das mal so in Angriff nehmen.
Aber wie verhält es sich dann mit nur einem Abschlag? Denn es ist ja ein Sparbuch an das er nicht ran kommt? Somit kann er dort ja kein Geld von wegnehmen und mit 1050€ davon geben! Wäre es da nicht bessre die NK zu zahlen und alles zu fordern?

Nochmals danke für die Antwort.

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#4
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Belco
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier das Kündigungsschreiben:
...
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die DHH ......
Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet somit am 30.11.05.
Als Termin zur Übergabe .....
Freigabe der Kaution erfolgt sofort wenn die Übergabe sowie die Jahresabrechnung erfolgt ist.
Die DHH wurde verkauft und der neue Eigentümer will die DHH selbst beziehen ....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

hallo Katerchen, schön, dass du es wieder geschafft hast.:)

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 218x hilfreich)

Im Prinzip hättet ihr gar nicht raus müssen. Das Schreiben in den Papierkorb zu werfen hätte völlig ausgereicht. Aber gut.

Wie gesagt Frist setzen zur Auszahlung der Kaution unter Verrechnung der NK. Wenn Frist vorbei Klage einreichen. Macht dass mit nem guten Anwalt, den kann dann euer Ex-VM auch noch bezahlen.

Schon anhand des Kündigungsschreibens sieht man mal wieder wie ahnungslos oder dreist dein VM vorgeht. Das kann auch ein Richter entsprechend einschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Na Katerchen,

mit solchen Sprüchen
Ich zieh immer meine Linie durch.
wäre ich heutzutage vorsichtig.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Na super.

Congratulations.

:party:

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#13
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

die kaution muss er dir umgehend zurückzahlen...wie schon erwähnt wurde...mit frist setzen!!..
die kaution darf auch nicht mit ausstehenden nebenkosten verglichen werden, sondern mit eventuellen ausbesserungsarbeiten bzw. reparaturen!!
..welche er aber nicht von sich selber aus einfach reparieren darf, sondern zuerst dir die möglichkeit der nachbesserung geben muss..!

..und nebenbei...in fenster oder türrahmen löcher zu bohren, sofern diese nicht ausschliesslich aus holz sind, würde ich mir stark überlegen...
ist ein gern gesehender streitpunkt...
schliesslich entstehen dort wärmebrücken...

-----------------
"sehen und verstehen"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

das ist keine behauptung...hatte einen ähnlichen stress...
die kaution ist nur für die von mir schon genannten sachen zu verwenden..
-mein anwalt-


-----------------
"sehen und verstehen"

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#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Die Kaution sichert sämtliche Forderungen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

wie ihr meint....
;)
:augenroll:

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"sehen und verstehen"

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