Kaution Rückgabe

7. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
lindi200000
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Kaution Rückgabe

Hallo Forum,
Ich hab folgendes Problem. (kurze Vorgeschichte)
vor knapp 3 MOnaten hat ich mich von meiner damaligen Freundin getrennt. Wir hatten eine gemeinsame Wohnung wo wir beide als Mieter im Vertrag stehen und Unterschrieben haben. Nach der Trennung haben wir beide die Wohnung zum 31.03 gekündigt.
Damals dachte ich man kann alles freidlich regeln, aber leider ist es nicht so gekommen. Sie ist nach der Trennung gleich ausgezogen aber wir hatten uns drauf geeinigt die Wohnung bis zum Schluss gemensam noch zu Unterhalten (Miete, etc.).
Naja dadurch hat sie ja auch noch einen schlüssel der Wohnung, als ich dann mal nicht da war (3 Tage) hat sie fast die komplette Wohnung leer geräumt, egal ob es ihr gehört oder nicht. Wenn ich was wiederhaben will soll ich ihr die Rechnung zeigen dafür, die ich natürlich nicht habe.

So nun zu meinem Problem, damals hat sie die Komplette Kaution bezahlt weil ich noch nicht in der Lage war sie mir zu leisten. eigentlich würde ich ja auch sagen das sie die komplette wiederbekommt, aber nachdem was sie mir noch angetan hat würde ich gern die hälfte der Kaution bekommen. Ich denk die müsste mir eigentlich zustehen da wir beide ja als Mieter eingetragen sind oder? Damit sie die volle Kaution bekommt müsste ich ja eine Verzichtserklärung schreiben.

Ich weis das ist nicht gerade die freundlichste Variante, mich würde es aber gerne von der Rechtlichen seite aus Interessieren.


CU Lindi200000

p.S.: Der Mietvertrag ist seit 15.03.2005 gültig

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Lindi,

solange der Vermieter keine von Euch beiden unterschriebene Erklärung über die Kautionsverwendung vorliegen hat, wird er sie tunlichst auch nicht erstatten.

Der Weg zu einer solchen Erklärung führt über entsprechende Verhandlungen zwischen Euch beiden.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
lindi200000
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Also das es die Kaution nicht gleich gibt weis ich, trotzdem müsste das erstmal geklärt sein wie es abläuft.
Ne Diebstahlanzeige würde mir denk ich nicht viel bringen, da sie genau weis das ich nicht nachweisen kann das es mir gehört (keine Kassenzettel etc) darauf beruht sie ja.

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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