Kaution Ratenzahlung (Kündigung)

12. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
dichweil50765
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Ratenzahlung (Kündigung)

Guten tag zusammen,

ich habe ein grosses problem und bin am ende meiner kräften.

Ich habe eine Wohnung bezogen am 01.03.19 Miete wurde immer bezahlt. kaution wurden nur 500€ angezahlt.
von 1500.
jetzt hat der vermieter mir nach einem monat ein schreibn vom anwalt kommen lassen mit einer kündigung weil ich die kauion nicht voll bezahlt habe, was ich leider nicht konnte da ich kosten von einer beerdigung hatte.

was kann ich tun? kann er das veranlassen?

ich lese immer wieder erst ab 2 mietschulden kann er kündigen.

bitte um hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von dichweil50765):
Ich habe eine Wohnung bezogen am 01.03.19 miete wurde immer bezahlt.


So ist es doch vereinbart und kein besonders erwähnenswerter Umstand.

Zitat (von dichweil50765):
kaution wurden nur 500€ angezahlt.
von 1500.
jetzt hat der vermieter mir nach einem monat ein schreibn vom anwalt kommen lassen mit einer kündigung weil ich die kauion nicht voll bezahlt habe, was ich leider nicht konnte da ich kosten von einer beerdigung hatte.


Nun ja beerdigt werden Sie deswege nicht (in Deutschland), aber das Mietverhältnis kann man aufgrund nicht gezahlter Kaution kündigen. Warum zahlen Sie den Rest nicht? Dass jetzt schon ein Anwaltsschreiben kommt ist verfrüht, die Kosten für den Anwalt muss der Vermieter (bis jetzt) selber tragen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von dichweil50765):
ich lese immer wieder erst ab 2 mietschulden kann er kündigen.


Dann hast Du § 569, Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, Abs. 2a noch nicht gelesen

(2a) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 liegt ferner vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht. Die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten sind bei der Berechnung der Monatsmiete nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen. Einer Abhilfefrist oder einer Abmahnung nach § 543 Absatz 3 Satz 1 bedarf es nicht.

Die 1.500 € sind wieviel Kaltmieten?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Dass jetzt schon ein Anwaltsschreiben kommt ist verfrüht


Nicht wenn 3 Kaltmieten Kaution vereinbart sind.

Korrektur:

Es wurde ja ein Teil gezahlt. Also können nicht 2 KM Kaution offen sein. Hast Recht AltesHaus

-- Editiert von Anitari am 12.04.2019 15:57

-- Editiert von Anitari am 12.04.2019 16:07

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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